Brexit-Abkommen

Einigung im Fotofinish

12. Januar 2021 | Bericht

Die EU und die britische Regierung haben sich an Heiligabend 2020 doch noch auf ein Handelsabkommen geeinigt. Seit Jahresbeginn wird das Vertragswerk dank eines Parforceritts durch die Institutionen vorläufig angewendet. Die endgültige Ratifizierung steht noch aus. Der VCI ist aber erleichtert, dass sich beide Seiten verständigen konnten. Dennoch ist klar: Der Handel wird im Vergleich zur EU-Mitgliedschaft der Briten nun schwieriger. Außerdem verlässt das Vereinigte Königreich den Binnenmarkt für Chemikalien und baut mit UK REACH ein eigenes System auf.

Das große Chaos am Hafen von Dover ist nach dem Jahreswechsel ausgeblieben. Die Brexit-Folgen werden sich aber erst mit der Zeit zeigen. - Bild: © picture alliance / empics
Das große Chaos am Hafen von Dover ist nach dem Jahreswechsel ausgeblieben. Die Brexit-Folgen werden sich aber erst mit der Zeit zeigen. - Bild: © picture alliance / empics

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup: „Die Einigung im Fotofinish hat das Schlimmste verhindert. Die wirtschaftlichen Konsequenzen wären in Corona-Zeiten und sich dramatisch verändernden Weltmärkten verheerend gewesen. Auch, wenn noch viele Fragen offen sind: Brüssel und London haben einen wichtigen Pakt für die Zukunft geschlossen. Es ist wichtig, dass der Grundstein für eine künftige enge Zusammenarbeit gelegt werden konnte, statt die Kluft in Europa weiter zu vergrößern.“

Einigung in letzter Minute

Der Einigung waren für Freihandelsabkommen zwar kurze, aber zähe und ab Oktober 2020 unglaublich intensive Verhandlungen vorausgegangen. Wiederholt wurden Deadlines gerissen, verschoben und öffentlich mit Scheitern gedroht. Aber der Aufwand war von Erfolg gekrönt – wenn auch ganz kurz vor Schluss.

Große Entrup betonte daher direkt nach dem Durchbruch am 24. Dezember: „Die Frist bis zum Vertragsbeginn ist jetzt extrem knapp geworden. Eine Anpassung der Unternehmensprozesse an die neuen Regeln ist kaum mehr möglich. Insofern ist Pragmatismus für den Übergang Gebot der Stunde. Wir setzen darauf, dass sich beide Seiten dessen bewusst sind.“

Bisher scheinen sich diese Hoffnungen zu erfüllen: Seit Jahreswechsel gilt die vorläufige Anwendung. Im Vereinigten Königreich ist die Ratifizierung bereits erfolgt, das Europäische Parlament und der Rat der EU müssen noch abschließend zustimmen.

Freier Handel, aber mehr Bürokratiekosten

Ein erster Blick in den Vertragstext zeigt Licht, aber auch Schatten. Freier Handel wird zwar sehr weitgehend gewährleistet, es gibt keine Zölle. Die Ursprungsregeln für Chemikalien, die entscheidend sind für die zollrechtliche Behandlung, sind flexibel und ermöglichen daher weitgehende Zollfreiheit.

Offensichtlich wird nun aber auch, dass Großbritannien den EU-Binnenmarkt verlässt und die Vereinbarungen nicht alle Kosten in wünschenswertem Maße verringern werden. Zwangsläufig werden die Verfahren an der Grenze aufwendiger und kostspieliger als bisher.

Besonders bedauerlich aus Chemiesicht: Das Vereinigte Königreich verlässt den Binnenmarkt für Chemikalien mit der EU-Chemikalienverordnung REACH und der EU-Chemikalienagentur ECHA und baut ein eigenes System auf. Anders als von der Chemie erhofft, wurden keine konkreten und weitgehenden Bestimmungen zur Datenteilung zwischen beiden Systemen gefunden. Hier wären ergänzende Kooperationsansätze wünschenswert.

Eine genauere Bewertung des Brexit-Abkommens wird der VCI nach Durchsicht der über 1.200 Seiten Vertragstext veröffentlichen.

Service:



Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Matthias Blum

Kontaktperson

Dr. Matthias Blum

Abteilungsleitung Außenwirtschaft, Außenwirtschaftspolitik, europäische/nationale Industriepolitik