02. Juli 2025 | Pressemitteilung
Bundesregierung gelingt mit Psychoaktive-Stoffe-Gesetz ein guter Spagat.

Das Bundeskabinett hat heute das geänderte Psychoaktive-Stoffe-Gesetz verabschiedet. Danach können die Chemikalien GBL und BDO auch künftig in der industriellen Produktion eingesetzt werden. Diese Entscheidung begrüßt der Verband der Chemischen Industrie (VCI).
Das Gesetz verbietet in Zukunft den Verkauf beider Stoffe über den Versandhandel. Dadurch wird der Missbrauch als K.-o.-Tropfen erheblich erschwert. Lara Panning, Expertin für Handelskontrollen im VCI, sagt: „Die Bundesregierung hat mit der Neuregelung eine gute Balance gefunden. Sie sorgt dafür, dass mögliche Opfer besser geschützt werden. Das muss immer oberste Priorität haben! Gleichzeitig wird die industrielle Verwendung beider Stoffe sichergestellt.“ Nach Auffassung des Chemieverbands erkennt der Gesetzgeber mit seiner Regelung die Bedeutung von GBL und BDO als technisch nicht ersetzbare Massenchemikalien in der chemisch-pharmazeutischen Industrie an.
GBL (y-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) werden in der industriellen Produktion in großem Maßstab genutzt, beispielsweise als Lösungsmittel oder als Ausgangsstoffe für Pharmazeutika, Bauchemikalien oder Farben.
Mit einer Selbstverpflichtung beispielsweise haben die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie Maßnahmen ergriffen, um die Abgabe von GBL und BDO zu überwachen und zu kontrollieren. So haben sich die Hersteller verpflichtet, zum Beispiel GBL nicht an den Endverbraucher zu verkaufen und ihre Zwischenhändler ebenfalls dazu zu verpflichten.
Der VCI und seine Fachverbände vertreten die Interessen von rund 2.300 Unternehmen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie und chemienaher Wirtschaftszweige gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2024 setzten die Mitgliedsunternehmen des VCI rund 240 Milliarden Euro um und beschäftigten über 560.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kontakt: VCI-Pressestelle, Telefon: 069 2556-1496, E-Mail:
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Monika von Zedlitz
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