Verabschiedung im Bundestag

Neuordnung der Registerfälle

19. Dezember 2022 | Bericht

Der Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz 2022 zu.

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 treten neue Regelungen in Kraft. © AA+W/stock.adobe.com
Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 treten neue Regelungen in Kraft. © AA+W/stock.adobe.com

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) zugestimmt. Hiermit werden Lizenzzahlungen und Veräußerungen von in Deutschland registrierten Rechten bzw. Lizenzen neu geregelt.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der wortgleich dem Referentenentwurf des BMF vom 28.7.2022 entsprach, sah noch die vollständige Streichung der Nicht-DBA-Fälle zwischen Konzerngesellschaften (nahestehende Personen) vor – bis auf diejenigen Ausnahmefälle, in denen der Vergütungsgläubiger bzw. Veräußerer in einer sog. Steueroase ansässig ist. Auf Empfehlung des BT-Finanzausschusses hat der Bundestag diese Fälle jedoch in das Gesetz aufgenommen. Ab dem 1.1.2023 fallen Lizenzzahlungen und Rechteveräußerungen zwischen Konzerngesellschaften, die in einem Nicht-DBA-Staat ansässig sind, unter die beschränkte Steuerpflicht nach § 49 Einkommensteuergesetz (EStG). Als Anknüpfungspunkt für das deutsche Besteuerungsrecht genügt die Registrierung des Rechts bzw. der Lizenz in Deutschland.

Positiv am Gesetzgebungsverfahren hervorzuheben ist, dass Lizenzvergütungen und Veräußerungsgewinne zwischen fremden Dritten sowohl für die Zukunft als auch in allen offenen Fällen in der Regel von der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 EStG ausgenommen werden. Ausnahmen gelten für die sog. Steueroasen-Fälle.

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