Bürokratieabbau

Grenzüberschrei­tende Verfahren

05. April 2023 | Information

Richtlinen-Vorschlag zur "Ausweitung der Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht“.

Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienvorschlag zum weiteren Abbau von Bürokratie für grenzüberschreitend tätige Unternehmen vorgelegt. © Alterfalter/stock.adobe.com
Die EU-Kommission hat einen neuen Richtlinienvorschlag zum weiteren Abbau von Bürokratie für grenzüberschreitend tätige Unternehmen vorgelegt. © Alterfalter/stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat am 29. März 2023 einen Vorschlag für eine „ Richtlinie zur Ausweitung der Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht “ vorgelegt. Der Vorschlag enthält Regelungen, mit denen grenzüberschreitende Verfahren für Unternehmen, Unternehmensregister und Behörden vereinfacht werden sollen. Der Richtlinienvorschlag ist der zweite Schritt zur Digitalisierung des EU-Gesellschaftsrechts. Während die sog. Digitalisierungsrichtlinie (EU) 2019/1151 – in Deutschland umgesetzt durch das „Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ ( DiRUG ) vom 5. Juli 2021 – auf die Erleichterung von Unternehmensgründungen insbesondere durch Online-Verfahren abzielte, verfolgt der vorliegende Vorschlag eine Vereinfachung der Verfügbarkeit von Gesellschaftsinformationen insbesondere in grenzüberschreitenden Zusammenhängen.

Zur Zielerreichung sieht der Richtlinienvorschlag folgende Maßnahmen vor (siehe dazu die Pressemitteilung der EU-Kommission sowie die Fragen & Antworten) :

  • Die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung soll vermeiden, dass Unternehmen etwa bei der Errichtung einer Zweigniederlassung oder eines Unternehmens in einem anderen Mitgliedsstaat erneut Unternehmensinformationen übermitteln müssen. Die relevanten Informationen sollen vielmehr über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (Business Registers Interconnection System – BRIS ) ausgetauscht werden (once-only principle).
  • Ein mehrsprachiges EU-Gesellschaftszertifikats soll wesentliche Gesellschaftsinformationen bereitstellen, das von den Unternehmen bspw. bei der Teilnahme an Ausschreibungen, in Genehmigungsverfahren oder Steuerangelegenheiten sowie bei der Beantragung von Finanzmitteln in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden kann.
  • Zur Vertretung einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat soll eine mehrsprachige Vorlage für eine digitale EU-Vollmacht eingeführt werden.
  • Schließlich sollen Formalitäten wie die Notwendigkeit einer Apostille oder beglaubigter Übersetzungen von Unternehmensdokumenten beseitigt werden.

Der Richtlinienvorschlag sieht keine Änderungen der unterschiedlichen Rechtstraditionen und -systeme in den Mitgliedstaaten vor, was in Deutschland insbesondere die Beteiligung von Notaren an gesellschaftsrechtlichen Vorgängen betrifft.

Der Richtlinienvorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten. Sobald diese sich positioniert haben, können die Trilogverhandlungen beginnen. Nach dem Richtlinienvorschlag müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.

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Dr. Tobias Brouwer

Kontaktperson

Dr. Tobias Brouwer

Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht