Gesetzesentwurf

Beschleunigung von Infrastruktur­vorhaben

08. September 2022 | Position

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Dem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren müssen weitere Schritte folgen.

Beschleunigte Verfahren sollten für alle Industrieanlagen eingeführt werden. © kadarjan-roman/stock.adobe.com
Beschleunigte Verfahren sollten für alle Industrieanlagen eingeführt werden. © kadarjan-roman/stock.adobe.com

Im August 2022 hat das Bundesjustizministerium (BMJ) den Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ vorgelegt. Der VCI hat gegenüber dem BMJ fristgemäß Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass angesichts der geopolitischen Herausforderungen in der Energie- und Industriepolitik, des demografischen Wandels und der zahlreichen Aufgaben im Behördenvollzug die Notwendigkeit einer Beschleunigung aller Genehmigungsverfahren besteht, insbesondere um die Energieversorgung und die Versorgung der Gesellschaft mit wichtigen Gütern sowie die Transformation der Wirtschaft sicherzustellen und zu unterstützen. Angesichts des deutlichen Produktionsrückgangs an den deutschen Standorten sind schnelle, rechtssichere und pragmatische Verwaltungsverfahren in allen Bereichen von grundlegender Bedeutung.

Der VCI begrüßt, dass über Verfahrensbeschleunigungen im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nachgedacht wird und dass mit dem Gesetzesentwurf erste entsprechende Schritte unternommen werden. Allerdings sollen laut dem Entwurf die Änderungsvorschläge zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (fast) ausschließlich für „besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben“ gelten. Wegen der Bedeutung der Erhaltung der gesamten Wertschöpfungsketten sollten aus Sicht des VCI entsprechende Änderungen für alle Industrieanlagen eingeführt werden.

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 Dominik Jaensch

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Dominik Jaensch

Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht