Für vorregistrierte Unternehmen

Erste Gebotsrunde ist am Start

19. März 2024 | Bericht

Jetzt bieten! Mit den Klimaschutzverträgen gibt es ein neues Förderinstrument für die Transformation.

Vorregistrierte Unternehmen haben noch bis zum 11. Juli 2024 Zeit, ihre Gebote für die laufende Runde im Förderprogramm Klimaschutzverträge des BMWK abzugeben. Wer nicht am Vorverfahren teilgenommen hatte, sollte zügig in die Vorbereitungen für die zweite Förderrunde gehen. Das Vorverfahren dazu wird voraussichtlich im Sommer 2024 durchgeführt. © Gina Sanders/stock.adobe.com
Vorregistrierte Unternehmen haben noch bis zum 11. Juli 2024 Zeit, ihre Gebote für die laufende Runde im Förderprogramm Klimaschutzverträge des BMWK abzugeben. Wer nicht am Vorverfahren teilgenommen hatte, sollte zügig in die Vorbereitungen für die zweite Förderrunde gehen. Das Vorverfahren dazu wird voraussichtlich im Sommer 2024 durchgeführt. © Gina Sanders/stock.adobe.com

Mitte März 2024 wurde mit dem Start des ersten Gebotsverfahrens ein neues Förderinstrument für die Transformation aus der Taufe gehoben: die Klimaschutzverträge. Für den VCI ein positives Signal. Klar ist aber auch, dass der Umbau der Wirtschaft bessere Standortbedingungen braucht. Wichtig ist jetzt, dass sich die registrierten Unternehmen bewerben.

Klimaschutzverträge sind ein neuartiges Förderinstrument, das es in dieser Form sowohl in der EU als auch international noch nicht gegeben hat. Wolfgang Große Entrup, VCI-Hauptgeschäftsführer, kommentiert: „Die Klimaschutzverträge sind ein positives Signal. Es wäre klug, sie als langfristiges Instrument zu etablieren. Damit sie zum Transformationsbooster werden können, müssen sie möglichst unbürokratisch und pragmatisch fördern. Für den vollständigen Wandel zu klimaneutralem Wirtschaften sollten zukünftig auch neue Technologien wie chemisches Recycling unterstützt werden.“

Mit Hilfe des Förderprogramms sollen die Errichtung und der Betrieb klimafreundlicher Produktionsanlagen der energieintensiven Industrien eine Anschubfinanzierung erhalten, damit sie sich auf dem Markt etablieren. Neue Technologien sind derzeit in der Regel teurer. Das erschwert die Umstellung auf klimafreundliche Produktionsanlagen. Mit Klimaschutzverträgen sollen die Mehrkosten ausgeglichen werden. Im Fokus stehen besonders emissionsintensive Wirtschaftszweige. Sobald die klimafreundliche Produktion günstiger ist als die konventionelle, müssen die Unternehmen Überschusszahlungen aus der Förderung an den Staat zurückzahlen. Insgesamt werden Klimaschutzverträge für einen Zeitraum von 15 Jahren geschlossen.

Glaube an Standort entscheidend

Große Entrup machte aber auch deutlich, dass für eine erfolgreiche Transformation der Glaube an den Standort entscheidend ist: „Unsere Branche arbeitet intensiv daran, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dazu sind immense Investitionen nötig. Nur, wenn die Unternehmenslenker überzeugt davon sind, dass Produktionsverfahren und Produkte der Zukunft in Deutschland realisiert werden können, werden sie hier investieren. Dazu muss endlich der Kurs der Wirtschaftspolitik gewechselt werden. Die Probleme bei zentralen Standortfaktoren wie Energiepreisen, Unternehmenssteuern, Bürokratie und Genehmigungsverfahren müssen jetzt schnell und glaubwürdig angegangen werden.“

Registrierte Unternehmen: Jetzt Unterlagen einreichen

In der ersten Gebotsrunde stehen bis zu vier Milliarden Euro Fördergelder zur Verfügung. An dieser ersten Runde können nur diejenigen Unternehmen teilnehmen, die am bereits stattgefundenen Vorverfahren teilgenommen haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die entsprechenden Unternehmen bereits informiert, dass nun ein Gebot abgegeben werden kann. Der VCI ermutigt alle Unternehmen, die die Möglichkeit bekommen haben, ein Gebot abzugeben, dieses nun auch zu tun. Ein entsprechendes Angebot (einschließlich vollständiger Unterlagen) kann bis zum 11. Juli 2024 eingereicht werden. Das Gebot ist der Betrag, den der Antragsteller zur Abdeckung von Mehrkosten im Vergleich zum Referenzsystem je Tonne vermiedener Treibhausgase einreicht.

Unternehmen können ihre Fragen zum Gebotsverfahren an die folgende Adresse richten: fragen@klimaschutzvertraege.info

Weitere Förderrunden geplant

Auch dann, wenn Ihr Unternehmen nicht am ersten Vorverfahren teilgenommen hat, ermutigen wir Sie, zügig in die Vorbereitungen für die zweite Förderrunde zu gehen. Das BMWK plant voraussichtlich eine zweite Förderrunde im Herbst 2024. Das Vorverfahren soll dementsprechend nach Möglichkeit im Sommer 2024 durchgeführt werden.

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Ass. jur. Isabell Esterhaus

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Rechtsfragen Energie und Klimaschutz, Klimapolitik

 Jürgen Udwari

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Jürgen Udwari

Pressesprecher Energie, Klimaschutz und Rohstoffe