30. Juni 2025 | Position
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VCI-Stellungnahme: Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik
PDF | 243 kB | Stand: 30. Juni 2025
Wie Netzentgelte fit für die Energiewende und Energieintensive wieder wettbewerbsfähig werden können.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen umfassenden Reformprozess der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) eingeleitet und ein erstes Diskussionspapier mit Reformoptionen konsultiert. Ziel der Reform ist es, die Netzentgeltsystematik an die Anforderungen der Energiewende anzupassen, die durch eine dezentrale und volatilere Stromeinspeisung, steigende Stromnachfrage aus dem Netz, wachsende Flexibilitätsbedarfe von Abnehmern und dem Bedarf einer stärkeren Steuerbarkeit/Verstetigung volatiler Stromerzeuger geprägt ist.
Der VCI kommentiert die Reformoptionen in einem ausführlichen Positionspapier.
Folgende grundlegende Punkte sind dabei besonders wichtig:- Für die Industrie sind Netzentgelte in den letzten Jahren neben den Marktpreisen zum größten Bestandteil der Stromkosten geworden. Dies verschlechtert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie. Hohe Stromkosten und regulatorische Unsicherheit bezüglich allgemeiner und individueller Netzentgeltsystematik bremsen zudem die industrielle Transformation aus.
- Die AgNes-Reform sollte nicht auf eine reine Umverteilung der Netzkosten, sondern auf eine nachhaltige Reduktion der Netz- und Systemkosten abzielen, indem systemdienliches Verhalten bei allen Marktteilnehmenden angereizt wird. Zudem muss die Reform möglichst schnell Planungs- und Investitionssicherheit für Industriekunden schaffen.
- Besonderheiten industrieller Netznutzer und Netzbetreiber müssen beachtet werden. Dies umfasst sehr heterogene nachfrageseitige Flexibilitätspotenziale und Unterschiede zwischen industriell geprägten Stromnetzen und Netzen zur kommunalen Versorgung. Im Rahmen der reformierten Netzentgeltsystematik müssen industrielle Entnahme- und Einspeisestellen grundsätzlich in Summe betrachtet werden können.
- Die separaten laufenden Reformen zu Sondertatbeständen sollten mit dem AgNes-Prozess zeitlich und inhaltlich synchronisiert werden, um mit AgNes inkompatible Regelungen zu vermeiden. Dies umfasst die Reform individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV und die Festlegungsverfahren zu vermiedenen Netzentgelte und der singulärer Netznutzung.
- Die fehlende Datengrundlage erschwert die abschließende Bewertung der Reformvorschläge. BNetzA und Netzbetreiber sollten im weiteren Verfahren Reformoptionen z.B. über beispielhafte Preisblätter quantifizieren.
- Die grundlegende Logik der Netzentgeltsystematik ist weiter gültig. Reformbedarf entsteht durch die mangelnde Beteiligung volatiler EE-Einspeiser an Netzkosten und regulatorische Flexibilitätshemmnisse durch einen hohen Leistungspreisanteil. Die Reform sollte sich auf diese beiden Aspekte konzentrieren.
- Einspeiser können mittels eines regional differenzierten Baukostenzuschusses, das Abschmelzen der Redispatch-Vergütung und eine Grundpreiskomponente in der Niederspannung stärker an Kosten beteiligt werden.
- Bei einer diskutierten Einführung eines Kapazitätspreises stellen sich wichtige Umsetzungsfragen. Eine Bepreisung der maximalen Netzanschlusskapazität ist in jedem Fall zu vermeiden.
- Das Herausrechnen von Lastspitzen wird einer starken zeitlichen und örtlichen Differenzierung von Netzentgelten vorgezogen. Bei stark volatilen Netzentgelten wären Netzkosten für die Industrie kaum kalkulierbar.
- Eine Vereinheitlichung von Netzentgelten auf Verteilernetzebene sieht der VCI bei 866 Netzbetreibern wegen hoher administrativer Kosten und möglicher negativer Folgen für Industrienetze kritisch.
- Stromspeicher sollten in Zukunft angemessen an den durch sie verursachten Netzkosten beteiligt werden. Ihre Netzdienlichkeit sollte maßgeblich für die Netzentgelterhebung sein.
- Die Zusammenfassung von Netz- und Umspannebenen wird kritisch gesehen, da sie die Betrachtung singulärer Betriebsmittel sowie das für Chemiestandorte wichtige Pooling von Entnahmestellen erschwert.
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