Bundesnetzagentur

Reform der allgemeinen Netzentgelt­systematik

18. September 2026 | Position

Wie Netzentgelte fit für die Energiewende und Energieintensive wieder wettbewerbsfähig werden können.

Neben der Chemiebranche leiden auch andere Industriezweige unter den immer weiter steigenden Netzentgelten. © yelantsevv/stock.adobe.com
Neben der Chemiebranche leiden auch andere Industriezweige unter den immer weiter steigenden Netzentgelten. © yelantsevv/stock.adobe.com

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat 2025 einen umfassenden Reformprozess der allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) eingeleitet. In Austauschformaten und Konsultationen zu Diskussionspapieren hat sich die chemische Industrie aktiv in den Prozess eingebracht. Bis zum 18. September 2026 wurde schließlich der Festlegungsentwurf zur Konsultation gestellt.

Ziel der AgNes-Reform ist es, die Netzentgeltsystematik an die Anforderungen der Energiewende anzupassen, die durch eine dezentrale und volatilere Stromeinspeisung, steigende Stromnachfrage aus dem Netz, wachsende Flexibilitätsbedarfe von Abnehmern und dem Bedarf einer stärkeren Steuerbarkeit/Verstetigung volatiler Stromerzeuger geprägt ist.

Der VCI kommentiert die einzelnen Aspekte der AgNes-Reform in der ausführlichen Stellungnahme zum Festlegungsentwurf sowie in Positionspapieren zu Einzelaspekten. Diese können im Downloadbereich abgerufen werden.

Der VCI begrüßt, dass die BNetzA wichtige Anliegen der Industrie wie den Verzicht auf dynamische Netzentgelte für Verbraucher oder Vertrauensschutzregelungen für Elektrolyseure und Erzeuger aufgegriffen hat. Dennoch besteht weiterhin dringender Anpassungsbedarf im Festlegungsentwurf.

Folgende Aspekte sind für die chemische Industrie besonders relevant:

  • Die unzureichende Berücksichtigung steuerbarer dezentraler Erzeugung im Rahmen der Kostenwälzung,
  • das Risiko einer höheren Netzentgeltbelastung in Verbindung mit einer mangelnden Datengrundlage, um die Höhe zukünftiger Netzentgelte belastbar prognostizieren zu können,
  • die fehlende Möglichkeit einer Zusammenfassung von mehreren Entnahme- bzw. Einspeisestellen zu Abnahmestellen im Kontext der Flexibilitätserbringung,
  • die deutliche Mehrbelastung der Industrie durch Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) auf den Aufschlag für besondere Netznutzung und
  • zu kurze Übergangsfristen für bisherige Nutzer der Atypik und Bandlast gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2-4 StromNEV sowie eine fehlende Übergangsregelung zur freiwilligen Erbringung nachfrageseitiger Flexibilität.

Ohne eine sachgerechte Anpassung dieser Aspekte ist zu befürchten, dass Anforderungen des geplanten Sondernetzentgelts künftig regelmäßig nicht erreicht werden können, etablierte industrielle Versorgungskonzepte schlechter gestellt werden und Chemieunternehmen damit erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt wären.


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 Heinrich Nachtsheim

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik, Wasserstoff