Energiekostenbelastung

Industriestrompreis jetzt wirksam umsetzen

11. August 2025 | Position

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Hohe Energiekosten gefährden Standorte – wir schlagen ein effektives Entlastungsmodell vor.

Die chemisch-pharmazeutische Industrie steht weiterhin vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen: Hohe Energiekosten haben Produktionsrückgänge, Schließungen und Abwanderungen zur Folge. © istock.com/Uwe Zänker
Die chemisch-pharmazeutische Industrie steht weiterhin vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen: Hohe Energiekosten haben Produktionsrückgänge, Schließungen und Abwanderungen zur Folge. © istock.com/Uwe Zänker

Der VCI begrüßt die Umsetzung des geplanten Industriestrompreis-Instruments und macht einen konkreten Vorschlag für ein möglichst effektives Entlastungsinstrument.

Folgende Punkte sind dabei zentral:

  • Hohe Strom- und Energiekosten haben Produktionsrückgänge, Schließungen und Abwanderungen in der chemisch-pharmazeutischen Industrie zur Folge. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die Einführung eines Industriestrompreis-Instruments als Entlastung auf den Marktpreis vorsieht. Dies ist zusätzlich zu den geplanten Entlastungen bei den Stromsystemkosten (Netzentgelte und -umlagen, Stromsteuer) dringend erforderlich.
  • Der Beihilferahmen (CISAF) der EU-Kommission erlaubt aufgrund diverser Restriktionen hinsichtlich Entlastungswirkung, Gegenleistungen und Wirkungsdauer alleine aber kein international wettbewerbsfähiges Stromkostenniveau.
  • Die nationale Umsetzung eines Industriestrompreises (ISP) auf Basis des CISAF sollte ein möglichst unbürokratisches, rechtssicheres, einfach administrierbares Instrument zum Ziel haben, das die Entlastungswirkung für Industrieunternehmen maximiert und von den Möglichkeiten des Beihilferahmens so weit wie möglich Gebrauch macht. Nur mit einer ex-ante-Lösung ist die effektive Berücksichtigung der Entlastung in den Produktionskosten mit Hebelwirkung entlang der Wertschöpfungskette möglich.
  • Ist die Hauptaktivität eines Unternehmens der KUEBLL-Liste zugeordnet, sollte der gesamte Stromverbrauch des Unternehmens beihilfefähig sein. Einzelne Aktivitäten, die einem beihilfefähigen Sektor unterfallen, sollten ebenfalls entlastet werden können. Unternehmen sollten bereits im Rahmen der Strompreiskompensation (SPK) entlastete Strommengen von den CISAF-Mengen ausnehmen können. Indirekter Stromverbrauch zur Herstellung von am Verbundstandort von Dritten (v.a. Chemieparkbetreiber) bezogenen Sekundärenergien und Medien dürfen nicht von einer Entlastung ausgeschlossen werden.
  • Referenzpreis ist dabei der (mehrjährige) Durchschnittspreis für den Baseload-Future für das Entlastungsjahr.
  • Die Auszahlung sollte unterjährig auf Basis der Stromverbräuche des Vormonats erfolgen.
  • Es sollte ein möglichst breites Spektrum an Gegenleistungen beihilfefähig sein. Eine Verengung auf eine bestimmte Art von Investition (z.B. nachfrageseitige Flexibilität) ist zu vermeiden. Dabei muss in jedem Fall ausgeschlossen werden, dass Unternehmen zu unwirtschaftlichen oder unnötigen Investitionen verpflichtet werden. Von zusätzlichen nationalen Anforderungen ist abzusehen.

Das ausführliche Konzept wird in unserem Positionspapier beschrieben.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Heinrich Nachtsheim

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik, Wasserstoff