Reform des EU-Emissionshandelssystems

Es wird noch teurer

21. Dezember 2022 | Bericht

Belastungen der chemisch-pharmazeutischen Industrie aus dem ETS werden weiter steigen.

Am 18.12.2022 haben sich die EU-Institutionen auf eine Reform des EU-Emissionshandels geeinigt und gleichzeitig letzte offene Fragen zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geklärt. © iStock.com/frentusha
Am 18.12.2022 haben sich die EU-Institutionen auf eine Reform des EU-Emissionshandels geeinigt und gleichzeitig letzte offene Fragen zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geklärt. © iStock.com/frentusha

Die europäischen Institutionen haben sich kurz vor Weihnachten auf eine Reform des EU-Emissionshandelssystems geeinigt. Klar ist: Die Belastungen der Branche aus dem Emissionshandel werden weiter steigen. Lesen Sie hier die wichtigsten Neuerungen.

Die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssen den Beschlüssen lediglich noch formal zustimmen. Die Belastungen aus dem Emissionshandel werden weiter steigen, da die Entscheidungen den Preis der CO2-Emissionsrechte steigen lassen und der Branche in Zukunft weniger kostenlose Zertifikate zugeteilt werden.

Das Gesamtziel der Emissionsreduzierung bis 2030 in den unter den EU-Emissionshandel fallenden Sektoren wird von 43 auf 62 Prozent erhöht. Dazu wurde die jährliche Reduktionsrate der Emissionsgesamtobergrenze erhöht.

Systemumstellung hin zu Grenzausgleichsmechanismus

Bei den Verhandlungen wurden auch letzte offene Fragen zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geklärt. Dabei wurde bestätigt, dass die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten für CBAM-Sektoren über einen Zeitraum von neun Jahren zwischen 2026 und 2034 ausläuft. Der Abbau wird dabei zum Ende hin beschleunigt.

Zum Start der CBAM Ende 2023 sind nur wenige Chemieprodukte enthalten – zum Beispiel Ammoniak oder Wasserstoff. Das erklärte EU-Ziel ist aber, bis zum Ende des Jahrzehnts möglichst viele Bereiche durch das neue System abzudecken. Dazu soll die Europäische Kommission bis 2025 das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen bei aus der EU exportierten Gütern bestimmen, die sich durch CBAM verteuern. Danach soll sie einen WTO-konformen Vorschlag machen, wie dieses Risiko gemindert werden soll.

Weniger kostenlose Zertifikate und die nur unter Bedingungen

Durch die Verschärfung der Benchmarks werden die kostenlosen Zuteilungen an Produktionsanlagen, die unter den Emissionshandel fallen, weiter zurückgehen. Zudem sind diese Anlagen verpflichtet Energieaudits durchzuführen. Wenn die Audit-Empfehlungen nicht umgesetzt werden, werden zukünftig 20 Prozent der zugeteilten kostenlosen Emissionszertifikate gestrichen. Außerdem wird es verpflichtende Dekarbonisierungspläne für die 20 Prozent emissionsintensivsten Anlagen geben. Bei Nichterreichen der in den Plänen vorgesehenen Ziele werden ebenfalls 20 Prozent der freien Zuteilungen gestrichen.

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Dr. Tina Buchholz

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Abteilungsleitung Energie, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft