EU-Chemikalienstrategie

Neue Nano-Definition in Arbeit

12. Juli 2021 | Bericht

Die EU-Kommission berät mit Fachleuten über Änderungen an der Definition von Nanomaterialien.

Mit einer Änderung an der derzeitigen Definition möchte die EU-Kommission zu einer Lösung verschiedener praktischer Anwendungsprobleme im Zusammenhang mit Nanomaterialien beitragen. © Stefan-Yang/stock.adobe.com
Mit einer Änderung an der derzeitigen Definition möchte die EU-Kommission zu einer Lösung verschiedener praktischer Anwendungsprobleme im Zusammenhang mit Nanomaterialien beitragen. © Stefan-Yang/stock.adobe.com

Von Mai bis Juni 2021 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um Fachleute über Änderungen an der EU-Empfehlung für die Definition von Nanomaterialien zu befragen.

Schon im Jahr 2011 hatte die EU-Kommission eine Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU) angenommen. Durch eine übergreifende Verwendung wollte sie die Umsetzung in den verschiedenen EU-Regulierungen für Chemikalien erleichtern. Schon damals kündigte die Kommission eine Überprüfung an und startete 2014 erste Aktivitäten. Ziel war es, die neue Definitionsempfehlung anhand von Erfahrungen und wissenschaftlich-technischen Entwicklungen zu beleuchten. Seitdem hat das Joint Research Centre (JRC) als gemeinsame Forschungsstelle mehrere Berichte veröffentlicht. Auf dieser Basis kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass verschiedene praktische Anwendungsprobleme unter anderem durch Änderungen an der derzeitigen Nano-Definitionsempfehlung gelöst werden könnten. Aufgrund der anhaltenden Aktualität wurde das Thema in die „EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ von Oktober 2020 ebenfalls aufgenommen.

Breit angelegte Expertenbefragung

Inzwischen ist aber viel Zeit vergangen. Deshalb hat die EU-Kommission von Mai bis Juni 2021 eine Konsultation mit Interessengruppen durchgeführt, um die Änderungsvorschläge von damals im Lichte der heutigen Forschung einschätzen und überprüfen zu lassen.

Da die Empfehlung zur Definition von Nanomaterialien horizontal auf verschiedene Chemieregulierungen Einfluss hat, war die Gruppe der teilnehmenden Experten breit gefächert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen, die die jeweiligen EU-Regularien umsetzen müssen, nahmen ebenso teil, wie ihre Wirtschaftsverbände, die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten, Forschungseinrichtungen, Wissenschaft sowie Umwelt- und Verbraucherorganisationen.

Auch der VCI brachte seine Sicht auf die Dinge ein und unterstützte dabei einige der vorgeschlagenen Änderungen. Für andere ist jedoch noch unklar, welche Auswirkungen sie haben werden oder was konkret gemeint ist. An diesen Stellen wird es notwendig sein, dass die EU-Kommission ihre Terminologie noch weiter verfeinert, um Klarheit zu schaffen.

Die Ergebnisse der Expertenbefragung sollen nun bis Ende des Jahres in ein Arbeitspapier einfließen, das konkrete Anpassungsvorschläge für die Empfehlung einer Nano-Definition enthält. Dieses Dokument wird sehr wichtig sein, da es die Grundlage für eine zu erwartende Anpassung der Definition von Nanoformen unter anderem im Anhang VI der REACH-Verordnung sein wird. Vorschläge zur Anpassung der REACH-Verordnung will die EU-Kommission Ende 2022 veröffentlichen.

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Dr. Denis Pahlke

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Dr. Denis Pahlke

Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere