CLP-Verordnung

Weg für weitere Verhandlungen geebnet

13. Oktober 2023 | Bericht

Das Plenum im EU-Parlament hat über die Verhandlungsposition zu CLP abgestimmt.

Licht und Schatten – so die VCI-Einschätzung zur Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments. © (c) artjazz/Fotolia.com
Licht und Schatten – so die VCI-Einschätzung zur Verhandlungsposition des Europäischen Parlaments. © (c) artjazz/Fotolia.com

Das Plenum im Europäischen Parlament hat kürzlich über die Verhandlungsposition zu CLP abgestimmt und mit großer Mehrheit den Weg für weitere Verhandlungen geebnet.

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien und setzt das international gültige Globally Harmonised System (GHS) der Vereinten Nationen in der EU um. Das GHS-System dient als einheitliche Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Hauptziel der CLP-Verordnung ist, die Akteure in der Lieferkette und die breite Öffentlichkeit über mögliche Gefahren von Stoffen und Gemischen zu informieren. Dazu werden diese eingestuft und auf Grundlage dieser Einstufung Vorgaben zur Verpackung und insbesondere Kennzeichnung festgeschrieben.

Die aktuelle CLP-Revision ist ein erster Meilenstein der von der EU-Kommission veröffentlichten „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS). Mit dem am 19. Dezember 2022 vorgelegten Entwurf sind eine Reihe von Änderungen vorgesehen, die sich über die CLP-Verordnung hinaus auf die europäische Chemikaliengesetzgebung auswirken werden. Das gilt besonders für die REACH-Verordnung. Im Laufe des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens haben bereits der Rat der Europäischen Union (Rat) am 30. Juni 2023 ( Link ) und nun auch das Europäische Parlament (EP) am 4. Oktober 2023 ( Link ) ihre Verhandlungsmandate für die anstehenden Trilogverhandlungen verabschiedet.

Innerhalb der finalen EP-Verhandlungsposition wurden einige Anpassungen gegenüber dem Kommissionsentwurf vorgeschlagen und abgestimmt. Aus VCI-Sicht positiv zu bewerten sind:

  • Eine neue Definition für „mehrkomponentige Stoffe“ (MOCS) entfällt.
  • Das EU-Parlament schlägt Ausnahmen in der Einstufung für mehrkomponentige Stoffe mit erneuerbarem botanischem Ursprung (z.B. ätherische Öle) vor. Nach sechs Jahren soll die EU-Kommission diese Ausnahmeklausel überprüfen.
  • Es sind klare wissenschaftliche Regeln für die Gruppierung von Stoffen in der Harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) mit Bezug zu REACH Anhang XI eingeführt.
  • Das Verbot von umweltbezogenen Produktangaben (Green Claims) gilt nur für einige Gefahrenklassen.

Weiterhin kritisch beurteilt der VCI die folgenden Themen:

  • Die Mindestschriftgrößen ab 1,4 mm (x-Höhe) für Etiketten und weitere Formatierungsregeln werden beibehalten, entsprechende Änderungsanträge wurden abgelehnt.
  • Wenn sich die Einstufung eines Stoffes oder Gemisches ändert, müssen die Unternehmen innerhalb von sechs Monaten ihre eigene Kennzeichnung anpassen. Ein entsprechender Änderungsantrag für eine längere Updatefrist wurde abgelehnt.
  • Abweichende Einträge im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CLI) führen zu neuen Pflichten für die meldenden Unternehmen.

Die Details und vorgeschlagenen Änderungen gegenüber dem Kommissionsentwurf können Sie den zum Download stehenden Positionen entnehmen. Ein finaler Kompromiss und Textentwurf aus den Trilogverhandlungen werden voraussichtlich im ersten Quartal 2024 erwartet.

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Dr. Florian Ritz

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CLP, Einstufung und Kennzeichnung, GHS, Ethanol, Giftinformation, Ökotoxikologie, Partikeleffekte, Sicherheitsdatenblatt