CLH-EINSTUFUNG

Partikeleffekte

29. April 2025 | Position

Wieso Partikeleffekte nicht zu einer Einstufung unter CLP führen sollten.

Partikuläre Stoffe finden in vielen Alltagsprodukten Anwendung. © tomertu/stock.adobe.com
Partikuläre Stoffe finden in vielen Alltagsprodukten Anwendung. © tomertu/stock.adobe.com

In der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) führt die harmonisierte Einstufung & Kennzeichnung (CLH) von partikulären, staubförmigen Stoffen zunehmend zu problematischen Bewertungen: In den letzten Jahren wurden Stoffeinstufungen teils auf Basis von hinlänglich bekannten, unspezifischen Staubeffekten vorgenommen. Ein konkretes Beispiel ist Titandioxid, dessen CLH-Einstufung gerichtlich überprüft wird. Das Resultat der Einstufungen sind gravierende Rechtsfolgen für wichtige Anwendungsbereiche und den Arbeitsschutz. Es wird befürchtet, dass dies eine Kaskade von Einstufungsvorhaben für partikuläre Stoffe einleitet, welche massive Folgen in der EU hätte. Dazu wurde eine neue VCI-Position erstellt, die die Probleme in der CLP-Verordnung für wichtige Anwendungsbereiche und den Arbeitsschutz aufzeigt. Partikuläre Stoffe finden in vielen Alltagsprodukten Anwendung, darunter Kosmetika, Arzneimittel, Reifen, Polymere, Lebensmittelzusatzstoffe, bauchemische Produkte. Das Positionspapier wurde innerhalb der Taskforce Partikeleffekte erarbeitet und abgestimmt und steht in Deutsch und Englisch zum Download zur Verfügung.

Empfehlungen und Forderungen des VCI

  • Nur die relevante Partikelfraktion im CLH-Verfahren bewerten: Wird eine harmonisierte Einstufung eines Stoffes als regulatorisch notwendig angesehen, darf konsequenterweise nur die relevante Partikelfraktion eines vermarkteten Stoffes, welche auch Effekte auslöst, in der Bewertung berücksichtigt und gezielt eingestuft werden – meist die alveolengängige Fraktion. Die Einstufung des vermarkteten Gesamtstoffes bzw. dessen Folgeprodukte wird so produktspezifisch ermittelt (z. B. durch eine technische Quantifizierung des Partikelanteils).
  • Überarbeitung der Einstufungsrichtwerte für STOT RE für Partikel im Anhang der CLP.
  • Stoffe müssen nach CLP-Rechtstext in OECD Test Guidelines in der Form getestet werden, in der sie in Produkten in Verkehr gebracht und vermarktet werden.
  • Klare Konzepte zum Umgang mit Partikeleffekten von Seiten des Gesetzgebers.
  • Kooperation und Fachgespräche zur Lösungsfindung mit betroffenen Industrien.
  • Die europäische Harmonisierung in Form eines allgemeinen Staubgrenzwertes im Arbeitsschutz kann ein geeigneter Ansatz sein.

Weitere Details finden Sie im vollständigen Positionspapier unter Downloads:

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Dr. Florian Ritz

Dr. Florian Ritz

CLP, Einstufung und Kennzeichnung, GHS, Ethanol, Giftinformation, Ökotoxikologie, Partikeleffekte, Sicherheitsdatenblatt