Ukraine-Krieg

11. EU-Sanktionspaket

27. Juni 2023 | Bericht

Nach langen Verhandlungen wurde ein weiteres Sanktionspaket gegenüber Russland verkündet.

Die Europäische Union hat im Kontext des Krieges in der Ukraine ein weiteres Sanktionspaket veröffentlicht. © Denis Rozhnovsky/stock.adobe.com
Die Europäische Union hat im Kontext des Krieges in der Ukraine ein weiteres Sanktionspaket veröffentlicht. © Denis Rozhnovsky/stock.adobe.com

Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023 ändert VO (EU) Nr. 833/2014. Unter anderem:

  • Der neue Artikel 2a Abs. 1a verbietet die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang VII aufgeführten Gütern und Technologien. Bestimmte Ausnahmeregelungen bestehen.
  • Der neue Art. 3c Abs. 1a verbietet die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von in Anhang XI aufgeführten, für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeigneten Gütern und Technologien und von in Anhang XX aufgeführten Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven, die aus der Union ausgeführt werden. Bestimmte Ausnahmeregelungen bestehen.
  • Mehrere bestehende Artikel werden um ein Verbot unmittelbar oder mittelbar Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse zu verkaufen, Lizenzen dafür zu erteilen oder solche Rechte und Geheimnisse anderweitig weiterzugeben sowie Rechte auf den Zugang zu oder die Weiterverwendung von Materialien oder Informationen zu gewähren, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, erweitert (u. a. die Artikel 2, 2a, 2aa, 2d, 3b, 3c, 3f, 3h, 3k der VO (EU) Nr. 833/2014).
  • Das Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot für in Anhang XXIII aufgeführte Güter (Art. 3k) wird um neue Übergangsregelungen ergänzt. Dies betrifft u. a. Zolltariflinien unter Kapitel 27, 29, 39 und 40 des Zolltarifs (neuer Art. 3k Abs. 3a) sowie Güter der KN-Codes, die am 24. Juni 2023 erstmals in Anhang XXIII der Verordnung aufgenommen wurden (neuer Art. 3k Abs. 3b).
  • Das Kauf-, Einfuhr- und Verbringungsverbot des Art. 3j für Kohleerzeugnisse und andere Erzeugnisse, die in Anhang XXII aufgeführt sind, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden, wird durch VO (EU) 2023/1214 aufgehoben.
  • Die Gültigkeit der Ausnahmeregelungen Deutschlands und Polens bzgl. des Kauf-, Einfuhr- und Verbringungsverbots von Rohöl oder Erdölerzeugnisse gemäß Anhang XXV endet am 23. Juni 2023 (neuer Art. 3m Abs. 3a).
  • Der neue Art. 5q regelt Ausnahmen zu den bestehenden Verkauf-, Liefer-, Verbringung-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverboten der Art. 2, 2a, 3f und 3k für den Betrieb und die Wartung der Pipelines des Kaspischen Pipeline-Konsortiums (CPC) und der zugehörigen Infrastrukturen, für die Beförderung von Gütern des KN-Codes 2709 00 mit Ursprung in Kasachstan unter bestimmten Bedingungen.
  • Der neue Art. 6b verpflichtet natürliche und juristische Personen und Organisationen Informationen, die die Umsetzung der Verordnung erleichtern, den zuständigen Behörden zu übermitteln.
  • Der neue Art. 12f erlässt Regelungen zur Bekämpfung der Umgehung der erlassenen Sanktionsmaßnahmen. Dies betrifft ein Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot für Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union, die im neuen Anhang XXXIII aufgeführt sind. In Anhang XXXIII werden für jedes bzw. jede in der Liste aufgeführte Gut und Technologie diejenigen Drittländer aufgeführt, in die der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr verboten ist.

Verordnung (EU) 2023/1215 des Rates vom 23. Juni 2023 ändert und erweitert die erlassenen Maßnahmen der VO (EU) Nr. 269/2014. U. a. ergänzt der neue Art. 3 Abs. 1 Buchstabe i ein neues Kriterium für die Aufnahme von Personen und Organisationen in die Liste des Anhang I.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1216 des Rates vom 23. Juni 2023 verhängt personenbezogene Sanktionen gegen weitere 71 Personen und 33 Einrichtungen.

Die Verordnungen (EU) 2023/1214 und 2023/1215 traten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (24. Juni 2023) in Kraft. DVO (EU) 2023/1216 trat mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Wir empfehlen dringend, die neuen Verordnungen und insbesondere die Produktlisten in den Anhängen genau zu prüfen, da die Komplexität der Maßnahmen sich stetig erhöht.

Die EU hat zudem gemeinsam mit Partnern eine Prioritätenliste sanktionierter Kriegsgüter aufgestellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland ausführen dürfen. Zudem hat die EU eine Liste wirtschaftlich kritischer Güter ermittelt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum 11. Sanktionspaket finden Sie hier sowie ein entsprechendes FAQ der Kommission hier .

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 Lara Panning

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Handelskontrollen, Zölle, Außenwirtschaftsrecht, Antidumping