11. September 2023 | Position
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VCI Position kompakt - Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit
PDF | 89 kB | Stand: 11. September 2023
Die deutsche Chemie- und Pharmaindustrie investierte in den vergangenen Jahren durchschnittlich jährlich mehr als 9 Milliarden Euro in Deutschland. Die schwierige Ertragslage und schlechte Standortbedingungen bremsten zuletzt aber Investitionen am Standort zunehmend aus – zugunsten von Investitionen im Ausland.
Damit die Branche wieder verstärkt hierzulande investiert und die Transformation erfolgreich vorantreiben kann, muss die Bundesregierung dringend die strukturellen Defizite des Standorts angehen. Der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz enthält erste richtigen Antworten – wie die Ausweitung der Forschungszulage und die Investitionsprämie für Klimaschutz. Daneben gibt es leider verschärfende Maßnahmen, die gerade in einer Wirtschaftskrise kontraproduktiv sind.
Die Umsetzung der EU-Mindeststeuer belastet bereits erheblich. Weitere administrative Belastungen wie Pillar 1 (Neuzuordnung von globalen Besteuerungsrechten mit Anknüpfung im Marktstaat) und BEFIT (Business in Europe: Future of Income Taxation) sind auf EU-Ebene in Planung. Dabei wird übersehen, wie sehr der massive Umsetzungsaufwand zusätzlich krisenverschärfend auf bereits geschwächte Unternehmen wirkt. Weitere Verschärfungen bei der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen und eine Zinshöhenschranke sind im Koalitionsvertrag vereinbart. Leider fanden sie Eingang in das Wachstumschancengesetz.
Mit Steuerreform den Standort stabilisieren
Ein modernes, international wettbewerbsfähiges, schlankes Steuerrecht ist dringend erforderlich: Für die durch die Pandemie in Bedrängnis geratenen Unternehmen ist der Erhalt der Liquidität sowie die steuerliche Berücksichtigung von Wertverlusten durch den Krieg in der Ukraine vor allem auch mit Blick auf langfristige Belastungen durch gestiegene Energiepreise oberstes Gebot. Daher ist die geplante erweiterte Verlustverrechnung richtig, sollte aber bereits ab 2023 greifen, und die Mindestgewinnbesteuerung sollte bis mindestens 2027 ausgesetzt werden. Eine faire Verlustverrechnung wirkt unmittelbar und ist in einer zeitlichen Gesamtbetrachtung kein Steuergeschenk.
Die USA, die mit kluger Steuerpolitik ihren Standort geschickt stärken, haben längst reagiert: mit dem milliardenschweren Inflation Reduction Act (IRA). Dieser entfaltet bereits seine Wirkung und zieht Investitionen an – auch aus Deutschland. Nun gilt es, das Wachstumschancengesetz als Antwort auf den IRA richtig auszugestalten.
Hohe Verbundenheit mit Deutschland
Viele international tätige Unternehmen zahlen hierzulande überproportional hohe Ertragsteuern: Obwohl laut einer VCI-Umfrage manche nur noch rund 20 Prozent ihres weltweiten Umsatzes in Deutschland erzielen, entrichten sie hier bis zu 60 Prozent der weltweiten Ertragsteuern. Hinzu kommen Energie- und Grundsteuern sowie positive Aufkommenseffekte wie Lohnsteuer und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung durch überproportional viele Beschäftigte im Inland. Aufgrund der bereits hohen Steuern müssen Verschärfungen und Zusatzbelastungen vermieden werden.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Verlustverrechnung ausweiten und Kriegsfolgen auffangen
Eine faire, effiziente Berücksichtigung von coronabedingten sowie durch den Krieg in der Ukraine verursachten Wertverlusten ist wirkungsvoll, um die Liquidität in Bedrängnis geratener Unternehmen zu erhalten. Zudem muss der Reformstau beseitigt werden, damit Deutschland international Schritt halten kann. - Unternehmensteuerrecht wettbewerbsfähig gestalten und Bürokratieaufwand senken
Deutschland braucht ein modernes Unternehmensteuerrecht inklusive Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer und Senkung der hohen Niedrigsteuerlandschwelle im Außensteuergesetz auf 15 Prozent. - Neue Belastungen vermeiden
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung muss radikal vereinfacht werden. Auch weitere geplante EU-Richtlinien sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Die Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen und eine Zinshöhenschranke sind überflüssig, da die Unternehmen bereits maximal transparent sind und eine Zinsschranke bereits besteht. Diese darf nicht verschärft werden.
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