21. Dezember 2022 | Position
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VCI-Position kompakt - Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit
PDF | 118 kB | Stand: 21. Dezember 2022
Die chemisch-pharmazeutische Industrie investiert jedes Jahr mehr als 18 Milliarden Euro, davon rund 9 Milliarden in Deutschland. Damit dies so bleibt, muss die Bundesregierung die richtigen Antworten auf die internationalen steuerpolitischen Entwicklungen finden.
Die von der EU auf den Weg gebrachte globale Mindeststeuer bedarf einer praxisgerechten Umsetzung und der Harmonisierung mit bestehenden nationalen Steuervorschriften. Andernfalls wirkt der massive Umsetzungsaufwand zusätzlich krisenverschärfend auf bereits geschwächte Unternehmen. Insgesamt belasten immer mehr steuerpolitische Maßnahmen den Standort: So wurden unter anderem die Bemessungsgrundlage deutlich verbreitert und die Gewerbesteuer schleichend erhöht. Nun werden weitere Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer, eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen und eine Zinshöhenschranke angekündigt, die mit neuen Belastungen einhergehen und die Konjunktur hemmen.
Mit Steuerreform Standort stabilisieren
Dringend erforderlich ist stattdessen ein modernes und international wettbewerbsfähiges Steuerrecht: Für die durch die Pandemie in Bedrängnis geratenen Unternehmen ist der Erhalt der Liquidität sowie die steuerliche Berücksichtigung von Wertverlusten durch den Krieg in der Ukraine oberstes Gebot. Umso mehr ist ein Nachsteuern bei der Verlustverrechnung der coronabedingten Verluste dringend geboten. Eine faire Verlustverrechnung wirkt unmittelbar und ist in einer zeitlichen Gesamtbetrachtung kein Steuergeschenk. Außerdem sollte eine Anpassung der Steuervorschriften mit Blick auf den Krieg in der Ukraine erfolgen. Zusätzlich sollte gerade jetzt eine Steuerreform angegangen werden. Denn nur eine international wettbewerbsfähige Wirtschaft wird auch auf lange Sicht für Steuereinnahmen sorgen. Derzeit fällt Deutschland im Standortwettbewerb jedoch deutlich zurück: In Europa liegen die Unternehmensteuersätze im Durchschnitt unter 21 Prozent – hierzulande jedoch deutlich über 30 Prozent. Auch die in den USA und Großbritannien angekündigten Erhöhungen von 21 auf 28 beziehungsweise von 19 auf 25 Prozent ändern nichts daran, dass Deutschland nach wie vor die höchsten Steuern im Vergleich der Industriestandorte erhebt. In vielen Städten und Gemeinden sind die Steuersätze für die Unternehmen sogar auf bis zu 35 Prozent gestiegen.
Hohe Verbundenheit mit dem Standort
Viele international tätige Unternehmen in Deutschland zahlen hierzulande überproportional hohe Ertragsteuern: Obwohl laut einer VCI-Umfrage manche Firmen nur noch rund 20 Prozent ihres weltweiten Umsatzes in Deutschland erzielen, entrichten sie hier bis zu 60 Prozent der weltweiten Ertragsteuern. Hinzu kommen Energie- und Grundsteuern sowie positive Aufkommenseffekte wie Lohnsteuer und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung durch die überproportional hohe Beschäftigtenzahl im Inland. Aufgrund der bereits hohen Steuern müssen Verschärfungen und Zusatzbelastungen vermieden werden.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Verlustverrechnung ausweiten und Steuern senken – Kriegsfolgen auffangen
Eine faire, effiziente Berücksichtigung von coronabedingten sowie durch den Krieg verursachte Wertverluste ist wirkungsvoll, um die Liquidität in Bedrängnis geratener Unternehmen zu erhalten. Zudem muss der Reformstau beseitigt werden, damit Deutschland international Schritt halten kann. Die Unternehmensteuern müssen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von höchstens 25 Prozent gesenkt werden. - Unternehmensteuerrecht wettbewerbsfähig gestalten und Bürokratieaufwand senken
Deutschland braucht ein modernes Unternehmensteuerrecht inklusive Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer und Senkung der hohen Niedrigsteuerlandschwelle im Außensteuergesetz auf 15 Prozent. - Neue Belastungen vermeiden, um Unternehmen gerade in Krisenzeiten zu stärken
Die OECD-Entwürfe zur Neuordnung der internationalen Besteuerungsrechte und die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung müssen radikal vereinfacht und mit nationalen Regelungen harmonisiert werden. Die geplante Reform der Grunderwerbsteuer muss so zielgenau ausgestaltet werden, dass sie ausschließlich die avisierten Missbrauchsfälle erfasst. Die Anzeigepflicht nationaler Steuergestaltungen ist überflüssig, da die Unternehmen bereits maximal transparent sind. Eine Übergewinnsteuer belastet zusätzlich und ist daher abzulehnen.
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