16. Juni 2025 | Position
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VCI Position kompakt - Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit
PDF | 102 kB | Stand: 16. Juni 2025
Die deutsche Chemie- und Pharmaindustrie investierte in den vergangenen Jahren durchschnittlich jährlich mehr als 9 Milliarden Euro in Deutschland. Jedoch bremsen die schwierige Ertragslage und schlechte Standortbedingungen Investitionen zunehmend aus – zugunsten von Investitionen im Ausland.
Damit die Branche wieder verstärkt hierzulande investiert und die Transformation erfolgreich vorantreiben kann, muss die Bundesregierung strukturelle Standortdefizite angehen.
Mit einer Steuerreform den Standort stabilisieren
Das geplante steuerliche Sofortprogramm für Investitionen geht grundsätzlich in die richtige Richtung: Das betrifft den Booster für Abschreibungen für Ausrüstungsinvestitionen bis 2027, die Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 und die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage. Mit Blick auf die USA, die ihren Standort mit wirksamer Steuerpolitik durch den Inflation Reduction Act (IRA) stärken und aktuell mit dem One Big Beautiful Bill Act (Section 899) verteidigen, genügt das jedoch nicht. Denn der IRA entfaltet bereits seine Wirkung und zieht Investitionen an – auch aus Deutschland. Mit Section 899 drohen zusätzlich Strafsteuern für EU- und deutsche Unternehmen, die in den USA investiert haben – als Reaktion auf die Einführung der Mindeststeuer in der EU, die Gewinne von US-Unternehmen besteuern können. Die Aussetzung der Mindeststeuer muss dringend auf die Tagesordnung der Bundesregierung sowie in der EU. Ohne eine große Steuerreform wird der beabsichtigte Wachstumsbooster trotz einzelner guter Maßnahmen ausbleiben. Es wird übersehen, wie negativ sich der massive Umsetzungsaufwand auf durch multiple Krisenfaktoren ohnehin schon in Bedrängnis geratene Unternehmen auswirkt. Auch weitere neue Regelungen, zum Beispiel für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen, zeigen in die falsche Richtung. Besser wäre ein modernes, international wettbewerbsfähiges, schlankes Steuerrecht. Für krisengeschwächte Unternehmen ist der Erhalt der Liquidität sowie die steuerliche Berücksichtigung von Wertverlusten vor allem auch wegen langfristiger Belastungen durch gestiegene Energiepreise oberstes Gebot. Daher ist die eingeführte leicht erweiterte Verlustverrechnung richtig. Der wichtige, effiziente erweiterte Verlustrücktrag ist bisher unterblieben. Dabei wirkt eine faire Verlustverrechnung unmittelbar und ist haushaltspolitisch lediglich eine Periodenverschiebung.
Hohe Verbundenheit mit Deutschland
Die Branche hat in den vergangenen Jahren überproportional zum deutschen Steueraufkommen beigetragen: Obwohl die großen Chemie- und Pharmaunternehmen (Dax und M-Dax) lediglich ein Viertel ihres weltweiten Umsatzes in Deutschland machen, haben sie ein Drittel ihrer Steuern in Deutschland gezahlt und gut 40 Prozent ihrer Belegschaft in Deutschland beschäftigt. Hinzu kommen Energie- und Grundsteuern sowie positive Aufkommenseffekte wie Lohnsteuer und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung durch überproportional viele Beschäftigte im Inland.
Wenn eigentlich potente Unternehmen nun wegen der hierzulande unzureichenden Rahmenbedingungen überwiegend rote Zahlen im Inland schreiben, wird das auf die Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Kommunen durchschlagen. Spürbare steuerliche sowie bürokratische Entlastungen sollten daher zügig erfolgen, um die Wertschöpfung und damit nicht zuletzt auch das Recht auf Besteuerung in Deutschland zu halten. Sonst drohen Arbeitsplatzverluste und damit sinkende Steuereinnahmen.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Unternehmensteuerrecht wettbewerbsfähig gestalten, Bürokratie reduzieren, Digitalisierung nutzen
Deutschland braucht eine spürbare Senkung der Unternehmensteuern von derzeit rund 35 auf maximal 25 Prozent, um nicht Schlusslicht bei der Standortwahl zu werden. Hinzukommen sollten weitere Korrekturen bei der überbordenden Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz, da sie grenzüberschreitende Sachverhalte grundsätzlich schlechter behandelt als reine Inlandsfälle. Die Verlustverrechnung wurde nachgebessert, muss aber deutlich ausgeweitet werden, um den Unternehmen die nötige Liquidität zu verschaffen. Steuervereinfachung und Entbürokratisierung dürfen keine Lippenbekenntnisse mehr sein. Die Digitalisierung der Verfahren und Prozesse liegt auch im Interesse einer funktionierenden Steuerverwaltung und muss ausgebaut werden. - Mindeststeuer aussetzen
Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung belastet nicht nur die Unternehmen erheblich, sondern provoziert US-amerikanische Strafsteuern. Sie gehört daher dringend ausgesetzt.
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