VCI-Position kompakt

Genehmigungs­verfahren

17. Juni 2025 | Position

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Globale Herausforderungen und die Transformation zur Klimaneutralität beeinflussen die deutschen Standortbedingungen grundlegend. So rasch wie möglich muss die Umstellung auf andere Energieträger erfolgen und müssen Anlagenparks daran angepasst werden.

Hinzu kommt ein massiver Investitionsstau auf vielen Ebenen, der die Zukunftsfähigkeit des Industriestandorts bedroht. Die vielen Aufgaben schnell zu lösen gelingt nur mit schnellen, möglichst unbürokratischen Genehmigungsverfahren – auch und vor allem für Industrieanlagen. Im Durchschnitt sind diese immer noch zu bürokratisch und zu lang. Hinzu kommen neue regulatorische Unsicherheiten, Berichtspflichten und Klagerisiken.

Ernüchternde Bilanz

Mit dem Bund-Länder-Pakt, zahlreichen Gesetzen zur Beschleunigung und der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes wurde versucht, Verfahren zu digitalisieren und zu forcieren. In der Praxis ist eine spürbare Entlastung jedoch nach wie vor nicht angekommen. Dass die geforderten Umweltprüfungen und Berichtspflichten nach wie vor zu umfassend sind, bestätigt auch eine aktuelle Umfrage des Normenkontrollrats. Zugleich werden viele neue Regelungen diskutiert, allen voran die erneute Novelle des Bundesimmissionsschutz- und des Wasserhaushaltsgesetzes in Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie. Die bisherige Bilanz ist ernüchternd: Für Wirtschaft und Industrie ist nur eine von 22 Maßnahmen abgeschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann zwar der Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet widersprochen werden, zentrale Vorgaben für digitale Verfahren und eine gute Bürgerbeteiligung fehlen jedoch nach wie vor. Mit der Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie werden zahlreiche neue bürokratische Auflagen und Pflichten für den Erhalt einer Genehmigung notwendig, obwohl im Koalitionsvertrag ein Abbau der Bürokratie und effiziente Verfahren gefordert werden. Ein weiteres Problem: In Deutschland werden EU-Vorgaben äußerst streng ausgelegt und verschärft. Dies betrifft die Aufnahme des Schutzguts Klima und den Erhalt einer Ausnahmegenehmigung. Auch dürften neue Berichts- und Dokumentationspflichten und anlagenbezogene Umweltmanagementsysteme in einer eigenen Verordnung die Verfahren komplizierter machen und Behörden, Gutachter sowie Unternehmen belasten. Immer wieder verzichtet der Gesetzgeber darauf, Spielräume zu nutzen, Vorschriften klar zu fassen und Zielkonflikte zu lösen. Dadurch entstehen unnötige Unsicherheit und Wettbewerbsnachteile. Behörden legen unklare Rechtsbegriffe wie „Umweltleistungswerte“, „erheblich“ oder „wesentliche Änderung” eher restriktiv aus, um Fehler zu vermeiden. Genehmigungsverfahren sind so nicht mehr planbar, gerichtlich angreifbar und zu bürokratisch – was zu einer Flut an Gutachten führt. Anderswo geht das schneller.

Industrie steht zu hohen Standards

Die Umwelt- und Sicherheitsstandards für deutsche Industrieanlagen sind bereits hoch. Es werden weitreichende Vorgaben aus dem Umwelt-, Energie- und Stoffrecht mit Vorschriften zur Luftreinhaltung, zu Stoffen und Energieeffizienz sowie zu Gewässer-, Boden- und Naturschutz auf Basis zahlreicher Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten sowie durch regelmäßige Anlagenüberprüfung von Behörden und Sachverständigen erfüllt.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Regelungen zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zügig anpacken
    Das Umwelt-, Planungs- und Genehmigungsrecht muss grundlegend modernisiert und digitalisiert werden – auch und vor allem für Industrieanlagen. Mit einem Update des Umwelt- und Planungsrechts muss dafür gesorgt werden, dass Zielkonflikte gelöst, Zuständigkeiten gebündelt und Rechtsklarheit geschaffen werden. Die Anforderungen der EU-Industrieemissionsrichtlinie sowie weitere Vorschriften des Green Deals sind im Wege des Omnibusverfahrens zu überprüfen und anzupassen
  • Öffentlichkeitsbeteiligung weiterentwickeln
    Ein frühzeitiger Dialog mit Menschen aus der Praxis und zwischen allen Beteiligten unterstützt ein effizientes Anlagenzulassungsrecht. Verfahren sind auf die betroffene Öffentlichkeit einzugrenzen, und der Erörterungstermin ist zu streichen. Stattdessen sollte auf digitale Verfahren und einen verständlichen Bürgerbericht für die Öffentlichkeit gesetzt werden.
  • Know-how-Diebstahl vorbeugen und Sicherheit der Anlagen schützen
    Der Bund-Länder-Pakt will Datenschutz und Cybersicherheit noch besser gewährleisten. Dazu bedarf es bundeseinheitlicher Maßstäbe und neuer geeigneter Prozesse in allen Bereichen zum Schutz sensibler Daten.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Verena A. Wolf

Verena A. Wolf

Anlagengenehmigungen, Naturschutz