21. März 2023 | Position
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VCI Position kompakt - EU-Chemikalienstrategie
PDF | 120 kB | Stand: 21. März 2023
Die EU-Kommission hat im Oktober 2020 ihre „Chemikalien-strategie für Nachhaltigkeit“ veröffentlicht. Mit zahlreichen Maßnahmen zum Gesundheits- und Umweltschutz ist sie Teil des europäischen „Green Deals“ und wird weitreichende Folgen haben: Ende 2022 legte die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung der CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) vor.
Ab Ende 2023 soll die europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) geändert werden. Zusätzlich sollen viele andere Vorschriften angepasst und verschärft werden, etwa Regelungen zu Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln sowie zum Umwelt- und Arbeitsschutz.
Sichere Verwendung gerät aus dem Blick
Die Chemikalienstrategie verfolgt einen Regulierungsansatz, der sehr stark auf den gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien basiert und die Bedingungen einer trotzdem sicheren Verwendung außer Acht lässt: Die EU-Kommission plant neue Datenanforderungen, Verwendungsbeschränkungen und eine umfassende Regulierung von Stoffgruppen mit bestimmten Eigenschaften (etwa Persistenz, Mobilität oder endokrine Disruptoren). Beschränkungen von Chemikalien in Verbraucherprodukten oder auch in professionellen Verwendungen sollen künftig oft ohne vorherige Risikobewertung und Konsultation der Hersteller im Schnellverfahren erfolgen. Bestimmte Polymere sollen registrierungspflichtig werden. Geprüft wird auch die Einführung eines Bewertungsfaktors für mögliche Kombinationseffekte von Stoffen.
Unter CLP sollen neue Gefahrenklassen eingeführt werden, teils unabhängig davon, ob es sich dabei um Gefahrenmerkmale handelt. Die Chemikalienstrategie führt auch neue Begriffe wie „sichere und nachhaltige Chemikalien“, „bedenkliche Stoffe“ oder „essenzielle Verwendungen“ ein. Hier sind klare Definitionen nötig, bei deren Erstellung die praktischen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Sollte die Chemikalienstrategie unverändert umgesetzt werden, würde dies zu hohen Kosten führen und die notwendige Stoffvielfalt einschränken. Nach einer ersten ökonomischen Folgenabschätzung wäre bis zu einem Drittel der europäischen Chemieproduktion nur von der Einführung neuer Gefahrenklassen und Verwendungsbeschränkungen betroffen. Je nach Szenario würde der Umsatz bis 2040 um 47 bis 81 Milliarden Euro pro Jahr einbrechen. Und dies, obwohl die Ziele der Strategie bereits weitgehend im heutigen Rechtsrahmen erreicht werden können. Der VCI bringt daher mit Cefic Verbesserungsvorschläge ein, zum Beispiel zu Definitionen, Kriterien und dem Vorgehen beim Risikomanagement.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Stabilität und Planungssicherheit im Chemikalienrecht
Die Chemie- und Pharmaindustrie trägt mit vielen innovativen Lösungen dazu bei, die anspruchsvollen Ziele des europäischen „Green Deals“, zum Beispiel beim Klimaschutz, zu erreichen sowie die Digitalisierung und eine hochwertige Arzneimittelversorgung weiter voranzutreiben. Die Branche benötigt dafür stabile rechtliche Rahmenbedingungen. Diskussionen über umfassende Gesetzesänderungen führen zu unnötiger Unsicherheit. - Keine verengte Nachhaltigkeitsdefinition verwenden
Für eine nachhaltige Verwendung von Chemikalien muss deren gesamter Lebenszyklus und die Wirtschaftlichkeit ihres Einsatzes berücksichtigt werden – neben den Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Funktion oder Reaktivität von Stoffen sind oft mit gefährlichen Eigenschaften verbunden. Letztlich entscheidend muss sein, dass sie sicher und unter Ausschluss großer Risiken verwendet werden können. - Risikobasierten Ansatz unter REACH und internationalen Gleichklang von CLP erhalten
Der risikobasierte Ansatz unter REACH muss beibehalten werden, da oft nur so wirksames, effizientes und verhältnismäßiges Risikomanagement möglich ist. Globale Harmonisierungsanstrengungen im Chemikalienrecht sollten nicht durch europäische Alleingänge bei CLP-Gefahrenklassen unterlaufen werden. - „Transition Pathway“ für die Chemie: Innovationsagenda und neue Anforderungen verzahnen
Damit der Übergang zu noch sichereren und nachhaltigeren Chemikalien gelingt, müssen Innovationen eng mit neuen Anforderungen im Chemikalienrecht verzahnt werden. Alle Änderungen daran erfordern ein schrittweises Vorgehen mit umfassenden Folgenabschätzungen und Monitoring für alle Maßnahmen.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Kontaktperson
Dr. Angelika Hanschmidt
Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH
- E-Mail: hanschmidt@vci.de