VCI-Position kompakt

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung

08. Oktober 2026 | Position

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Weniger ist in dem Fall mehr: Warum der Bürokratiedschungel gründlich durchforstet werden muss.

Die Chemie- und Pharmaindustrie steckt derzeit in vier großen Transformationsprozessen: Sie will treibhausgasneutral und digitaler sowie zirkulär und schadstofffrei werden. Doch damit das alles gelingt, muss den Unternehmen mehr Freiraum für Investitionen und Innovationen gegeben werden. Dazu braucht es einen radikalen Abbau von Bürokratie. Denn häufig führt nicht ein Gesetz, sondern dessen Umsetzung zu unnötiger Belastung.

Mittlerweile gibt es eine solche Regulierungsflut, dass das Regulierungssystem und seine Adressaten gleichermaßen überlastet sind. Spürbare Abhilfe würden ein sofort wirksamer Belastungsstopp auf deutscher und europäischer Ebene, effizientere Verwaltungsstrukturen und rechtlich eindeutige Regelungen sowie ein flächendeckendes und vor allem bedienungsfreundliches Angebot digitaler Verwaltungsleistungen schaffen.

Mehr Tempo und Ehrgeiz nötig

Die aktuellen Reformen gehen in die richtige Richtung: Mit der Modernisierungsagenda von Bund und Ländern, dem Bundesdigitalministerium, der Ausweitung von Genehmigungsfiktionen, nach denen ein Antrag nach einer festgelegten Frist als erteilt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht darüber entscheidet, und den Entlastungsmaßnahmen des zweiten Entlastungskabinetts wurden wichtige Weichen gestellt. Nach Angaben der Bundesregierung wurden seit Ende 2025 Entlastungen von rund 10 Milliarden Euro jährlich auf den Weg gebracht. Doch trotz erster Fortschritte bleibt die Belastung weiterhin hoch: Der NKR-Jahresbericht 2026 stellt fest, dass die laufenden jährlichen Bürokratiekosten auf 1,3 Milliarden Euro angewachsen sind. Es fehlt allerdings eine transparente Netto-Bilanz aus neu geschaffenen und abgeschafften Belastungen. Für die Unternehmen kommt es daher darauf an, dass die angekündigten Reformen zügig wirksam werden.

In ein wirksames Entlastungspaket gehören insbesondere das Berichtsentlastungsgesetz, die systematische Überprüfung bestehender Berichts- und Dokumentationspflichten, die weitere Ausweitung der Genehmigungsfiktion sowie die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das es Bürgern und Unternehmen ermöglicht, ihre Daten nur einmal an die Verwaltung zu übermitteln, damit diese anschließend behördenübergreifend wiederverwendet werden können.

Noch immer immenser Nachholbedarf in der EU

Nach wie vor erwachsen mehr als die Hälfte der Belastungen mit Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft aus EU-Regulierung. Die EU-Kommission hat dies erkannt und eine Vereinfachungsagenda begonnen. Mit ihrer Mitteilung für „Ein einfacheres, klareres und besser durchgesetztes EU-Regelwerk“ stärkt sie die Bedeutung besserer Rechtsetzung deutlich. Positiv sind insbesondere die Ansätze zu „Simplicity by Design“, die stärkere Nutzung von Folgenabschätzungen, die Bekämpfung regulatorischer Überschneidungen („Regulatory Deep Cleaning“) sowie die neue Simplification Platform. Entscheidend wird nun sein, dass die Ankündigungen zu konkreten Entlastungen führen. Wettbewerbsfähigkeit, Umsetzbarkeit und Vollzugstauglichkeit müssen bei neuen Rechtsakten stärker berücksichtigt werden. Außerdem müssen EU-Kommission, Parlament und Rat eigene regulatorische Belastungen ebenso kritisch überprüfen wie den bestehenden Rechtsbestand. Deutschland darf zusätzliche Belastungen durch nationale Übererfüllung von EU-Recht nicht weiter verschärfen. Sogenanntes Gold Plating muss vermieden werden.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Belastungsstopp konsequent umsetzen
    Erst entlasten, dann neu regulieren: Zusätzliche Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sind auf das absolut Erforderliche zu begrenzen.
  • Bessere Rechtsetzung mit Wettbewerbsfähigkeitscheck
    Neue Regulierung braucht belastbare Folgenabschätzungen, Vollzugstests und einen verbindlichen Wettbewerbsfähigkeitscheck. Auch die EU-Institutionen müssen die Auswirkungen ihrer Änderungen transparent bewerten.
  • Industrieexpertise konsequent nutzen
    Regeln werden nur praxistauglich, wenn jene einbezogen werden, die sie später anwenden müssen. Unternehmen sollten systematisch von der Problemdefinition über Folgenabschätzung und Praxistests bis zur Evaluierung beteiligt werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Katharina Mayer

Katharina Mayer

Responsible Care, Bürokratieabbau, Sustainable Consumption and Production (SCP)