Sammelklagen

Zentrale Weichen falsch gestellt

29. März 2023 | Pressemitteilung

Verbände sollen in Zukunft die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Sammelklagen durchsetzen können.

Klagen werden noch anfälliger für Missbrauch, wenn nicht der Verbraucherschutz, sondern eine profitable Einnahmequelle für gewerbliche Klagefinanciers im Vordergrund steht. © ON-Photography - stock.adobe.com
Klagen werden noch anfälliger für Missbrauch, wenn nicht der Verbraucherschutz, sondern eine profitable Einnahmequelle für gewerbliche Klagefinanciers im Vordergrund steht. © ON-Photography - stock.adobe.com

Mit ihrem heute verabschiedeten Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht umsetzen.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht an mehreren Stellen des Entwurfs eine erhebliche Schieflage: So werden die bisher bei Musterfeststellungsklagen für Verbände geltenden strengen Voraussetzungen für die Klagebefugnis für die zukünftigen Sammelklagen erheblich herabgesetzt. Zudem können sich Verbraucher erst zu einem späten Zeitpunkt im Verfahren entscheiden, ob sie sich an einer Verbandsklage beteiligen oder nicht. Damit bleibt die Tür des Verfahrens für Kläger lange offen und die mit der Sammelklage bezweckten Effizienzgewinne verpuffen.

„Mit der Verwässerung der Regeln für die Klagebefugnis von Verbänden und der späten Beitrittsmöglichkeit von Verbrauchern zu Sammelklagen werden tragende Prinzipien zur Disposition gestellt, um missbräuchliche Klagen zulasten der Unternehmen zu verhindern“, kritisiert Berthold Welling, VCI-Geschäftsführer Recht, Steuern, Nachhaltigkeit, den Gesetzentwurf.

Zudem geht der Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs weit über das Verbraucherrecht hinaus. Verbände sollen sogar stellvertretend für kleine Unternehmen klagen dürfen. Welling: „Kleine Unternehmen Verbrauchern gleichzustellen, ist systemwidrig. Wenn das Schule macht, schadet das dem Verbraucherschutz sowie dem Rechts- und Gerichtsstandort Deutschland.“

Besondere Fallstricke sieht der VCI auch bei der Klagefinanzierung: Für kommerzielle Prozessfinanzierer wird der Weg eröffnet, aus den Ansprüchen der Verbraucher Profit zu schlagen. Die Klagen werden noch anfälliger für Missbrauch, wenn nicht der Verbraucherschutz, sondern eine profitable Einnahmequelle für gewerbliche Klagefinanciers im Vordergrund steht. Berthold Welling sagt: „Ziel muss es sein, bei Massenklagen einen fairen Ausgleich zwischen Klägern und Beklagten zu finden. Das schließt mit ein, klare Spielregeln für die Drittfinanzierung zu schaffen. Sonst drohen Klagen zum Geschäftsmodell zu werden.“

Der VCI und seine Fachverbände vertreten die Interessen von rund 1.900 Unternehmen aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie und chemienaher Wirtschaftszweige gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2022 setzten die Mitgliedsunternehmen des VCI rund 260 Milliarden Euro um und beschäftigten knapp 550.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt: VCI-Pressestelle, Telefon: 069 2556-1496, E-Mail: presse@vci.de
Der VCI auf X und der VCI auf LinkedIn

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Monika von Zedlitz

Kontaktperson

Monika von Zedlitz

Pressesprecherin Bildungs-/Forschungspolitik, Verkehrsinfrastruktur/Logistik/TUIS, Genehmigungsverfahren/Anlagensicherheit/Chemieparks, Recht/Steuern, Responsible Care, Expertenticker Umwelt & Sicherheit