EU-BODENSCHUTZRICHTLINIE

Brüssel pflanzt Saat für besseren Boden

08. Mai 2025 | Bericht

Die EU will mit der Bodenschutzrichtlinie einen umfassenden Überwachungsrahmen schaffen.

Mithilfe einheitlicher Bodengesundheitsklassen sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Böden künftig überwachen und bewerten. © Christian Schwier/stock.adobe.com
Mithilfe einheitlicher Bodengesundheitsklassen sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Böden künftig überwachen und bewerten. © Christian Schwier/stock.adobe.com

Nach monatelangen Verhandlungen ist es geschafft: EU-Parlament, Kommission und der Rat der EU-Staaten haben sich auf eine Richtlinie zur Bodenüberwachung geeinigt. Damit nimmt der europaweite Schutz der Böden konkrete Formen an. Vorrangiges Ziel der Richtlinie ist, einen pragmatischen, flexiblen Rahmen für die Überwachung der Bodengesundheit in der gesamten EU einzuführen. Die Einschätzung des VCI ist eindeutig: Das deutsche Bodenschutzrecht ist ausreichend. Klärungsbedarf sieht der Chemieverband beispielsweise bei neuartigen Begriffen wie „Bodenbezirke".

Der Kompromiss sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind:

  • Schaffen eines umfassenden und harmonisierten, aber flexiblen Rahmens für die Überwachung der Bodengesundheit mit Kriterien für gesunde Böden;
  • Reduktion des Flächenverbrauchs, beispielsweise durch Gebäude und Infrastrukturen, ohne die Genehmigung solcher Tätigkeiten zu verhindern;
  • Ermittlung und Management potenziell kontaminierter Standorte unter Einhaltung des Verursacherprinzips, um Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.

Nach Auffassung des VCI ist der „Risikobasierte Ansatz“ bei der Bewertung schädlicher Bodenveränderungen gut geregelt und entspricht so dem deutschen Bodenschutzrecht. Auch der Verzicht auf finanzielle Instrumente wie Pflichtversicherungen oder Rückstellungen ist ausdrücklich zu begrüßen. Es werden jedoch auch neuartige Begriffe wie „Bodenbezirke“ eingeführt, die in ihren Bedeutungen für Standorte mit schädlichen Bodenveränderungen („Altlasten“) unklar sind. Hier bleibt abzuwarten bis der Kompromisstext des Trilogs vorliegt.

Spannend bleibt, wie die kommende Abstimmung im Rat verlaufen wird. Denn im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, die neue Richtlinie abzulehnen. Vor allem Landwirte und Agrar- und Pflanzenschutzindustrie sind mit dem vorgelegten Kompromiss nicht einverstanden. Sie befürchten, dass Deutschland die EU-Vorlage für nationale Verschärfungen nutzen könnte.

Nächste Schritte

Der Richtlinientext wird zur Zeit in die verschiedenen Sprachen der EU übersetzt. Dann müssen EU-Parlament und Rat die neue Richtlinie förmlich annehmen. Sie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Danach müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Jahren den nationalen Rahmen für die Anwendung der Richtlinie schaffen.

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Dr. Thomas Kullick

Dr. Thomas Kullick

Anorganische Schwefelverbindungen, Boden- und Gewässerschutz