Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung

REACH und Arbeitsschutz

18. Januar 2021 | Bericht

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Das Zusammenwirken von REACH- und Arbeitsschutz-Gesetzgebung kommt zunehmend stärker in den Fokus der Behörden. Bisher besteht aber noch kein ausreichendes, gemeinsames Verständnis der REACH- und Arbeitsschutz-Akteure zu Angaben in Expositionsszenarien und ihrer Nutzung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis. Der aktuelle VCI-Bericht soll zu einem besseren Verständnis dieser Schnittstelle beitragen und benennt Handlungsoptionen für Verbesserungen

Die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz
Die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Bereits im März 2019 wurden die Schnittstellen von REACH- und Arbeitsschutz von Experten beider Disziplinen aus den VCI-Mitgliedsunternehmen gemeinsam im Rahmen eines Workshops anhand konkreter Tätigkeits- und Stoff-Beispiele analysiert, um Wissen und Erfahrungen aus beiden Arbeitsgebieten zusammenzuführen. Die Dokumentation darüber steht VCI-Mitgliedern zur Verfügung.

Im Anschluss hieran hat eine interdisziplinäre Expertengruppe in den Jahren 2019 und 2020 diese Ansätze weiterentwickelt. Es wurden so Hintergrundinformationen zur Praxis der Erstellung erweiterter Sicherheitsdatenblätter erarbeitet, die einerseits zu einem besseren Verständnis erhaltener Angaben beitragen sollen und gleichzeitig Verbesserungspotentiale aufzeigen.

Der Bericht hierüber ist wie folgt aufgebaut:

  • 1. Hintergrund
  • 2. Die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz im Überblick
  • 3. Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDB) als Informationsquelle für die Gefährdungsbeurteilung – Grundsätzliche Überlegungen
  • 4. Expositionsszenarien unter REACH und Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz - Bisherige Erfahrungen
  • 5. Fazit und Handlungsoptionen
  • Anhänge

Fazit des Berichts und Handlungsoptionen:

Im Rahmen des VCI-Workshops zeigte sich unter anderem, dass die Kommunikation zwischen REACH- und Arbeitsschutz-Experten Voraussetzung zur Entwicklung realitätsnaher Expositionsszenarien ist, so dass ein möglichst großer Nutzen für die betriebliche Praxis erzielt wird. Dies betrifft insbesondere Kenntnisse über relevante Tätigkeiten. Die Kommunikation sollte deshalb dringend intensiviert werden, z. B. durch firmeninterne Workshops mit Experten beider Disziplinen.

Bisher fehlen Erläuterungen, die die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Inhalten und Intention von erweitertem Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung transparent machen. Außerdem benötigt der für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Verantwortliche übersichtliche Erläuterungen, welche Angaben des erweiterten Sicherheitsdatenblatts wie genutzt werden können bzw. sollten. Die in den Anhängen des Berichts enthaltenen Übersichten (Tabellen 1 und 2) sollen hierzu einen Beitrag leisten.

Diskussionen im VCI zeigten, dass beim erweiterten Sicherheitsdatenblatt bisher keine ausreichend eindeutigen Regeln und/oder Praktiken bestehen, welche Angaben zum Risikomanagement im Hauptteil und welche im Anhang gemacht werden sollen.

Best Practices“ abstimmen, um folgende Aspekte zu verbessern:

  • Widersprüche zwischen REACH-Maßnahmen und der Arbeitsschutz-Maßnahmenhierarchie vermeiden
  • Angaben zur Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen in für den Arbeitsschutz geeignete Bewertungskriterien überführen
  • Verwendungsbedingungen/Risikomanagementmaßnahmen zu Tätigkeiten besser zuordnen
  • Redundanzen und Widersprüche zwischen Hauptteil und Anhang des Sicherheitsdatenblatts durch „Best Practice“-Regeln auflösen.

Der Bericht enthält hierzu Anregungen, die im Rahmen eines Stakeholder-Dialogs breiter diskutiert werden könnten (z. B. im Rahmen des Entwicklungsplans zur REACH Review Action 3).

Die vorgenommene Analyse zeigte auch, dass bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und anschließender betrieblicher Dokumentation (einschließlich der Erstellung einer Betriebsanweisung) automatisch eine Prüfung und Beurteilung der Verwendungsbedingungen der am Arbeitsplatz eingesetzten Stoffe erfolgt.

Auch im Fall einer Stoffverwendung, die nicht durch das erhaltene Sicherheitsdaten blatt abgedeckt ist, enthält die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung/die Betriebsanweisung die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese Dokumentation ist als gleichwertig zu den Angaben zum Risikomanagement in einem Expositionsszenario bzw. dem Stoffsicherheitsbericht eines nachgeschalteten Anwenders zu betrachten und sollte als solche anerkannt werden. Auf Doppelarbeit durch die zusätzliche Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts (DU CSR) sollte verzichtet werden.

Der 13-seitige Bericht mit Anhang (22 Seiten) befindet sich im Download-Bereich dieser Seite. In die deutsche Fassung des Berichts vom 24.11.2020 wurde im Januar 2021 ein zusätzlicher Anhang IV aufgenommen, der das Konzept des VCI-Workshops zum erweiterten Sicherheitsdatenblatt und der Gefährdungsbeurteilung beschreibt. Außerdem wurde eine englische Berichtsfassung erstellt, die ebenfalls im Download-Bereich verfügbar ist.

Weitere Informationen:


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Dr. Angelika Hanschmidt

Kontaktperson

Dr. Angelika Hanschmidt

Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH