Kohlendioxidgesetz

CCS und CCU ermöglichen

09. Oktober 2025 | Position

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Gesetzesänderung schafft Grundlage für Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft in der Industrie.

CO₂ als Rohstoff: Die Industrie setzt auf CCS und CCU für eine klimaneutrale Zukunft. © Igor/stock.adobe.com
CO₂ als Rohstoff: Die Industrie setzt auf CCS und CCU für eine klimaneutrale Zukunft. © Igor/stock.adobe.com

Die Chemie- und Pharmaindustrie beschreitet aktiv den Pfad zur Klimaneutralität. Voraussetzung dafür ist die ausreichende Verfügbarkeit CO₂-armer Energieformen wie Strom, Wärme sowie Wasserstoff und seiner Derivate – zu wettbewerbsfähigen Kosten.

Für die rohstoffliche Verwendung sind insbesondere CO₂-arm produzierter Wasserstoff und CO₂ selbst von zentraler Bedeutung. Für eine erfolgreiche Transformation sind sowohl Carbon Capture and Storage (CCS) als auch Carbon Capture and Utilization (CCU) erforderlich. Jedes Gramm Kohlenstoff, das mittels CCU im Kreislauf gehalten werden kann, muss weder durch fossile Quellen neu gewonnen noch mittels CCS im Boden verpresst werden. Die Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) stellt damit einen ersten Schritt zur Verknüpfung von Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft dar.

Folgende Elemente werden unterstützt

  • Es ist das richtige Signal, dass die Bundesregierung die Änderung des KSpG zügig auf den Weg bringen möchte. Der Rechtsrahmen muss schnell verabschiedet werden, um ab 2030 bis 2032 CO₂-Abscheidung und -Speicherung zu ermöglichen. Offshore-Projekte haben eine Vorlaufzeit von sieben bis zehn Jahren.
  • Die Errichtung, der Betrieb sowie die wesentliche Änderung von CO₂-Leitungen und -Speichern liegen im überragenden öffentlichen Interesse.

Dafür wird sich eingesetzt

  • Keine Benachteiligung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Erdgas-KWK müssen Zugang zum CO₂-Pipelinenetz erhalten. Aufgrund ihrer Relevanz für industrielle Produktionsstandorte und fehlender Alternativen sollten KWK-Anlagen anders als „gewöhnliche“ erdgasbasierte Kraftwerke behandelt werden.
  • KWK-Anlagen sollten von der CCS-Förderung über Klimaschutzverträge oder die Bundesförderung Klimaschutz und Industrie umfasst werden. Dies ist notwendig, um eine Transformationsphase für die Dampfversorgung zu ermöglichen.
  • Auch zukünftige erdgasbasierte KWK-Kraftwerke, die H₂-ready errichtet werden, müssen Zugang zu CCS und zur Förderung erhalten – selbst wenn sie vorübergehend noch mit Erdgas betrieben werden.
  • Finanzierung von CO₂-Pipelines durch ein De-Risking-Instrument absichern: Analog zum Wasserstoffkernnetz sollte ein Amortisationskonto des Bundes oder ein anderes Instrument geschaffen werden, um die hohen Startkosten abzufedern. Die Bundesnetzagentur sollte beauftragt werden, ein CO₂-Kernnetz zu planen.
  • Keine Benachteiligung von Prozessemissionen aus der Grundstoffchemie: Auch hier ist Zugang zu CCS notwendig, z. B. bei Steamcrackern oder der Herstellung von Calciumcarbid.
  • CCS sollte auch auf dem Festland ermöglicht werden: Ein Opt-In für Bundesländer ist vorgesehen. Küstenferne Chemiestandorte benötigen ebenfalls Zugang zum CO₂-Pipelinenetz.
  • Kein „Gold-Plating“ bei Haftungsfragen: Die Anforderungen im KSpG sollten nicht über die EU-CCS-Richtlinie hinausgehen. Beispiel: Die 40-Jahre-Frist in § 31 KSpG übersteigt die EU-Vorgabe von 20 Jahren deutlich.
  • Die gesamte CO₂-Transportkette muss berücksichtigt werden: Das Gesetz sollte künftig als Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) bezeichnet werden. Neben Pipeline, Schiff und Bahn sind Infrastruktur für Umschlag, Kompression und Verflüssigung zentral.
  • Personelle Aufstockung in Behörden: Die Umsetzung der Verfahrensbeschleunigung nach NZIA erfordert den Aufbau entsprechender Fachkompetenzen.
  • Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sollte verpflichtend einen Raumordnungsplan entwickeln, der Raum für CCS schafft. Nutzungskonflikte in der ausschließlichen Wirtschaftszone – etwa mit Offshore-Windanlagen oder Verteidigung – müssen geklärt werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz