Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 12 vom 02.04.2014 sind zu den folgenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Bekanntmachungen erfolgt:
- TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" (Bek. v. 22.1.2014) (geändert/ergänzt)
zum Download - TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" (Bek. v. 13.02.2014) (Neufassung)
zum Download - TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" (Bek. v. 14.02.2014) (geändert/ergänzt)
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Mit der Änderung der Nummern 2.4 und 2.5 der TRGS 900 ist insbesondere auch der neue Arbeitsplatzgrenzwert für granuläre biopersistente Stäube (A-Staub-Fraktion) in der TRGS 900 verankert worden.
Für Tätigkeiten, bei denen der neue AGW (0,5 mg/m3 bezogen auf die Dichte 1 g/cm3 bzw. umgerechnet 1,25 mg/m3 bezogen auf eine mittlere Dichte von 2,5 g/cm3) nicht eingehalten werden kann, besteht ein Übergangszeitraum von 5 Jahren, unter der Voraussetzung, dass der bisher geltende AGW von 3,0 mg/m3 eingehalten wird.
Neben dem Download sind weitere Informationen zu den erfolgten Änderungen unter dem angegebenen Link im Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar.