02. Februar 2026 | Position
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VCI Position kompakt - EU-Emissionshandel
PDF | 142 kB | Stand: 02. Februar 2026
Der europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist seit 2005 das zentrale Instrument der EU, um Klimaschutz in der Industrie und Energiewirtschaft durch die Abgabeverpflichtung und den Handel mit Treibhausgas-Zertifikaten anzureizen. Der ETS war richtig gedacht: Er sollte Innovationen auslösen und Emissionen senken.
Allerdings verteuert er die Industrieproduktion in der EU schneller, als klimaneutrale Alternativen verfügbar sind, und beschleunigt so Produktionsverlagerungen zulasten der Transformation. Das System ist so angelegt, dass die stetig abnehmende Menge der Zertifikate ab 2039 weder auktioniert noch kostenlos zugeteilt wird. Durch die sinkende Emissionsobergrenze sind steigende Preise zu erwarten. Ab Mitte der 2030er Jahre besteht zudem das Risiko, dass der EU-ETS 1 wegen fehlender Verfügbarkeit von Zertifikaten seine Funktion nicht mehr vollständig erfüllt.
Maßnahmen an Realität anpassen – schon ab 2026
Die Entwicklung und vollständige Umsetzung neuer Technologien wird voraussichtlich noch bis in die 2040er Jahre andauern. Zudem stellt die auf absehbare Zeit unzureichende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und CO₂-neutralem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie der dazu gehörigen Infrastrukturen ein wesentliches Hemmnis für die Transformation der Wirtschaft dar. Hinzu kommt, dass der Ausstoß von CO₂ weltweit nicht einheitlich bepreist wird. Während der EU-ETS 1 erhebliche Zusatzkosten für hiesige Produzenten verursacht, unterliegen Wettbewerber in anderen Regionen entweder gar keiner oder einer deutlich niedrigeren CO₂-Bepreisung. Solange es keine global einheitliche Bepreisung gibt, muss sichergestellt werden, dass der EU-ETS 1 funktioniert, industrielle Abwanderung verhindert wird und dennoch Transformationsanreize gesetzt werden. Um Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit wieder zügig und sinnvoll zu verbinden, braucht es umgehend substanzielle Anpassungen.
Die Benchmarkwerte, die die Höhe der kostenlosen Zuteilung maßgeblich bestimmen, sollten ab 2026 auf dem Niveau von 2025 eingefroren werden, bis die Transfomationsbedingungen vorliegen. Damit würde deren bisheriges Fehlen in der Industrie anerkannt und ein bewährter Schutz vor drohenden Produktionsverlagerungen (Carbon Leakage) in dieser fragilen Transformationsphase fortgeführt. Die von der EU-Kommission für 2026 bis 2030 geplante Benchmark-Verschärfung führt in der deutschen Chemie nach erster Einschätzung zu zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Millionen pro Jahr. Zur Realisierung gleichbleibender Benchmarks sind mehr kostenlose Zertifikate nötig, die durch Änderungen an der Marktstabilitätsreserve und am linearen Reduktionspfad realisiert werden müssen.
Seit 2019 werden Zertifikate in die Marktstabilitätsreserve überführt und seit 2023 dauerhaft aus dem System „gelöscht“. Das hat zu spürbarer Verknappung geführt. Ab sofort sollten dort keine weiteren Zertifikate mehr eingestellt und gelöscht sowie der aktuell darin befindliche Bestand sukzessive in den Markt zurückgeführt werden. Der lineare Reduktionspfad an zur Verfügung stehenden Zertifikaten sollte an das EU-Klimaziel 2050 angepasst und sozusagen „abgeflacht“ werden, sodass die Klimaneutralität von Industrie und Energiewirtschaft gegenüber anderen Bereichen nicht vorgezogen wird. Diese Abflachung trägt dazu bei, dass mehr Zertifikate für die freie Zuteilung und das Auktionsbudget zur Verfügung stehen.
Durch den Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) beginnt ab 2026 die schrittweise Abschmelzung der freien Zertifikate-Zuteilung für CBAM-Sektoren. Da CBAM keinen effektiven Carbon-Leakage-Schutz darstellt, sollte die vorgesehene Abschmelzung bei CBAM-Produkten ab 2026 ausgesetzt werden und kein weiterer Sektor aufgenommen werden.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Rettung der EU-Klimapolitik durch Notbremse im Emissionshandel
Bis die notwendigen Bedingungen für eine erfolgreiche Transformation erfüllt sind, müssen für ausreichenden Carbon-Leakage-Schutz umgehend substanzielle Anpassungen in der EU-ETS-Richtlinie erfolgen. Die kostenlose Zuteilung der Zertifikate gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren, das gilt auch für CBAM-Produkte. Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Zügige Anpassungen des EU-ETS 1
Um noch rechtzeitig weitere Schließungen emissionsintensiver Anlagen in Europa abzuwenden, müssen die Anpassungen des EU-ETS 1 zügig im parlamentarischen Schnellverfahren umgesetzt werden.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ass. jur. Isabell Esterhaus
Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz
- E-Mail: esterhaus@vci.de