VCI-Position kompakt

EU-Emissionshandel

28. Oktober 2025 | Position

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Der europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist seit 2005 das zentrale Instrument der EU, um Klimaschutzmaßnahmen in der Industrie und Energiewirtschaft durch die Abgabeverpflichtung und den Handel mit Treibhausgas-Zertifikaten anzureizen. Das System ist so angelegt, dass die stetig abnehmende Menge der Zertifikate dazu führt, dass sie ab 2039 weder auktioniert noch kostenlos zugeteilt werden.

Durch die sinkende Emissionsobergrenze sind steigende Preise zu erwarten. Ab Mitte der 2030er Jahre besteht zudem das Risiko, dass das EU-ETS 1 wegen fehlender Verfügbarkeit von Zertifikaten seine Funktion nicht mehr vollständig erfüllt.

Maßnahmen an Realität anpassen – schon ab 2026

Die Entwicklung und vollständige Umsetzung neuer Technologien wird voraussichtlich noch bis in die 2040er Jahre andauern. Zudem stellt die auf absehbare Zeit unzureichende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und CO₂-neutralem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie der dazu gehörigen Infrastrukturen ein wesentliches Hemmnis für die Transformation der Wirtschaft dar. Hinzu kommt, dass der Ausstoß von CO₂ weltweit nicht einheitlich bepreist wird. Während das europäische ETS 1 erhebliche Zusatzkosten für hiesige Produzenten verursacht, unterliegen Wettbewerber in anderen Regionen entweder gar keiner oder einer deutlich geringeren CO₂-Bepreisung. Solange es keine global einheitliche Bepreisung gibt, müssen Mechanismen gefunden werden, die sicherstellen, dass das EU-ETS 1 funktioniert, industrielle Abwanderung verhindert und dennoch Transformationsanreize setzt. Um Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit wieder zügig und sinnvoll zu verbinden, braucht es umgehend substanzielle Anpassungen am EU-ETS 1 – unter anderem in Form der Deaktivierung der Marktstabilitätsreserve, aber auch weiterer Maßnahmen.

Seit 2019 werden Emissionshandelszertifikate in die sogenannte Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt. Durch einen seit 2023 wirksamen Mechanismus werden Zertifikate dauerhaft „gelöscht“, also aus dem System entfernt. Das hat zu einer spürbaren Verknappung am Markt geführt. Ab sofort sollten keine weiteren Zertifikate mehr in die MSR eingestellt und gelöscht werden. Der aktuell noch darin befindliche Bestand sollte sukzessive in den Markt zurückgeführt werden.

Der lineare Reduktionspfad an zur Verfügung stehenden Zertifikaten sollte an das EU-Klimaneutralitätsziel angepasst und sozusagen „abgeflacht“ werden, sodass die Klimaneutralität von Industrie und Energiewirtschaft gegenüber anderen Bereichen nicht vorgezogen wird. Diese Abflachung trägt dazu bei, dass mehr Zertifikate für die freie Zuteilung und das Auktionsbudget zur Verfügung stehen.

Die freie Zuteilungsmenge an Zertifikaten sollte ab 2026 auf dem Niveau von 2025 eingefroren werden. Damit würden die fehlenden elementaren Transformationsbedingungen der Industrie anerkannt und ein bewährter Schutz vor drohenden Produktionsverlagerungen (Carbon Leakage) in dieser fragilen Transformationsphase fortgeführt.

Im Rahmen des Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) beginnt ab 2026 die schrittweise Abschmelzung der freien Zuteilung von Zertifikaten für jene Sektoren, die im Anwendungsbereich sind. Da CBAM keinen effektiven Carbon-Leakage-Schutz darstellt, sollte die vorgesehene Abschmelzung bei CBAM-Produkten ab 2026 ausgesetzt werden und kein weiterer Sektor ins CBAM aufgenommen werden.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Wettbewerbsfähige Produktionsbedingungen
    Um einen ausreichenden Carbon-Leakage-Schutz zu gewährleisten, bis die notwendigen Bedingungen für eine erfolgreiche Transformation erfüllt sind, müssen umgehend substanzielle Anpassungen in der EU-ETS-Richtlinie erfolgen. Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren, das gilt auch für CBAM-Produkte.
  • Zügige Anpassungen des EU-ETS 1
    Um noch rechtzeitig weitere Schließungen emissionsintensiver Anlagen in Europa abzuwenden, müssen die Anpassungen des EU-ETS 1 zügig im parlamentarischen Schnellverfahren umgesetzt werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz