EU-Kommission

IED-Richtlinie bremst Transformation aus

15. Februar 2023 | Bericht

Das EU-Parlament berät derzeit einen Vorschlag für eine neue Industrieemissionsrichtlinie.

Die EU-Kommission plant strengere Vorschriften für die Genehmigung von Industrieanlagen. © Comofoto/stock.adobe.com
Die EU-Kommission plant strengere Vorschriften für die Genehmigung von Industrieanlagen. © Comofoto/stock.adobe.com

Die EU-Kommission will mit einer überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) die Ziele ihres Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden bis 2050 umsetzen: Möglichst wenige Schadstoffe sollen künftig in die Umwelt gelangen, Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Die neue IED-Richtlinie baut auf der aktuell gültigen auf, die rund 50.000 große Industrieanlagen in Europa betrifft. Diese Anlagen und Betriebe müssen durch den Einsatz von tätigkeitsspezifischen „besten verfügbaren Techniken“ (BVT) Emissionsauflagen erfüllen. Die BVT werden gemeinsam von der Industrie, Experten der Mitgliedstaaten sowie der Kommission und der Zivilgesellschaft bestimmt.

Strengere Vorschriften für Genehmigungen

Besonders relevant sind die neuen Voraussetzungen für die Genehmigung von Industrieanlagen:

  • Ambitionierte Grenzwerte: Anstatt sich mit den oberen BVT-Grenzwerten zu begnügen, wie derzeit bei den meisten der Anlagen der Fall, muss künftig bei den Genehmigungsverfahren geprüft werden, ob die optimale Leistung erreicht werden kann.
  • Die Unternehmen werden verpflichtet, ein Umweltmanagementsystem (UMS) für jede Anlage einzuführen.
  • Zusätzlich müssen die Unternehmen in Zukunft auch sogenannte Transformationspläne erstellen.

Jede neue Anforderung für sich genommen, scheint geeignet zu sein, das Null-Schadstoff-Ziel zu unterstützen. In der Summe machten sie aber unternehmerisches Handeln in der EU deutlich komplexer und unberechenbarer als bisher, betont der VCI. Die Pläne ließen befürchten, dass Aufwand und Zahl von Fachgutachten steigen werden. Das alles werde die Genehmigungsverfahren noch weiter in die Länge ziehen; Planungen und Investitionen und letztlich die gewünschte Transformation der europäischen Industrie gefährden. So ist es nach Auffassung des VCI weder für Behörden noch für Unternehmen handhabbar, für jede Anlage ein verbindliches Umweltmanagementsystem einzuführen. Auch die „Transformationspläne“ werden den Transformationsprozess nicht beschleunigen. Die angedachten Änderungen werden vielmehr dazu beitragen, dass sich erstens die Transformation der Industrie erheblich verlangsamt. Zweitens werden Investitionsentscheidungen zugunsten anderer Regionen ausfallen.

Die neue IED-Richtlinie darf den Bestandsschutz für bestehende Industrieanlagen, die für mehrere Jahrzehnte geplant und gebaut wurden, nicht aushebeln, so der Chemieverband weiter. Darauf müssten die Unternehmen vertrauen können. Für Unternehmen müsse sichergestellt sein, dass sich ihre langfristigen Investitionen in Europa auch künftig lohnen werden. Die Neufassungen der IED bringen jedoch Unsicherheiten und führen zu Standortnachteilen, unterstreicht der VCI.

Der Fahrplan

Die Abstimmung des Berichts des Umweltausschusses wird im EU-Parlament auf Anfang Mai datiert. Damit könnte das Trilog-Verfahren zwischen Kommission, Rat und Parlament noch vor der Sommerpause stattfinden. Ein möglicher Kompromiss und damit eine neue IED wird für Ende 2023/Anfang 2024 erwartet.

Hintergrund

In der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) sind sieben EU-Vorläufer-Richtlinien in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst. Sie ersetzt die

  • IVU-Richtlinie,
  • Richtlinie über Abfallverbrennung,
  • Richtlinie zu Großfeuerungsanlagen,
  • Lösemittelrichtlinie
  • und drei Richtlinien zur Herstellung von Titandioxid.

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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

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