ESRS-Überarbeitung durch EFRAG

ESRS-Revision greift zu kurz

02. Oktober 2025 | Position

Im Entwurf drohen neue Berichtslasten – gebraucht werden echte Vereinfachungen für Unternehmen.

Die Europäische Kommission beauftragte EFRAG im März 2025 mit der Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), um die Offenlegungspflichten deutlich zu reduzieren und die Bürokratie für Unternehmen zu verringern. © Grecaud Paul - stock.adobe.com
Die Europäische Kommission beauftragte EFRAG im März 2025 mit der Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), um die Offenlegungspflichten deutlich zu reduzieren und die Bürokratie für Unternehmen zu verringern. © Grecaud Paul - stock.adobe.com

Im Rahmen des Omnibus I erhielt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Ende März 2025 von der Europäischen Kommission ein Mandat zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS; Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Diese sollten einer substanziellen Reduzierung der verpflichtenden Offenlegungspflichten unterlaufen. Der VCI begrüßt das übergeordnete Ziel der ESRS-Überarbeitung, die bürokratischen Belastungen für Unternehmen zu verringern und die Regulierung wieder stärker auf ihren Kernzweck auszurichten.

Am 29.07.2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe zur überarbeiteten ESRS. Der VCI hat am 29.09.2025 seine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen über den vorgesehenen Online-Fragebogen an EFRAG übermittelt.

Wenige positive Entwicklungen im Entwurf

Während wir Verbesserungen wie die Klarstellung des Berichtsumfangs (nun im Einklang mit der Finanzberichterstattung), die Brutto-/Netto-Darstellung und die Vereinfachung der meisten Definitionen in den sozialen Standards sehen, bleibt der Gesamtentwurf hinter den Erwartungen zurück.

Kritische Punkte aus Sicht des VCI

Insbesondere möchten wir folgende zentrale Punkte hervorheben:

  • Die von EFRAG gemeldete Reduzierung der Datenpunkte um 57 % beruht auch auf der Zusammenführung mehrerer Datenpunkte zu einem Datenpunkt mit entsprechenden Unterdatenpunkten sowie der Eliminierung von Duplikaten, was keine echte Vereinfachung darstellt.
  • Die Einführung neuer Anforderungen (wie z. B. ESRS E2-4 Absatz 15 zu „sekundäres Mikroplastik“ oder ESRS E5-5 Absatz 17 „Anteil recycelter Materialien in den wichtigsten Produkten“) sowie weiterhin unklare Definitionen (z. B. ESRS S1 Absatz 8 Definition von „nicht angestellten Beschäftigten“) werfen Zweifel auf, ob die Gesamtbelastung tatsächlich abnehmen wird.
  • Der geforderte Detaillierungsgrad – etwa bei der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen und der anschließenden Berichterstattung auf Standort- oder sogar auf „water basin“-Ebene – bleibt unverhältnismäßig, wenig aussagekräftig und für viele Unternehmen unpraktikabel.

Forderung nach echten Vereinfachungen

In der aktuellen Form droht der überarbeitete Entwurf, bestehende Verpflichtungen durch neue Komplexitäten zu ersetzen, anstatt Entlastung zu schaffen. Was dringend benötigt wird, sind echte Vereinfachungen und pragmatische, praxisnahe Lösungen.

Die Stellungnahme ist das Ergebnis intensiver Diskussionen in unseren Sustainable Finance Gremien. Sie erfolgte sowohl in Form allgemeiner Anmerkungen (siehe PDF-Template) als auch durch detaillierte Kommentare auf Ebene einzelner Berichtsanforderungen (siehe Excel-Template).

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 Kathrine Link

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Nachhaltigkeit, Initiative Chemie³, Berichterstattung, Sustainable Finance

 Laura Lischinski

Laura Lischinski

Industriepolitik, Nachhaltigkeit, Sustainable Finance