22. Dezember 2025 | Position
Die geplante Reform der EU-Nachhaltigkeitsstandards bringt Verbesserungen, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück.
Im Rahmen des Omnibus I erhielt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Ende März 2025 von der Europäischen Kommission ein Mandat zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS; Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Ziel ist eine deutliche Reduzierung der verpflichtenden Offenlegungspflichten. Wir begrüßen das übergeordnete Ziel der ESRS-Überarbeitung: weniger Bürokratie und eine stärkere Fokussierung auf den Kernzweck der Regulierung.
Am 29. Juli 2025 veröffentlichte EFRAG die Entwürfe zur überarbeiteten ESRS. Unsere Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen haben wir am 29. September 2025 über den vorgesehenen Online-Fragebogen an EFRAG übermittelt. Am 3. Dezember 2025 wurden die überarbeiteten ESRS an die Europäische Kommission übergeben.
Positive Entwicklungen im Entwurf
Wir sehen Verbesserungen wie die Klarstellung des Berichtsumfangs (nun im Einklang mit der Finanzberichterstattung), die Brutto-/Netto-Darstellung und die Vereinfachung vieler Definitionen in den sozialen Standards. Dennoch bleibt der Gesamtentwurf hinter den Erwartungen zurück.
Kritische Punkte
Aus unserer Sicht sind folgende Punkte besonders problematisch:
- Die gemeldete Reduzierung der Datenpunkte um rund 70 % basiert vor allem auf der Zusammenführung mehrerer Datenpunkte sowie der Eliminierung von Duplikaten. Das ist keine echte Vereinfachung.
- Neue Anforderungen wie ESRS E2-4 Absatz 15 zu „sekundärem Mikroplastik“ oder ESRS E2-5 zur REACH-Liste sowie unklare Definitionen (z. B. ESRS S1 Absatz 8 „nicht angestellte Beschäftigte“) lassen Zweifel an einer tatsächlichen Entlastung aufkommen.
- Der geforderte Detaillierungsgrad – etwa bei der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen bis hin zur Berichterstattung auf Standort- oder „water basin“-Ebene – ist unverhältnismäßig und für viele Unternehmen kaum praktikabel.
- Konzepte wie „anticipated financial effects“ und die Ausweitung der Stakeholder-Gruppe über den Finanzmarkt hinaus im Rahmen der „fairen Präsentation“ schaffen Rechtsunsicherheit.
- Unternehmen sollten während einer Übergangszeit zwischen der Anwendung der bisherigen oder der neuen ESRS wählen können. Neue Datenpunkte müssen erhoben und Auslegungsfragen mit den Wirtschaftsprüfern geklärt werden. Eine Übergangszeit würde Flexibilität schaffen und Unternehmen entlasten.
Forderung nach echten Vereinfachungen
In der aktuellen Form droht der überarbeitete Entwurf, bestehende Verpflichtungen durch neue Komplexitäten zu ersetzen. Was dringend benötigt wird, sind echte Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen.
Die Stellungnahmen sind das Ergebnis intensiver Diskussionen in unseren Sustainable-Finance-Gremien.
Downloads
-
Amended ESRS Exposure Draft July 2025 Public Consultation Survey
PDF | 282 kB | Stand: 29. September 2025 -
Template to provide comments to specific pragraphs of the Amended ESRS 2025 Exposure Draft (ED)
XLSX | 177 kB | Stand: 29. September 2025 -
Feedback on the ESRS exposure drafts
PDF | 199 kB | Stand: 22. Dezember 2025
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kathrine Link
Nachhaltigkeit, Initiative Chemie³, Berichterstattung, Sustainable Finance
- E-Mail: link@vci.de
Laura Lischinski
Industriepolitik, Außenwirtschaft, Nachhaltigkeit, Sustainable Finance
- E-Mail: lischinski@vci.de