30. Juli 2025 | Position
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VCI-Positionspapier: Lösungsbausteine für den künftigen EU-Emissionshandel 1 aufgrund mangelnder Zertifikateliquidität
PDF | 181 kB | Stand: 30. Juli 2025
Ab 2039 droht dem EU-Emissionshandel (EU-ETS) eine Zertifikateknappheit – Chemie schlägt Lösungen vor.

Seit 2005 ist der EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) das zentrale Klimaschutzinstrument in der Europäischen Union. Der stetig abnehmende Mengenpfad der Emissionshandelszertifikate im EU-ETS 1 führt dazu, dass ab 2039 weder Zertifikate auktioniert noch Zertifikate kostenlos ausgegeben werden. Demnach können die entsprechenden Teilnehmer dann nur noch solche Zertifikate kaufen, die sich bereits im Markt befinden. Abgesehen von massiven Zertifikatspreissteigerungen aufgrund des sinkenden Caps im EU-ETS 1, nimmt ab Mitte der 2030er Jahre das Risiko zu, dass das EU-ETS 1 aufgrund mangelnder Zertifikateliquidität keine vollständige Marktfunktion mehr darstellen kann.
Aus Sicht der chemischen Industrie muss beachtet werden, dass die Entwicklung und vollständige Umsetzung neuer treibhausgasneutraler Technologien noch bis in die 2040er Jahre dauern wird. Neben der noch unzureichenden Technologiereife und dem hohen Investitionsbedarf in wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeiten limitiert vor allem auf absehbare Zeit die unzureichende Verfügbarkeit von einer CO₂-Infrastruktur sowie erneuerbarer Energie und CO₂-neutralem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Konditionen den Transformationsprozess. Während der Transformationsphase ist die Chemieindustrie auf die Mischung von fossilen, biogenen und kunststoffhaltigen Anteilen als Rohstoffbasis angewiesen. Solange es kein internationales Level-Playing-Field in der CO₂-Bepreisung gibt, müssen Lösungen dafür gefunden werden, dass das Marktsystem weiterhin funktioniert und dramatisch verteuerte Zertifikatepreise die Wettbewerbsfähigkeit nicht derart schwächen, dass in der EU die Produktion künftig keine Perspektive mehr hat. In diesem Papier stellt der VCI Lösungsbausteine vor, wie das EU-ETS 1 funktionsfähig gehalten werden kann, ohne die Zielsetzung des Klimaschutzes aufzugeben.
Kontakt
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Ass. jur. Isabell Esterhaus
Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz
- E-Mail: esterhaus@vci.de