22. Januar 2024 | Bericht
Warum muss ein Unternehmen Künstlersozialabgabe zahlen? Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) müssen Unternehmen eine Abgabe auf Honorare der von ihnen beauftragten freien Künstlern und Publizisten zahlen müssen. Selbständige Künstler und Publizisten sind in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen und durch das KSVG in einer sozialen Situation, die mit angestellten Arbeitnehmern vergleichbar ist.
Die versicherten Künstler und Publizisten zahlen wie Arbeitnehmer ihren „Arbeitnehmeranteil“ (50 Prozent des Gesamtbeitrages). Der “Arbeitgeberanteil“ wird über die Künstlersozialabgabe von den Verwertern (30 Prozent des Gesamtbeitrages) und durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent des Gesamtbetrages) aufgebracht.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?
Alle Honorare, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden, unterliegen der Abgabepflicht. Der Abgabesatz wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgesetzt. 2024 beträgt der Abgabesatz 5,0 Prozent. Die Abgaben sind auf die Rechnungsbeträge abzüglich der Umsatzsteuer an die Künstlersozialkasse zu entrichten. Anhand der gesamten Abgaben für ein abgelaufenes Jahr wird von der Künstlersozialkasse ein Abgabebetrag ermittelt, der jeweils monatlich als Vorauszahlung zu entrichten ist. Zu Beginn des Folgejahres muss das Unternehmen die Vorauszahlung anhand der tatsächlich angefallenen abgabepflichtigen Rechnungen für die abgelaufene Periode mit der Künstlersozialkasse abrechnen.
Wer ist Künstler oder Publizist im Sinne des KSVG?
Künstler im Sinne des KSVG ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Die genaue Bestimmung der unter das Gesetz fallenden Tätigkeiten ist kompliziert und für Laien schwer nachvollziehbar. Hilfestellung gibt die Künstlersozialkasse in Broschüren und sehr guten Merkblättern. Aktuelle Informationen auch auf der Website der KSK: www.kuenstlersozialkasse.de
Geht das auch einfacher?
Ja, über die KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie.
Was ist die KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie e. V.?
Unternehmen der chemischen Industrie haben 1991 die KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie e. V. (AV Chemie) gegründet. Sie hat derzeit über 140 Mitglieder sowie über 850 mitgemeldete Unternehmen. Dadurch ist die Entrichtung der Künstlersozialabgabe sowohl für den Abgabepflichtigen als auch für die Künstlersozialkasse wesentlich vereinfacht worden und der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen drastisch reduziert.
Wie werde ich Mitglied in der KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie?
Unternehmen können Mitglied der AV Chemie werden, wenn sie Mitglied im Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC) oder im Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI) sind. Unternehmen andere Branchen können nach Zustimmung durch die Künstlersozialkasse Gastmitglied werden. Einzelheiten sind in der Satzung und den Richtlinien der AV Chemie geregelt.
Was kostet die Mitgliedschaft in der KSV-Ausgleichvereinigung Chemie?
Die Aufnahmegebühr in die AV Chemie beträgt 600,00 € zzgl. MwSt. Weitere Beiträge werden derzeit nicht erhoben.
Wie hoch sind die Abgaben über die KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie an die Künstlersozialkasse?
Grundsätzlich sind die Abgaben gleich hoch wie bei direkter Veranlagung. Die Künstlersozialabgabe über die AV Chemie wird aber nicht anhand der einzelnen Honorarrechnungen ermittelt, sondern anhand der der Berufsgenossenschaft gemeldeten Jahresarbeitsentgelte des Unternehmens. Sie werden vom Mitglied für das jeweilige Jahr an die AV Chemie gemeldet, die daraus mit einem individuellen Faktor die Unternehmensabgabe an die Künstlersozialkasse errechnet. Die AV Chemie stellt eine Jahres-Rechnung an jedes Mitglied aus. Die eingesammelten Gelder werden zum 1. Juli eines Jahres an die KSK überwiesen.
Wie wurden die besonderen Abgabe-Faktoren der KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie berechnet?
Bemessungsgrundlage sind die vom Unternehmen an die Berufsgenossenschaft gemeldeten Jahresarbeitsentgelte seiner Mitarbeiter, die mit einem individuell festgelegten Faktor multipliziert werden. Um sicherzustellen, dass die Höhe der über die AV Chemie gezahlten Abgaben den Zahlungen entspricht, die bei einer direkten Veranlagung an die KSK geleistet würden, werden in Abständen von der Künstlersozialkasse Prüfungen durchgeführt.
Was muss ein Unternehmen an die KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie melden?
Gemeldet werden die an die Berufsgenossenschaft gemeldeten Jahresarbeitsentgelte aller Mitarbeiter des Unternehmens.
Welche Vorteile hat ein Unternehmen in der KSV-Ausgleichsvereinigung Chemie?
Rechnungen mit Relevanz für KSV-abgabepflichtige Entgelte müssen im Rechnungswesen nicht mehr einzeln erfasst werden. Dies bedeutet einen erheblich verringerten Verwaltungsaufwand. Da keine Einzelbelege mehr als Grundlage für die Abgabe herangezogen werden, ist eine Betriebsprüfung durch Prüfer der Künstlersozialkasse ausgeschlossen. Es muss nur noch eine jährliche Zahlung zur Jahresmitte geleistet werden anstelle monatlicher Zahlungen und einer Abrechnung am Jahresende.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dipl.-Kfm. Johann-Peter Nickel
Geschäftsführung Wirtschaft, Finanzen, Digitalisierung, Geschäftsführung Chemie Wirtschaftsförderungs-GmbH, Künstlersozialversicherung
- E-Mail: nickel@vci.de