VCI-Position kompakt

Klimaschutz­gesetzgebung

06. Januar 2026 | Position

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Die Transformation zur Klimaneutralität gelingt nur mit und durch eine starke Industrie. Für die Chemie- und Pharmabranche, die eine treibhausgasneutrale Produktion anstrebt, ist Klimaschutz ein zentrales Anliegen. Allerdings erfordert die Dekarbonisierung den Hochlauf und Durchbruch neuer Technologien.

Da deren Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht ausreichend gesichert sind, sind Investitionen in die industrielle Transformation und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Zudem setzen die hohen Energiepreise die Unternehmen so stark unter Druck, dass der Transformationsprozess insgesamt gehemmt wird.

Kohlendioxidgesetz stellt entscheidende Weichen

Der UN-Weltklimarat IPCC hat festgestellt, dass die Klimaziele nicht ohne CO₂-Abscheide- und Speicherungstechnologien (Carbon Capture and Storage, CCS, und Carbon Capture and Utilization, CCU) erreicht werden können. Die Chemieindustrie benötigt zwingend Zugang zu CCS-Technologien, da es prozessbedingte Emissionen gibt. Die Entwicklung und vollständige Umsetzung neuer treibhausgasneutraler Technologien wird noch bis in die 2040er Jahre andauern. Mit dem Kohlendioxidspeicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) wurden nun die Weichen für die Anwendung von CCS in Deutschland gestellt. Bislang war industrielles CCS verboten.

Das Gesetz umfasst auch die Transportinfrastruktur für CO₂, die für den Einsatz von CCU-Technologien benötigt wird. Die bisherigen rechtlichen Hürden hinderten den Hochlauf von CCU-Technologien in Deutschland, was insbesondere der Chemieindustrie schadet, da viele ihrer Produkte auch nach 2045 auf das Element Kohlenstoff angewiesen sind. Dieser Kohlenstoff wird künftig immer weniger aus Erdöl oder -gas, sondern stattdessen aus CO₂ genommen.

Neues EU-Klimaziel für 2040 sinnvoll flankieren

EU-Parlament und Rat haben sich darauf geeinigt, dass die Treibhausgasemissionen der EU bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden sollen. Ab 2036 dürfen 5 Prozent der EU-Nettoemissionen im Vergleich zu 1990 durch Klimaschutzmaßnahmen in Nicht-EU-Ländern über hochwertige internationale Zertifikate angerechnet werden – wohingegen die Emissionen nach bisheriger Rechtslage ausschließlich innerhalb der EU reduziert werden müssen. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt zu mehr Realismus in der Klimaschutzpolitik. Einziger Wermutstropfen: Die EU-Kommission will diese internationalen Zertifikate leider nicht auf den EU-Emissionshandel anrechnen.

Transformation unterstützen statt behindern

Die chemisch-pharmazeutische Industrie möchte ihren Beitrag zu den EU-Klimaschutzzielen leisten. Allerdings kann dieser nicht auf einem linearen Reduktionspfad erfolgen, da weder die Entwicklung von Technologien noch deren Transfer – inklusive Bereitstellung von Energie, Rohmaterialien und Infrastruktur – linear erfolgen. Daher müssen ambitionierte Klimaschutzziele durch flankierende Maßnahmen begleitet werden. Nur so kann das für ein modernes Leben unabdingbare breite Spektrum der Chemie- und Pharmaproduktion erhalten und ausgebaut und damit die Transformation auch in anderen Sektoren unterstützt werden.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Finanzierung von CO₂-Pipelines durch De-Risking absichern
    Das Kohlendioxidspeicherungsgesetz legt fest, dass CO₂-Pipelines rein privat finanziert werden sollen. Analog zum Wasserstoffkernnetz sollte ein Amortisationskonto des Bundes oder ein anderes De-Risking-Instrument geschaffen werden, um die enormen Startkosten eines CO₂-Netzes finanziell abzusichern.
  • EU-Klimaziel muss Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation berücksichtigen
    Damit die Chemie- und Pharmabranche ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, braucht sie die passenden Standortbedingungen und zielgerichtete Unterstützung, zum Beispiel durch die ausreichende Versorgung mit großen Mengen klimaneutralem Strom und treibhausgasarm erzeugtem Wasserstoff. Auch die Anrechnung internationaler Zertifikate im Emissionshandel würde den Unternehmen Luft verschaffen. Ein ambitioniertes Klimaziel erfordert Überprüfung, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation gegeben oder zumindest absehbar sind, um flankierende Maßnahmen ableiten zu können.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz