VCI-Position kompakt

Klimaschutz­gesetzgebung in Deutschland

12. September 2023 | Position

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Für die chemisch-pharmazeutische Industrie ist Klimaschutz ein zentrales Anliegen. In Deutschland trägt die Branche mit ihren Produkten sowie über den EU-Emissionshandel (EU-ETS) aktiv dazu bei. Sie hat bereits 2019 in einer Studie beschrieben, wie sie bis 2050 in ihrer Produktion die Treibhausgasneutralität technologisch erreichen kann und dies für das Jahr 2045 mit dem Folgeprozess „Chemistry4Climate“ präzisiert und geschärft.

Ambitionierte Ziele und nationaler CO₂-Preis

Im Klimaschutzgesetz ist festgelegt, dass 2030 in Deutschland 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen als 1990 ausgestoßen werden dürfen. Für 2040 wurde ein Ziel von mindestens minus 88 Prozent eingeführt. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein.

Um das 2030-Ziel des Klimaschutzgesetzes einzuhalten, hat die Bundesregierung eine Novellierung des Gesetzes auf den Weg gebracht. Die wesentliche Änderung betrifft die Abschaffung der jahresscharfen Sektorziele. Die Einhaltung der Klimaziele soll künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden. Bei Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmengen soll nun die Bundesregierung festlegen, welcher Sektor den zusätzlichen Minderungsbedarf übernehmen und mit einschlägigen Maßnahmen nachsteuern muss. Darüber hinaus hat die Bundesregierung einen umfassenden Entwurf für ein Klimaschutzprogramm 2023 vorgelegt. Unter anderem sollen das Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie aufgestockt, die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge verabschiedet und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) belegt Brennstoffe, die in den nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren eingesetzt werden, mit einem CO₂-Preis. Dazu gehören auch viele kleinere Industrieanlagen. Der Schutz dieser Anlagen vor der Verlagerung von Emissionen in andere Länder („Carbon Leakage“) wurde 2021 verabschiedet. Seit 2023 ist der Anwendungsbereich des BEHG auf Kohle ausgeweitet und gilt ab 2024 auch für die Verbrennung von Siedlungs- und Sonderabfällen.

Ende 2022 kam es zur Einigung bezüglich des EU-ETS II für Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen. Die Berichtspflichten hierzu beginnen ab 2024, eine Bepreisung ab 2027. Es geht nun darum, die Kompatibilität des BEHG mit dem ETS II sowie einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Dabei sollte der Anwendungsbereich (Verbrennung gefährlicher Abfälle), der Preispfad sowie ein „Carbon Leakage“-Schutz für kleine Anlagen im Zentrum stehen. Insbesondere bei den Berichtspflichten bedarf es eines bürokratiearm ausgestalteten Übergangs.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Klimaschutz-Technologien schnell durch Industriestrompreis flankieren
    Damit die deutsche Chemie ihren Beitrag zur Treibhausgasneutralität leisten kann, müssen zwingend neue Technologien zum Durchbruch gebracht werden. Dazu ist schnelles politisches Handeln nötig. Neben einer ausreichenden Menge grünen Stroms und dem Ausbau der Energieinfrastruktur ist die Industrie auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen. Daher sollte nun rasch ein Industriestrompreis auf den Weg gebracht werden. Damit kann die industrielle Wertschöpfung gesichert werden und die Chemieindustrie ihren Weg in Richtung Transformation weiter vorangehen.
  • Ungleichheiten zwischen den Sektoren bei Nachsteuerung verhindern
    Seit Einführung des Klimaschutzgesetzes gab es zwischen den Sektoren große Unterschiede bei der Zielerreichung. Der neue Nachsteuerungsmechanismus darf nicht dazu führen, dass die Sektoren, die ihre Ziele erreicht haben, zukünftig die verfehlten Ziele anderer Sektoren ausgleichen müssen.
  • Kosten kompensieren und Ausweitung auf gefährliche Abfälle vermeiden
    Die unter BEHG und ETS II fallenden Anlagen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden, da sie im globalen Wettbewerb agieren. Sie brauchen eine wirksame Kompensation für höhere Kosten. Sonderabfälle sollten vom BEHG ausgenommen werden, insbesondere da sie nicht Gegenstand des ETS II sein werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Kontaktperson

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Rechtsfragen Energie und Klimaschutz, Klimapolitik