VCI-Position kompakt

Klimaschutz­gesetzgebung

18. Juli 2025 | Position

Downloads

Die Transformation zur Klimaneutralität gelingt nur mit und durch eine starke Industrie. Gerade für die Chemie- und Pharmabranche, die eine treibhausgasneutrale Produktion anstrebt, ist Klimaschutz ein zentrales Anliegen. Allerdings erfordert die Dekarbonisierung den Hochlauf und den Durchbruch neuer Technologien.

Da deren Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht ausreichend gesichert sind, sind Investitionen in die industrielle Transformation und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Hinzu kommt, dass die hohen Energiepreise die Branche so stark unter Druck setzen, dass der Transformationsprozess insgesamt gehemmt wird.

Kohlendioxidspeicherungsgesetz jetzt!

Der UN-Weltklimarat IPCC hat festgestellt, dass die Klimaziele des Pariser Abkommens nicht ohne den Einsatz von CO₂-Abscheide- und Speicherungstechnologien (Carbon Capture and Storage, CCS, und Carbon Capture and Utilization, CCU) erreicht werden können. Die Chemieindustrie benötigt zwingend Zugang zu CCS-Technologien, da es prozessbedingte Emissionen gibt. Die Entwicklung und vollständige Umsetzung neuer treibhausgasneutraler Technologien wird noch bis in die 2040er Jahre andauern. Nach aktueller Rechtslage ist der Einsatz von industriellem CCS in Deutschland nicht erlaubt. Dieses Verbot kann mit Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (KSpG) aufgehoben werden. Derzeit novelliert die Bundesregierung dieses Gesetz. Damit soll auch die Infrastruktur für den Transport von CO₂ auf den Weg gebracht werden, die auch für den Einsatz von CCU-Technologien benötigt wird. Die derzeitigen rechtlichen Hürden hindern den Hochlauf von CCU-Technologien in Deutschland, was insbesondere der Chemieindustrie schadet, da viele ihrer Produkte auch nach 2045 auf das Element Kohlenstoff angewiesen sind. Dieser Kohlenstoff wird künftig immer weniger aus Erdöl oder -gas, sondern stattdessen aus CO₂ genommen.

Neues EU-Klimaziel für 2040 sinnvoll flankieren

Die EU-Kommission hat einen neuen Vorschlag für das Klimaschutzziel 2040 vorgelegt. Bis dahin sollen die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber 1990 sinken. Wesentliche Änderung: Ab 2036 dürfen drei Prozent der EU-Nettoemissionen im Vergleich zu 1990 durch Klimaschutzmaßnahmen in Nicht-EU-Ländern über hochwertige internationale Zertifikate angerechnet werden – wohingegen die Emissionen nach aktueller Rechtslage ausschließlich innerhalb der EU reduziert werden müssen. Die EU-Kommission will diese internationalen Zertifikate leider nicht auf den EU-Emissionshandel anrechnen. Das EU-Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen.

Transformation unterstützen statt behindern

Die chemisch-pharmazeutische Industrie möchte ihren Beitrag zu den EU-Klimaschutzzielen leisten. Allerdings kann dieser nicht auf einem linearen Reduktionspfad erfolgen, da weder die Entwicklung von Technologien noch deren Transfer – inklusive Bereitstellung von Energie, Rohmaterialien und Infrastruktur – linear geschehen. Daher müssen ambitionierte Klimaschutzziele durch flankierende Maßnahmen begleitet werden. Nur so kann das Spektrum der Chemie- und Pharmaproduktion erhalten und ausgebaut und damit die Transformation auch in anderen Sektoren unterstützt werden.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Kohlendioxidspeicherungsgesetz zügig verabschieden
    Offshore-Projekte haben eine Vorlaufzeit von sieben bis zehn Jahren. Das Kohlendioxidspeicherungsgesetz muss nun zügig verabschiedet werden, um von der klimaschützenden Wirkung von CCS bereits ab 2030 bis 2032 profitieren zu können. Des Weiteren müssen zügig die rechtlichen Bedingungen für den Hochlauf von CCU-Technologien geschaffen werden.
  • EU-Klimaziel muss Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation berücksichtigen
    Damit die Chemie- und Pharmabranche ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, braucht sie die passenden Standortbedingungen und zielgerichtete Unterstützung, zum Beispiel durch die ausreichende Versorgung mit großen Mengen klimaneutralem Strom und treibhausgasarm erzeugtem Wasserstoff. Auch die Anrechnung internationaler Zertifikate im Emissionshandel würde den Unternehmen Luft verschaffen. Ein ambitioniertes Klimaziel erfordert Überprüfung, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation gegeben oder zumindest absehbar sind, um flankierende Maßnahmen ableiten zu können.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz