Corona

Digitale Genehmigungsverfahren

22. April 2020 | Position

Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung werden künftig auch Genehmigungsverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung nur noch elektronisch über das Internet erfolgen. Dies betrifft auch Anlagenzulassungsverfahren und Projekte der chemisch-pharmazeutischen Industrie.

Der umfassende Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss sowohl während als auch nach der COVID-19-Pandemie sichergestellt sein. - Bild: © metamorworks/stock.adobe.com
Der umfassende Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss sowohl während als auch nach der COVID-19-Pandemie sichergestellt sein. - Bild: © metamorworks/stock.adobe.com

Die entsprechenden Anträge enthalten vielfältige sensible Daten zum Hightech-know der Unternehmen. Auch der Schutz der Anlagen vor Angriffen Unbefugter (Cybersicherheit) spielt hier eine große Rolle. Der VCI hat das Spannungsfeld zwischen umfassender Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Schutz sensibler Daten formuliert und bringt sich aktiv in die Diskussionen ein.

Anlass ist die Frage, wie bei Behörden sowohl in Zeiten eingeschränkter Zugangsmöglichkeiten im Zuge der COVID-19-Pandemie als auch danach rechtssichere und schnelle Genehmigungsverfahren gewährleistet werden können. Der umfassende Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss sowohl während als auch nach der COVID-19-Pandemie sichergestellt sein.

Forderungen/Position

  • Der VCI lehnt die Veröffentlichung von Antragsunterlagen und sensiblen Daten im Internet ab. Die kompletten, sehr detaillierten Antragsunterlagen, die nach der derzeitigen Rechtslage und Verwaltungspraxis bei der Behörde zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eingereicht werden und für eine begrenzte Zeit physisch bei der Behörde zur Einsichtnahme ausliegen, dürfen nicht 1:1 digital aktiv ins Internet gestellt werden. Damit wären die Informationen weltweit und unbegrenzt einem nicht nachvollziehbaren Personenkreis zugänglich.
  • Mögliche gesetzliche Änderungen, die festlegen, dass die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Informationsbereitstellung ausschließlich digital erfolgt, müssten zwingend gut vorbereitet werden, insbesondere in Bezug auf mögliche Konsequenzen der Veröffentlichung sensibler Daten. Ein aus der Not der aktuellen Situation geborener Aktionismus, ist hier dringend zu vermeiden.
  • Ziel muss es sein, schnelle Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der erforderlichen betroffenen Öffentlichkeit sowie einen weitestgehenden Schutz sensibler Daten zu gewährleisten:
    • Schutz von Firmen-Know-how sowie
    • Schutz der Öffentlichkeit vor Terrorismusgefahren und Sabotage.
  • Die im Internet zu veröffentlichenden Informationen sollten gesetzlich einheitlich eng begrenzt werden. Maßstab sind eine zusammenfassende Darstellung desVorhabens (z. B. Kurzbeschreibung) sowie die im Rahmen einer UVP vorzulegenden Unterlagen sowie ein Hinweis, wo die Unterlagen elektronisch einsehbarsind (nach Zusendung von Zugangsberechtigungen).
  • Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der chemisch-pharmazeutischen Industrie in Deutschland sowie die der Schutz der Anlagen spielen eine bedeutende Rolle: Die Erörterung dieser Thematik sollte daher gemeinsam mit der Industrie, Praktikern aus dem Vollzug und den beteiligten Ressorts (BMU, BMWi, BMI /BSI, Ländern /Vollzugsbehörden) analysiert, diskutiert und lösungsorientiert bearbeitet werden. Dabei ist auch der komplexe nationale und europäische Regelungsrahmen auf den Prüfstand zu stellen. Insbesondere IT-technische und Sicherheitsfragen (und deren Kosten) müssen mit betrachtet werden.

Lesen Sie mehr im DownloadPDF | 149 kB | Stand: 28. August 2020

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Verena A. Wolf

Kontaktperson

Verena A. Wolf

Anlagengenehmigungen, Biodiversität, Naturschutz