Bundesnetzagentur

Finale Datenabfrage zum Gasverbrauch

29. April 2022 | Information

03. bis 16.05.2022: Verpflichtende Erhebung für Gasgroßverbraucher ab 10 MWh/h.

Die Angaben helfen bei der Lageeinschätzung und tragen zur Erfassung von Informationen für den möglichen Fall einer Gasmangellage bei. © industrieblick - Fotolia.com
Die Angaben helfen bei der Lageeinschätzung und tragen zur Erfassung von Informationen für den möglichen Fall einer Gasmangellage bei. © industrieblick - Fotolia.com

Die Bundesnetzagentur ruft alle Unternehmen ab einer Größe von 10 MWh/h technischer Anschlusskapazität zu einer Datenerhebung auf. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Die Abfrage dient der bestmöglichen Vorbereitung der eventuellen „Notfallstufe“ des „Notfallplans Gas“. In einem solchen Fall nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des sogenannten Bundeslastverteilers ein und übernimmt die Verteilung und Zuteilung der knapp gewordenen Gasmengen.

Wichtig zu wissen

  • Die Ergebnisse dienen dazu, die Folgen von Maßnahmen für die betroffenen Letztverbraucher und die Gesellschaft bestmöglich einzuschätzen. Aus den Abfrageergebnissen wird keine feste Reihenfolge zur Versorgungsreduktion abgeleitet.
  • Die Daten werden für die „Sicherheitsplattform Gas“ erhoben und sind nicht öffentlich einsehbar.

Alle Informationen zur Datenabfrage – inklusive der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur gegenüber Letztverbrauchern mit größerem Gasverbrauch und einer Ausfüllhilfe – finden die betroffenen Unternehmen auf: Bundesnetzagentur - Krisenmanagement und Krisenvorsorge .

Bei Fragen zur Abfrage bzw. zur Betroffenheit Ihres Unternehmens wenden Sie sich bitte direkt an Sicherheitsplattform-Gas@BNetzA.deSicherheitsplattform-Gas@BNetzA.de

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Matthias Belitz

Kontaktperson

Matthias Belitz

Bereichsleitung Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz