Steuerpolitik

Smart Work in Grenzregionen

28. Juli 2022 | Bericht

Smart Work führt bei Grenzpendlern zu lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Problemen.

Eine neue Regelung mit der Schweiz kommt Grenzgängern im Homeoffice zugute. © navee/stock.adobe.com
Eine neue Regelung mit der Schweiz kommt Grenzgängern im Homeoffice zugute. © navee/stock.adobe.com

Smart Work / Neue Grenzpendler-Regelung mit der Schweiz / Homeoffice-Tage

Viele Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie möchten die guten Erfahrungen mit virtuellen Arbeitsmöglichkeiten aus der Zeit der Lockdowns in der Corona-Pandemie auch in der Zukunft weiterhin umsetzen und hierbei ihren Mitarbeitenden ein grenzüberschreitendes Smart Work langfristig ermöglichen.

In grenzüberschreitenden Fällen gibt es jedoch vielfältige lohnsteuerliche, aber auch sozialversicherungsrechtliche Probleme, die die bewährte praktische Umsetzung behindern. Mit einigen Anrainerstaaten wurden Konsultationsvereinbarungen geschlossen, die Lösungen boten, aber nun mit dem Auslaufen der staatlich angeordneten Anti-Pandemie-Maßnahmen gekündigt wurden und bereits zum 30. Juni 2022 ausgelaufen sind. Laut einer Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (siehe Seite 1 und 2 der BT-Drucksache 20/2797 vom 19.07.2022 – Anlage 1) sind hiervon etwa 230.600 Grenzpendler mit Wohnsitz in Deutschland bzw. ca. 174.000 Personen mit Wohnsitz im angrenzenden Ausland betroffen.

Der VCI hat sich seit 2021 in Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern und der Finanzverwaltung wiederholt für langfristige Lösungen für die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen eingesetzt, die über die Pandemie-Zeit hinausgehen. Gerade im internationalen Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte ist eine Lösung für den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Deutschland erstrebenswert.

Erste steuerpolitische Schritte wurden bereits eingeleitet. So hat das BMF im Juli 2022 eine neue unbefristete Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz vereinbart, in der Homeoffice-Tage als nicht schädlich für die geltende Grenzpendler-Regelung eingestuft werden, siehe Anlage 2.

Mit Frankreich gibt es ein BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2021, wonach Tätigkeiten im Home-Office, die im Grenzgebiet des Ansässigkeitsstaates ausgeübt werden, nicht als schädliche Nichtrückkehrtage gelten (siehe Rz. 18 der Anlage 3).

Die ersten steuerpolitischen Schritte weisen in die richtige Richtung. Darüber hinaus bedarf es aber einer einheitlichen Lösung innerhalb der EU. Einen Überblick mit den dringend zu klärenden Fragen einschließlich erster Lösungsvorschläge finden Sie in unserer VCI-Position.

Alle Dokumente finden Sie hier zum Download.

Downloads

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

RAin Chin Chin King

Kontaktperson

RAin Chin Chin King

Steuern