Corona-Pandemie

Keine Ausweitung des „TRIPS-Beschlusses“

20. Juli 2022 | Position

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Der VCI spricht sich gegen eine Einschränkung des Patentschutzes für Covid-19-Diagnostika und -Therapeutika aus.

Patente bilden die Basis für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie. © Artem Izmalkov/stock.adobe.com
Patente bilden die Basis für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie. © Artem Izmalkov/stock.adobe.com

Die deutsche chemisch-pharmazeutische Industrie zählt zu den innovativsten Wirtschaftszweigen. 2021 investierte sie 13,2 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung. Patente bilden dabei die Basis für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche. Es gilt: Keine Innovation ohne Investition und keine Investition ohne effektiven Patentschutz.

Nachdem die WTO im Juni 2022 eine Einschränkung des Patentschutzes für Covid-19-Impfstoffe beschlossen hat ( „TRIPS-Beschluss“ ), wird nun über die Ausweitung dieser Ausnahmeregelung auf Covid-19- Diagnostika und -Therapeutika diskutiert. Dies gilt es nach Auffassung des VCI dringend zu vermeiden.

Im Unterschied zu Impfstoffen, deren Einsatzgebiet eng begrenzt ist, sind Therapeutika meistens für mehrere Anwendungsbereiche und die Behandlung mehrerer Krankheiten geeignet, auch solche, die gar nichts mit Covid-19 zu tun haben. Sollten die Ausnahmeregelungen auf Therapeutika erweitert werden, so ist damit zu rechnen, dass dies in vielen Fällen Medikamente betreffen würde, die in keiner Weise Covid-19-spezifisch sind. Die Schwelle zur generischen Herstellung ist zudem ungleich niedriger als bei biotechnologisch hergestellt und daher relativ schwierig zu kopierenden Covid-19-Impfstoffen. Hinzu kommt, dass viel mehr Produkte in den Anwendungsbereich fallen würden, als dies bei Impfstoffen der Fall ist. Beide Faktoren zusammen führen zu einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit, dass Produkte tatsächlich unter dem „TRIPS-Beschluss“ mit Zwangslizenzen belegt werden. Begünstigt wird eine solche Ausweitung auch dadurch, dass eine klinische Validierung der Wirkung von Therapeutika gegen Covid-19 nach den Regelungen des „TRIPS-Beschlusses“ überhaupt keine Voraussetzung für eine Zwangslizenz ist, und Kontrollmechanismen – etwa die Pflicht zur Information des Rechteinhabers – von der Ausnahmeregelung weitgehend außer Kraft gesetzt werden.

Wird der Patentschutz aufgehoben, besteht damit die Gefahr, dass nicht mehr adäquat durch Innovationen auf die gesundheitlichen Bedrohungen durch die Covid-19- und andere Pandemien reagiert werden kann.

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RA Marcel Kouskoutis

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Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht