Förderprogramm verlängert

Zweite Runde für CO₂-Differenzverträge

13. Oktober 2025 | Bericht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die nächste Runde der Klimaschutzverträge eingeleitet.

Das Gebotsverfahren für sogenannte CO₂-Differenzverträge startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. Das Vorverfahren dafür ist am Start. © GDM photo and video/stock.adobe.com
Das Gebotsverfahren für sogenannte CO₂-Differenzverträge startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. Das Vorverfahren dafür ist am Start. © GDM photo and video/stock.adobe.com

Mit dem Förderinstrument – das bisher „Klimaschutzverträge“ hieß – werden klimaneutrale Produktionsverfahren gefördert. CO₂-Differenzverträge gleichen die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Verfahren aus, um Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Dabei werden sowohl schwankende CO₂- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren über einen Zeitraum von 15 Jahren ausgeglichen.

Bis zum 1. Dezember 2025 am Vorverfahren teilnehmen!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat Anfang Oktober das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 eingeleitet. Damit geht das Förderprogramm in die zweite Runde. Die Teilnahme am Vorverfahren ist bis zum 1. Dezember 2025 möglich. Für die Teilnahme am nachfolgenden Gebotsverfahren 2026 ist die Teilnahme am Vorverfahren verpflichtend.

Für Unternehmen, die schon am Vorverfahren 2024 teilgenommen haben, besteht die Möglichkeit, über eine sogenannte „Bestätigungserklärung” am Vorverfahren 2026 teilzunehmen. Das Gebotsverfahren wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 stattfinden. Die Zuschläge sollen im vierten Quartal 2026 erteilt werden.

Finanzierung und GO aus Brüssel

Im Haushaltentwurf 2026 sind sechs Milliarden Euro für die zweite Förderrunde eingeplant. Die Genehmigung durch die Europäische Kommission wurde bereits eingeholt (auf Basis dieser Förderrichtlinie: PDF-Datei auf Infoseite des BMWE ). Sollte das Vorverfahren ergeben, dass neue Projekte eingereicht wurden, die nicht von der bestehenden beihilferechtlichen Genehmigung erfasst sind, ist eine neue beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich.

Verbesserungen in Ausgestaltung und Umfang

Nach Angaben des BMWE soll die zweite Förderrunde mittelstandsfreundlicher und technologieoffener ausgestaltet werden. Zudem sind nun auch Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO₂ (CCS) sowie zur Abscheidung und Nutzung von CO₂ (CCU) förderfähig.

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Ass. jur. Isabell Esterhaus

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz