29. Mai 2026 | Bericht
Das Bundeswirtschaftsministerium öffnet die zweite Gebotsrunde mit mehr Flexibilität und neuen Förderoptionen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Gebotsverfahren für die zweite Förderrunde der CO₂-Differenzverträge eröffnet, die früher als Klimaschutzverträge bezeichnet wurden. Bis zum 07.09.2026 können Unternehmen, die bereits im vergangenen Jahr am Vorverfahren teilgenommen haben, ein Gebot abgeben. Die EU-Kommission hat diese Förderrunde beihilferechtlich in Höhe von 5 Milliarden Euro genehmigt.
Für diese Förderrunde wurde die Förderrichtlinie erneut angepasst. Ziel ist es, das Förderprogramm technologieoffener und flexibler zu gestalten.
CO₂-Emissionsminderungen
Vier Jahre nach Beginn der Vertragslaufzeit müssen die CO₂-Emissionen gegenüber dem Referenzsystem um mindestens 50 Prozent gemindert sein. In der ersten Förderrunde galt bereits nach drei Jahren eine Minderung von 60 Prozent. Im letzten Vertragsjahr muss die Emissionsminderung 85 Prozent betragen. In der ersten Förderrunde lag diese Anforderung noch bei 90 Prozent.
CCS- und CCU-Technologien
Erstmals sind in dieser Förderrunde auch CCS- und CCU-Technologien förderfähig. Voraussetzung ist, dass überwiegend Prozessemissionen oder schwer vermeidbare Emissionen vorliegen. Dies ist insbesondere für Steamcracker von Bedeutung.
Industriedampf
Auch reine Industriedampfprojekte sind ab dieser Runde förderfähig. Damit können künftig Vorhaben unterstützt werden, die ausschließlich der Prozesswärmeerzeugung und damit der Dekarbonisierung industrieller Prozesse dienen.
Operativer Beginn
Die Regelung zur Verschiebung des operativen Beginns wurde flexibler ausgestaltet. Dadurch können Unternehmen ihre Vorhaben besser an infrastrukturelle Rahmenbedingungen anpassen.
Kontakt
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Ass. jur. Isabell Esterhaus
Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz
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