Für mehr Energieeffizienz in Deutschland

Plattform für Abwärme am Start

18. April 2024 | Bericht

Unternehmen können sich registrieren; Frist für erstmalige Datenübermittlung ist der 1. Januar 2025.

Sogenannte Erdbeckenspeicher nach dem Vorbild Dänemarks sind ein Beispiel dafür, wie künftig öffentliche Gebäude und Haushalte mit Fernwärme, gespeicherter Industrie-Abwärme sowie Solarenergie geheizt und versorgt werden könnten. Die neue „Plattform für Abwärme“ soll solche Ansätze erleichtern. © picture alliance / dpa
Sogenannte Erdbeckenspeicher nach dem Vorbild Dänemarks sind ein Beispiel dafür, wie künftig öffentliche Gebäude und Haushalte mit Fernwärme, gespeicherter Industrie-Abwärme sowie Solarenergie geheizt und versorgt werden könnten. Die neue „Plattform für Abwärme“ soll solche Ansätze erleichtern. © picture alliance / dpa

Die öffentliche Plattform für Abwärme ist seit dem 15. April 2024 online und steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Die Frist für die erstmalige Datenmeldung wurde bis zum 01.01.2025 verlängert. Betroffen sind Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 15. April 2024 die Plattform für Abwärme live geschaltet. Eine Registrierung ist über den hier unterlegten Link möglich : Verantwortlich für Aufbau und Betrieb der Plattform ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die BfEE ist zentrale Ansprechpartnerin bei allen fachlichen Fragen im Hinblick auf die Informationen, die auf der Plattform für Abwärme bereitgestellt werden.

Frist für erstmalige Datenmeldung bis 1. Januar 2025 verlängert

Um den Unternehmen beim Zusammenstellen ihrer Daten mehr Zeit einzuräumen, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 nach §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für zwölf Monate aus. Die erstmalige Meldung im Portal muss somit erst zum 1. Januar 2025 erfolgen.

Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen hat die BfEE ein Merkblatt veröffentlicht und mit den neuen Fristen aktualisiert. Dieses kann zusammen mit anderen relevanten Dokumenten im Downloadbereich der Informationsseite des BAFA abgerufen werden. Hier geht es zur Plattform .

Zum Hintergrund

Zum 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, das nach § 17 auch die Schaffung einer Plattform für Abwärme vorsieht.

Die Plattform für Abwärme ermöglicht erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.

Dafür werden Daten über Abwärme von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für potentielle Abnehmer von Abwärme vor Ort sichtbar gemacht.

Klare Vorgaben für mehr Energieeffizienz

Die Plattform für Abwärme soll den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und –abnehmern fördern. Um diesen Informationsaustausch zu ermöglichen, werden Abwärmedaten von Unternehmen auf der Plattform für Abwärme veröffentlicht.

Die Daten sollen Interessenten wie Fernwärmeversorger oder Unternehmen mit Wärmebedarf dabei unterstützen, eine erste Einschätzung zu vorhandenen Abwärmepotenzialen zu erhalten und den bilateralen Informationsaustausch anzuregen. Der Kontakt zwischen potentiellen Wärmelieferanten und -versorgern wird über die Plattform erleichtert.

Darüber hinaus dient die neue Plattform als Datenquelle für die Erfüllung von staatlichen Monitoring- und Berichtspflichten auf Bundes- und europäischer Ebene. Nicht zuletzt können die bereitgestellten Daten Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützen.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Martin Kaspar

Kontaktperson

Martin Kaspar

Energiepolitik