20. Januar 2006 | Leitfaden
Langfassung zu diesem Dokument
Downloads
-
117216-Anhang 2 Auszug aus dem Baugesetzbuch.doc
DOC | 392 kB | Stand: 22. Februar 2011 -
117216-Anhang 1 Auszug aus der Seveso II-Richtlinie.doc
DOC | 319 kB | Stand: 22. Februar 2011
Diese Arbeitshilfe soll bei praktischen Fragen helfen, die sich im Rahmen der Ermittlung von Abständen zwischen Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5a BImSchG und schutzbedürftigen Gebieten ergeben.
Sie enthält ergänzende oder konkretisierende Informationen zu bereits vorliegenden Empfehlungen, wie z.B. dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG“ der SFK/TAA-Arbeitsgruppe "Überwachung der Ansiedlung". Sie soll den Dialog zwischen Betreibern und Bauplanungsbehörden unterstützen.
Im ersten Kapitel werden die planungsrechtlichen Hintergründe und Aufgabenstellungen sowie einige Begriffe aus dem Bauplanungsrecht erläutert sowie eine Abgrenzung zwischen Bauplanungs- und Genehmigungsrecht vorgenommen. Im daran anschließenden Kapitel werden verschiedene Fallkonstellationen von Betriebsbereichen und Nutzungen in deren Nachbarschaft betrachtet und jeweils konkrete Aussagen über deren Bewertung hinsichtlich der Abstandsanforderungen gem. Art. 12 der Seveso II – Richtlinie getroffen. Dabei wird ggf. auf vorhandene Leitfäden oder andere Quellen verwiesen. Auf rechtlich strittige Fragen wird hingewiesen, eine abschließende Bewertung solcher Fälle kann hier nicht vorgenommen werden.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktperson
Thilo Höchst
Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz
- E-Mail: hoechst@vci.de