Arbeitshilfe

Anwendung von § 50 BImSchG bzw. Artikel 12, Abs. 1 der Seveso II-Richtlinie

20. Januar 2006 | Leitfaden

Langfassung zu diesem Dokument

Downloads

Diese Arbeitshilfe soll bei praktischen Fragen helfen, die sich im Rahmen der Ermittlung von Abständen zwischen Betriebsbereichen nach § 3 Abs. 5a BImSchG und schutzbedürftigen Gebieten ergeben.​

Sie enthält ergänzende oder konkretisierende Informationen zu bereits vorliegenden Empfehlungen, wie z.B. dem Leitfaden SFK/TAA-GS-1 "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG“ der SFK/TAA-Arbeitsgruppe "Überwachung der Ansiedlung". Sie soll den Dialog zwischen Betreibern und Bauplanungsbehörden unterstützen.

Im ersten Kapitel werden die planungsrechtlichen Hintergründe und Aufgabenstellungen sowie einige Begriffe aus dem Bauplanungsrecht erläutert sowie eine Abgrenzung zwischen Bauplanungs- und Genehmigungsrecht vorgenommen. Im daran anschließenden Kapitel werden verschiedene Fallkonstellationen von Betriebsbereichen und Nutzungen in deren Nachbarschaft betrachtet und jeweils konkrete Aussagen über deren Bewertung hinsichtlich der Abstandsanforderungen gem. Art. 12 der Seveso II – Richtlinie getroffen. Dabei wird ggf. auf vorhandene Leitfäden oder andere Quellen verwiesen. Auf rechtlich strittige Fragen wird hingewiesen, eine abschließende Bewertung solcher Fälle kann hier nicht vorgenommen werden.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Thilo Höchst

Kontaktperson

Thilo Höchst

Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz