EU-Industrieemissionsrichtlinie

Kommt Deutschland mit einem blauen Auge davon?

08. August 2025 | Bericht

Warnung vor Doppelregulierung bei der Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht.

Künftig sollen die Betreiber von Industrieanlagen ein Umweltmanagementsystem einführen und einen Transformationsplan für die Dekarbonisierung vorlegen.
Künftig sollen die Betreiber von Industrieanlagen ein Umweltmanagementsystem einführen und einen Transformationsplan für die Dekarbonisierung vorlegen.

Skeptisch begleitet der VCI die Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in deutsches Recht, die wieder Fahrt aufnimmt. Der Chemieverband sieht zwar die Bemühungen des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), die europäischen Pläne möglichst 1:1 zu übertragen. Doch gleichzeitig warnt er vor zusätzlichen Berichtspflichten und einer Umsetzung, die über die Brüsseler Vorgaben hinausgeht: Weniger Doppelregulierung und mehr Mut zu Vereinfachungen sind zwingend notwendig.Für die Übertragung in nationales Recht sind Änderungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen erforderlich.

Es ist eine neue Verordnung zu Umweltmanagementsystemen vorgesehen. Das BMUKN hat dazu ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung in die Verbändeanhörung gegeben. Diese Pläne ziehen tiefgreifende Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Wasserhaushalts- und Kreislaufwirtschaftsgesetz nach sich. Parallel sollen zahlreiche Verordnungen – etwa die Abwasserverordnung – angepasst werden. Außerdem sollen die Unternehmen künftig einen Transformationsplan für die Dekarbonisierung vorlegen.

Die aktuellen Vorschläge des Bundesumweltministeriums sind allerdings nicht neu: Schon Ende 2024 hatte es eine erste Anhörung gegeben. Die neuen Entwürfe zeigen jedoch deutlich, dass das Ministerium zwar eine 1:1-Adaption der EU-Vorgaben anstrebt. Kritik bleibt dennoch bestehen: Doppelregelungen wie das Chemikalieninventar und übermäßige Berichtspflichten (zum Beispiel: konsolidierte Genehmigungszusammenfassung) müssen vermieden werden.

Die IED-Novelle, seit 2024 in Kraft, setzt auf strenge Grenzwerte, verbindliche Umweltschutzstandards und die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) für rund 55.000 Industrieanlagen in Europa – darunter etwa 13.000 in Deutschland. Sie betrifft nahezu alle großen Branchen: von der Energiewirtschaft über Abfallbehandlungsanlagen bis hin zur chemisch-pharmazeutischen Industrie.

Bis Mitte August können sich Verbände und betroffene Branchen zu den Entwürfen des Bundesumweltministeriums äußern – ein straffer Zeitplan, genau wie die Umsetzung selbst.

Was plant die EU?

Brüssel will mit einem „Umwelt-Omnibus“ Doppelregelungen und unnötige Bürokratie im Umweltrecht abbauen. Das ist deswegen nötig, da auch das BMUKN die IED und damit weniger sinnvolle Regelungen umsetzen muss. Der VCI hat bereits Vorschläge eingebracht, zum Beispiel zur Streichung des Chemikalieninventars, das durch andere Regelwerke längst abgedeckt ist.

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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann

Abfall, BVT-Merkblätter, IED, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Security