EU-Kommunal­abwasserrichtlinie

Erweiterte Her­steller­ver­antwortung kommt

29. Februar 2024 | Bericht

Trilog-Einigung auf neue Kommunalabwasserrichtlinie.

Im Wasserrecht gilt künftig die erweiterte Herstellerverantwortung. © Matthias Buehner/stock.adobe.com
Im Wasserrecht gilt künftig die erweiterte Herstellerverantwortung. © Matthias Buehner/stock.adobe.com

Jetzt kommt – zwar zunächst nur auf Teile der Branche – die erweiterte Herstellerverantwortung zu. Darauf haben sich EU-Ministerrat, Europäisches Parlament und EU-Kommission im Trilog über den „Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung über die Behandlung von kommunalem Abwasser“, kurz Kommunalabwasserrichtlinie, verständigt. In Zukunft müssen die Hersteller von Pharmazeutika und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für eine zusätzliche Behandlung in Kläranlagen tragen. Für den etwaigen restlichen Anteil sollen die Mitgliedstaaten aufkommen. Mit einer neuen 4. Reinigungsstufe sollen Spurenstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt werden. Finanzierungsaufwand für die Industrie: 2 bis 3 Milliarden Euro jährlich – schätzt der Chemieverband. Hinzu kommen noch die Bürokratiekosten für das Erheben der Abgabe.

Ziel der EU-Richtlinie ist es, Schadstoffe in gereinigtem Wasser zu verringern, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen. In der ersten Stufe soll ein Fünftel der großen Kläranlagen mit mehr als 150.000 angeschlossenen Einwohnern (EW) bis 2033, bis 2045 alle nachgerüstet werden. Die Aufrüstung kleinerer Anlagen bis zu 10.000 EW soll nach einer Risikobewertung ebenfalls bis 2045 folgen. Eine sehr anspruchsvolle Planung, auch wenn die Zeitvorgaben auf den „ersten Blick“ weit in der Zukunft liegen.

Außerdem soll die Menge von Mikroplastik an den Zu- und Abläufen von Kläranlagen sowie des Klärschlamms künftig systematisch überwacht werden. Die Verhandlungsführer einigten sich weiter darauf, auch die Überwachung von Krankheitserregern wie das SARS-CoV-2-Virus und seiner Varianten, Poliovirus, Influenzaviren und neu auftretender Krankheitserreger zu verbessern. Das gilt ebenso für Chemikalien, einschließlich per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sowie für antimikrobielle Resistenzen.

Nächste Schritte: Der offizielle Einigungstext liegt als noch nicht abgestimmtes Trilogpapier vor. EU-Parlament und -Rat müssen der Einigung noch förmlich zustimmen, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten Frist in nationales Recht umzusetzen. Für das Erheben der Herstellerabgabe ist eine Frist von drei Jahren nach Veröffentlichung der Richtlinie im EU-Amtsblatt vorgesehen. Alle Einigungen des Trilogs stehen unter dem Vorbehalt, dass der EU-Rat dem politischen Kompromiss zeitnah zustimmt.

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Dr. Thomas Kullick

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Anorganische Schwefelverbindungen, Boden- und Gewässerschutz