Herstellerverantwortung in der EU

EPR belastet Pharma und Kosmetik

26. März 2026 | Position

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Die geplante Herstellerverantwortung verursacht hohe Kosten, schafft Unsicherheiten und gefährdet die Versorgung.

Die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen soll überwiegend durch die erweiterte Herstellerverantwortung finanziert werden (Bild generiert mit KI). © VCI
Die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen soll überwiegend durch die erweiterte Herstellerverantwortung finanziert werden (Bild generiert mit KI). © VCI

Die chemisch-pharmazeutische Industrie steht zu ihrer Verantwortung für nachhaltige Produkte. Ziel ist ein praktikables Finanzierungssystem der kommunalen Abwasserbehandlung, das Umweltschutz stärkt und gleichzeitig die Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln sichert.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeure, Kosten für Sammlung, Recycling und Entsorgung ihrer Produkte mitzutragen. Sie soll Anreize für umweltfreundlichere Produktgestaltung schaffen und übernimmt eine wichtige Finanzierungsfunktion.

Die Kommunalabwasser-Richtlinie (Urban Wastewater Treatment Directive) verlangt für große Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe. Mindestens 80 Prozent der Kosten sollen über EPR finanziert werden. Die nationale Umsetzung der verbleibenden Finanzierung ist offen.

Arzneimittel und kosmetische Mittel werden politisch als Hauptverursacher von Mikroschadstoffen eingestuft, ohne dass dies wissenschaftlich transparent belegt ist. Diese einseitige Bewertung gefährdet die Versorgungssicherheit und widerspricht dem Grundsatz fairer Lastenverteilung.

Die EPR führt in ihrer aktuellen Ausgestaltung zu wesentlichen Problemen:

  • Hohe Kostenbelastung, besonders für Human-Arzneimittel und kosmetische Mittel
  • Risiko von Versorgungsengpässen, wenn EPR-Kosten die Erlöse übersteigen
  • Zunehmende Bürokratie durch uneinheitliche nationale Regelungen
  • Rechtsunsicherheiten bei der Überführung in nationales Recht

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Thomas Kullick

Dr. Thomas Kullick

Anorganische Schwefelverbindungen, Boden- und Gewässerschutz