Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Deutschlandweit einheitliche Standards

27. Juli 2021 | Information

Der Bundesrat hat die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz ohne weitere Änderungen beschlossen.

Die Mantelverordnung schafft einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben. © Blackosaka - Fotolia
Die Mantelverordnung schafft einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben. © Blackosaka - Fotolia

Nach rund 15 Jahren Diskussion zwischen Bund, Ländern und Industrie war die Bundesratsabstimmung im Juni der letzte Verfahrensschritt. Damit gelten erstmals deutschlandweit Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel einstigen Kies- und Sandgruben. Die Mantelverordnung sollte nun zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht beziehungsweise in Kraft gesetzt werden.

Und was bedeutet die neue Verordnung für die chemisch-pharmazeutische Industrie? Die Umlagerung von Bodenmaterial an Standorten wurde vereinfacht beziehungsweise weiter gefasst. Bodenmaterial muss nun nicht mehr am selben Ort wieder eingebaut werden, sondern darf am „Standort“ verwendet werden. Dafür hatte sich der VCI in der langjährigen Diskussion eingesetzt. Diese Regelung soll die betriebliche Praxis bei Bautätigkeiten vereinfachen.

Verschiedene Rechtstexte

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung mit der Mantelverordnung eine Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemaligen Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wird die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst.


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Dr. Thomas Kullick

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Dr. Thomas Kullick

Anorganische Schwefelverbindungen, Boden- und Gewässerschutz