Biologische Vielfalt

Nagoya-Protokoll

21. April 2021 | Information

Das Nagoya Protokoll, ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile regelt (Access and Benefit-Sharing – ABS ).

- Foto: © toraya/stock.adobe.com
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Damit dient es der Umsetzung des dritten Zieles des internationalen Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) und trägt zur weltweiten Erhaltung der Biodiversität bei. Auf diese Weise soll in Herkunftsländern genetischer Ressourcen auch ein ökonomischer Anreiz für den langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt gesetzt werden.

In der EU wird die Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch die EU-Verordnung Nr. 511/2014 spezifiziert. Mittels dieser Verordnung wird insbesondere die Sorgfaltspflicht, der alle Nutzerrinnen und Nutzer von genetischen Ressourcen und von darauf bezogenem traditionellem Wissen unterworfen sind, geregelt. Diese Sorgfaltspflicht beinhaltet die Pflicht zum Risikomanagement, das auf den drei Pfeilern Dokumentationspflicht, Risikobewertungspflicht und Risikominderungsmöglichkeiten beruht.

Die EU-Kommission ist dringend aufgerufen, Anreize für die stärkere Nutzung genetischer Ressourcen zu setzen. Nur so können diese Ressourcen und ihre Produkte nachhaltig für Mensch, Tier und Umwelt genutzt werden. Die DIB setzt sich ausdrücklich dafür ein, alltagstaugliche, transparente und faire Umsetzungsregelungen zu schaffen. Am Ende profitiert davon der Schutz der Biodiversität ebenso wie die Schwellen- und Entwicklungsländer, deren Interessen mit dem Nagoya-Protokoll ausdrücklich gestärkt werden!

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Dr. Ricardo Gent

Kontaktperson

Dr. Ricardo Gent

Biotechnologie, Geschäftsführung DIB