Strahlenschutz

Radonschutz in Innenräumen

05. Februar 2026 | Bericht

Radon birgt Gesundheitsrisiken. Das Strahlenschutzrecht legt Pflichten und Maßnahmen für sichere Arbeitsplätze fest.

Radon ist ein natürlich vorkommendes Gas, das aus dem Untergrund in Gebäude gelangen kann.
Radon ist ein natürlich vorkommendes Gas, das aus dem Untergrund in Gebäude gelangen kann.

Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, das beim Einatmen das Risiko für Lungenkrebs erhöhen kann. Die rechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Radon in Innenräumen sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegt. Für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze gilt ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter im Jahresmittel. Dieser Wert ist kein klassischer Grenzwert, sondern ein Orientierungsmaßstab für die Optimierung des Strahlenschutzes.

Messpflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Nach § 127 StrlSchG besteht eine Pflicht zur Messung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen, wenn diese in einem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet liegen und sich im Erd- oder Kellergeschoss befinden. Die Pflicht gilt auch für Arbeitsplätze in einem der in Anlage 8 StrlSchG genannten Bereiche. Dazu gehören insbesondere untertägige Bergwerke sowie Anlagen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserversorgung. Die Messung erfolgt über einen Zeitraum von zwölf Monaten, um einen verlässlichen Jahresmittelwert zu bestimmen.

Maßnahmen bei Überschreitung des Referenzwerts

Wird der Referenzwert überschritten, sind geeignete Schutz- und Abhilfemaßnahmen zu planen und umzusetzen. Anschließend ist eine Kontrollmessung notwendig. Lässt sich der Referenzwert trotz dieser Maßnahmen nicht einhalten, muss der Arbeitsplatz der zuständigen Behörde gemeldet werden. Zudem ist eine Expositionsabschätzung erforderlich. Behörden können darüber hinaus Messanordnungen erlassen, wenn Hinweise auf erhöhte Radonwerte bestehen.

Weitergehende Informationen und praxisnahe Handlungshilfen finden sich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

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Kontakt

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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe