Hilfen gegen hohe Energiepreise

Die Gaspreisbremse rückt näher

01. November 2022 | Bericht

Gas- und Wärme-Kommission konkretisiert wichtige Punkte für Unternehmen und Chemieparks.

Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschafts- und -klimaminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner sind jetzt am Zug, die Vorschläge aus dem Abschlussbericht der Gas-Kommission zu einem Gesetzentwurf für die Gaspreisbremse umzuwandeln. © picture alliance / dpa
Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschafts- und -klimaminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner sind jetzt am Zug, die Vorschläge aus dem Abschlussbericht der Gas-Kommission zu einem Gesetzentwurf für die Gaspreisbremse umzuwandeln. © picture alliance / dpa

Die von der Bundesregierung eingesetzte „Expert:innen-Kommission Gas und Wärme“ hat ihre Arbeit beendet: Am 31.10.2022 legte die Kommission aus Vertretern von Wissenschaft, Industrie und Gewerkschaften ihren detaillierten Abschlussbericht vor, der die Blaupause für die angekündigte Gaspreisbremse der Bundesregierung bilden soll.

Am 10.10.2022 hatte die Kommission in Rekordzeit ein erstes Modell einer Gaspreisbremse vorgestellt. Für Industrieverbrauchende mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Anschluss) soll ab 01.01.2023 bis zum 30.04.2024 ein Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Gasverbrauchs von 2021 garantiert werden. Für alle darüberliegenden Verbräuche werden die vollen vertraglich vereinbarten Preise beziehungsweise der Marktpreis fällig. Unternehmen steht es frei, bezogene vergünstigte Gasmengen am Markt weiter zu verkaufen.

Der Abschlussbericht enthält diverse Konkretisierungen, die unter anderem die besonderen Voraussetzungen in Industrie- und Chemieparks berücksichtigen. So wurde klargestellt, dass der Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Selbstnutzung – bis auf den Kondensationsstrombetrieb – vollständig unter die Gaspreisbremse fällt. Für industrielle Prozesswärme und Dampf soll ein Nettopreis von 10 Cent pro Kilowattstunde für ein Kontingent von 70 Prozent eingeführt werden. Wie angekündigt, wurde zudem die Abwicklung der Gaspreisbremse für Verbrauchende ausgearbeitet, die Gas selbst am Großhandelsmarkt beziehen. In diesen Fällen soll ein Durchschnittspreis als Referenz für die Entlastung gebildet werden. Um Missbrauch vorzubeugen, soll die Abwicklung in dieser Konstellation über eine Behörde erfolgen.

Auch die zuvor unscharf formulierten Konditionen des „Standorterhalts“ und der „Transformationsperspektive“ werden im Bericht näher definiert. Ein Nachweis soll vorzugsweise durch entsprechende Vereinbarungen mit Tarifparteien oder Betriebsräten erbracht werden.

EU-Kommission erweitert Krisenrahmen für Beihilfen

Parallel zur Arbeit der Gas-Kommission hat die EU-Kommission Ende Oktober 2022 den Krisenrahmen für staatliche Beihilfen, das „Temporary Crisis Framework“ (TCF), umfassend aktualisiert und verlängert. Es fungiert als Rahmen für nationale Entlastungen wie die Gaspreisbremse. Die Bundesregierung konnte hierbei diverse Lockerungen als Grundlage für die Gaspreisbremse erwirken – darunter eine Ausweitung der maximalen Fördergrenzen und eine deutliche Flexibilisierung der Förderkriterien für energieintensive Unternehmen. Diese Änderungen sind im Vergleich zur vorherigen Ausgestaltung zu begrüßen. Jedoch kann das neue TCF teils zu Anpassungen und zusätzlichen Einschränkungen bei der gesetzlichen Ausarbeitung der Gaspreisbremse führen.

Weitere Maßnahmen auf EU-Ebene noch in Diskussion

Auch auf EU-Ebene gehen die Beratungen zu Notfallmaßnahmen bezüglich der massiv gestiegenen Energie- und Strompreise weiter. Die Energieminister haben in der vergangenen Woche weiter über die Vorschläge der EU-Kommission zur Absenkung der Gaspreise und der wirtschaftlichen Stabilisierung beraten, nachdem die Staats- und Regierungschefs keine Einigung erzielen konnten. Nach Angaben aus der Kommission bestünde zu den Vorschlägen zur gemeinsamen Gas-Beschaffung bereits breite Unterstützung unter den Mitgliedstaaten. Die strittige Frage, ob auf EU-Ebene ein Gaspreisdeckel für die Stromerzeugung eingeführt werden soll, ist noch offen. Beim nächsten Treffen der Energieminister soll eine Einigung erzielt werden. Aus VCI-Sicht bleibt zu betonen, dass die Gasversorgung in jedem Fall sichergestellt werden muss.

Nächste Schritte

Mit abgeschlossener Arbeit der Gas-Kommission ist nun die Bundesregierung mit der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs am Zug. Am 16.11.2022 sollen die Gesetzentwürfe für Strom- und Gaspreisbremse vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die abschließende Bundesratssitzung ist für den 16.12.2022 vorgesehen, sodass die Entlastung im neuen Jahr in Kraft treten kann.

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 Heinrich Nachtsheim

Kontaktperson

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik; Wasserstoff