Krieg in der Ukraine

EU-Sanktionspaket vom 25.02.2023

01. März 2023 | Information

Die EU hat das 10. Sanktionspaket als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg in der Ukraine erlassen.

Die Verordnungen traten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. © Gorodenkoff/stock.adobe.com
Die Verordnungen traten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. © Gorodenkoff/stock.adobe.com

Am 25. Februar 2023 veröffentlichte die Europäische Union das 10. Sanktionspaket – ein Jahr nach Russlands Angriff auf die Ukraine am 24. Februar 2022.

Verordnung (EU) 2023/427 des Rates vom 25. Februar 2023 erlässt weitere Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbote, u. a.:

  • Anhang II der neuen VO (EU) 2023/427 erweitert die Liste des Anhang VII der VO (EU) Nr. 833/2014 um weitere Güter und Technologien, wie bspw. bestimmte Seltene Erden. 96 Organisationen, darunter auch iranische, werden in die Liste des Anhang IV der VO (EU) Nr. 833/2014 aufgenommen.
  • Der neue Artikel 2 Abs.1a verbietet die Durchfuhr von Dual-Use Gütern und Technologien des Artikel 2 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014, die aus der Union ausgeführt werden, durch das Hoheitsgebiet Russlands. Bestimmte Ausnahmeregelungen bestehen.
  • Weitere Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbote betreffen Güter und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind (neuer Teil D des Anhang XI VO (EU) Nr. 833/2014) sowie Güter und Technologien des Anhang XXIII der VO (EU) Nr. 833/2014 (Anhang VII der VO (EU) 2023/427 ersetzt den bisherigen Teil A und fügt einen neuen Teil C hinzu).

Verordnung (EU) 2023/427 erlässt zudem weitere Kauf-, Einfuhr- und Verbringungsverbote

  • Anhang VI der VO (EU) 2023/427 erweitert den bestehenden Anhang XXI der VO (EU) Nr. 833/2014 um einen Teil C. Dies betrifft Zolltariflinien unter Kapitel 27 sowie die Positionen 2803 und 4002 des Zolltarifs, wie zum Beispiel Bitumen- und Asphaltprodukte, Ruß und Synthesekautschuk. Entsprechende Übergangsregelungen wurden eingeführt.

Weitere Maßnahmen, die mit VO (EU) 2023/427 erlassen wurden, betreffen

  • ein Verbot für russische Staatsangehörige Posten in Leitungsgremien von Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten zu bekleiden, die für kritische Infrastruktur verantwortlich sind (neuer Art. 5o der VO (EU) Nr. 833/2015).
  • ein Verbot russischen Staatsangehörigen und Organisationen, mit Ausnahme von Flüssigerdgas, Gasspeicherkapazitäten in der Union bereitzustellen (neuer Art. 5p der VO (EU) Nr. 833/2014).
  • Maßnahmen, um EU-Wirtschaftsteilnehmern den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland zu erleichtern (neuer Art. 12b Abs. 2a der VO (EU) Nr. 833/2014).

Verordnung (EU) 2023/426 des Rates vom 25. Februar 2023 erweitert u. a. die Meldepflicht für Vermögenswerte (neue Fassung des Art. 8 der VO (EU) Nr. 269/2014.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/429 des Rates vom 25. Februar 2023 verhängt personenbezogene Sanktionen gegen weitere 87 Personen und 34 Einrichtungen. Dies betrifft auch Personen in Iran.

Die Verordnungen traten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Wir empfehlen dringend, die neuen Verordnungen und Produktlisten in den Anhängen genau zu prüfen.

Die Europäische Kommission hat eine Pressemitteilung sowie Fragen und Antworten zum 10. Sanktionspaket veröffentlicht.