CSDDD

Umsetzung ohne Mehrlasten

02. März 2026 | Position

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Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie überarbeitet. Deutschland sollte die neuen Vorgaben 1:1 und bürokratiearm umsetzen.

Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie neu gefasst. Unternehmen benötigen jetzt eine praxisgerechte und entlastende Umsetzung in Deutschland. © N. Theiss/stock.adobe.com
Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie neu gefasst. Unternehmen benötigen jetzt eine praxisgerechte und entlastende Umsetzung in Deutschland. © N. Theiss/stock.adobe.com

Die EU‑Institutionen haben sich im Rahmen des Omnibusverfahrens auf eine Neufassung der EU‑Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Mit der Überarbeitung sind verschiedene Erleichterungen für Unternehmen verbunden.

Gefordert wird, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wie im Koalitionsvertrag vereinbart umgehend durch ein bürokratiearmes und vollzugsfreundliches „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ zu ersetzen. Dabei sollte eine 1:1‑Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgen, um zusätzliche Belastungen für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden.

Sollte das bestehende LkSG beibehalten werden, sollten zumindest einzelne entlastende Regelungen der neu gefassten CSDDD vorzeitig übernommen werden. Anpassungsbedarf besteht insbesondere beim Anwendungsbereich: Dieser sollte auf die neuen Schwellenwerte von mehr als 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie einen weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro ausgerichtet werden.

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 Dominik Jaensch

Dominik Jaensch

Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht