02. März 2026 | Position
Downloads
-
Gesetzentwurf der Bundesregierung
PDF | 296 kB | Stand: 29. Oktober 2025 -
VCI-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltpflichtengesetzes
PDF | 528 kB | Stand: 02. März 2026
Die EU hat die Lieferkettenrichtlinie überarbeitet. Deutschland sollte die neuen Vorgaben 1:1 und bürokratiearm umsetzen.
Die EU‑Institutionen haben sich im Rahmen des Omnibusverfahrens auf eine Neufassung der EU‑Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Mit der Überarbeitung sind verschiedene Erleichterungen für Unternehmen verbunden.
Gefordert wird, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wie im Koalitionsvertrag vereinbart umgehend durch ein bürokratiearmes und vollzugsfreundliches „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ zu ersetzen. Dabei sollte eine 1:1‑Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgen, um zusätzliche Belastungen für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden.
Sollte das bestehende LkSG beibehalten werden, sollten zumindest einzelne entlastende Regelungen der neu gefassten CSDDD vorzeitig übernommen werden. Anpassungsbedarf besteht insbesondere beim Anwendungsbereich: Dieser sollte auf die neuen Schwellenwerte von mehr als 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie einen weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro ausgerichtet werden.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dominik Jaensch
Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht
- E-Mail: jaensch@vci.de