Bürokratieabbau

Beauftragtenpflicht streichen

02. Juli 2025 | Position

Hohe Kosten, kein Mehrwert: Die Zahl an Betriebsbeauftragten ist aus dem Ruder gelaufen.

Unnötige Bürokratie kostet Zeit und bremst die Wirtschaft. © rogerphoto - stock.adobe.com
Unnötige Bürokratie kostet Zeit und bremst die Wirtschaft. © rogerphoto - stock.adobe.com

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu entlasten. Um dies zu erreichen, haben die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag ein Bündel von Maßnahmen vereinbart, die den dringend erforderlichen wirtschaftlichen Wandel herbeiführen sollen. Dazu zählt auch das Ziel, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abzuschaffen und den Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant zu reduzieren.

Der VCI unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich. Das Beispiel unseres mittelständischen Mitgliedsunternehmens DELO verdeutlicht eindrucksvoll, dass die stetig gewachsene Zahl an Betriebsbeauftragten – bis zu 70 verschiedene Beauftragte werden mittlerweile gezählt – aus dem Ruder gelaufen ist: Von den etwa 900 Mitarbeitenden am deutschen Standort haben insgesamt 425 Personen mindestens eine von insgesamt 41 unterschiedlichen Beauftragtenfunktionen. Der Gesamtaufwand für Verwaltung und Schulung der Beauftragten sowie die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben beläuft sich auf mindestens 2.180 Arbeitstage, was ca. 10 Personenjahre entspricht und Kosten von über 600.000 Euro im Jahr produziert. Details finden Sie in der DELO-Broschüre „Bürokratie-Dschungel – Beauftragte als Beispiel“.

Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Um die Erfüllung des koalitionsvertraglichen Arbeitsauftrags voranzubringen, hat der VCI einige zentrale rechtliche Aspekte des Beauftragtenwesens zusammengetragen, die aufzeigen, dass durch eine Abschaffung des Zwangs zur Bestellung von Betriebsbeauftragten keine Compliance-Lücken entstehen.

Die VCI-Position ist als Argumentationshilfe zu verstehen, um den überfälligen Rückbau des Beauftragten(un)wesens alsbald auf den Weg bringen.

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Dr. Tobias Brouwer

Dr. Tobias Brouwer

Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht