Bericht des JURI

Revision des Umweltstrafrechts

14. April 2023 | Bericht

Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat seinen Bericht zur Umweltstrafrechtsrichtlinie einstimmig angenommen.

Änderungsvorschläge zum Umweltstrafrecht © Zerbor/stock.adobe.com
Änderungsvorschläge zum Umweltstrafrecht © Zerbor/stock.adobe.com

Ende März 2023 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) seinen Bericht zur Umweltstrafrechtsrichtlinie einstimmig angenommen und ferner beschlossen, dass die Trilogverhandlungen ohne Befassung des Plenums des Europäischen Parlaments beginnen sollen (vgl. Artikel 71 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments). Das Plenum hat dem in der Folge nicht widersprochen, so dass der Bericht des JURI nunmehr unmittelbar als Verhandlungsposition des Parlaments für den Trilog mit Kommission und Rat gilt.

Zu den relevantesten Änderungsvorschlägen im Vergleich zum Kommissionsvorschlag zählen:

  • Vorschlag einer weitreichenden Generalklausel (orientiert am international diskutierten Ökozidtatbestand)
  • Weitergehender Ausschluss der Berufung auf eine Genehmigung im Falle von Verstößen
  • Explizite Nennung von Vorständen bei der Haftung von natürlichen Personen
  • Erhöhung der umsatzbezogenen Sanktionen für juristische Personen auf 10%
  • Verjährungsbeginn mit Entdeckung statt mit Begehung der Tat

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 Dominik Jaensch

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Dominik Jaensch

Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht