EU-Taxonomie

EU-Taxonomie praxistauglich umsetzen

15. April 2026 | Position

Änderungen an der EU-Taxonomie sollen Aufwand senken, brauchen aber realistische Fristen und Kriterien.

Die EU-Kommission will die Taxonomie-Kriterien vereinfachen und den Verwaltungsaufwand senken. © finecki/Fotolia.com
Die EU-Kommission will die Taxonomie-Kriterien vereinfachen und den Verwaltungsaufwand senken. © finecki/Fotolia.com

Die Europäische Kommission will mit Änderungen an den technischen Bewertungskriterien der delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie Prozesse vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Dieses Ziel wird grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig zeigen die vorliegenden Entwürfe, dass die Implementierung neuer technischer Bewertungskriterien den Aufwand für Unternehmen deutlich erhöhen können. Neue Anforderungen und Anpassungen bestehender Prozesse binden erhebliche Ressourcen.

Die EU-Taxonomie zeigt sektorübergreifend große Unterschiede: Während einige Branchen von einer positiven Aufnahme berichten, bleibt die Wirkung in anderen Branchen – wie bei Chemie und Pharma – bislang begrenzt und sollt daher freiwillig ausgestaltet werden.

Umsetzungsfristen realistisch gestalten

Nach den Entwürfen sollen die Änderungen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die kurze Vorbereitungszeit und die damit verbundene Unsicherheit stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Sinnvoll wäre daher eine Wahlmöglichkeit, die Änderungen entweder für das Geschäftsjahr 2026 oder 2027 anzuwenden. Ein solches Vorgehen ist aus früheren delegierten Rechtsakten bekannt und hat sich bewährt.

Delegierter Rechtsakt zu Klima weiter vereinfachen

Im delegierten Rechtsakt zu Klima bestehen weiterhin erhebliche Umsetzungsprobleme. So führen detaillierte Anforderungen an Lebenszyklusanalysen und deren externe Prüfung bei einer großen Zahl von Produkten zu unverhältnismäßigem Aufwand. International anerkannte ISO-Methoden sollten weiterhin zulässig bleiben und nicht durch die Product Environmental Footprint Berechnungsmethode ersetzt werden.

Zudem sollten Anforderungen an Recycling technologieoffen ausgestaltet werden. Beispielsweise erschweren starre Schwellenwerte oder ein Entweder-oder-Ansatz Investitionen in die Kreislaufwirtschaft und bilden industrielle Realität nur unzureichend ab. Fortschritte beim Einsatz von Recyclingmaterialien sollten schrittweise anerkannt werden.

Delegierter Rechtsakt zu Umwelt: Konstruktiver Schritt mit weiterem Anpassungsbedarf

VCI betrachtet die Streichung der Maßnahmen PPC 1.1 und 1.2 aus dem Umwelt-Delegationsgesetz als einen konstruktiven Schritt. Es gibt jedoch auch generelle Kritikpunkte beispielsweise soll der DNSH auf der Einhaltung bestehender EU-Rechtsvorschriften beruhen, die einen gut ausgearbeiteten und umgesetzten Rahmen für die Bewertung von Auswirkungen und die Umsetzung von Lösungen zur Minderung potenzieller Schäden bieten.

Downloads

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Kathrine Link

Kathrine Link

Nachhaltigkeit, Initiative Chemie³, Berichterstattung, Sustainable Finance