PPWR

Bürokratie droht

04. März 2026 | Position

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Die Umsetzung der EU‑Verpackungsverordnung braucht klare Regeln und keine zusätzlichen nationalen Pflichten.

Recyclingfähige Verpackungen in industriellen Kreisläufen sind entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der EU‑Vorgaben. © tiero/stock.adobe.com
Recyclingfähige Verpackungen in industriellen Kreisläufen sind entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der EU‑Vorgaben. © tiero/stock.adobe.com

Die nationale Umsetzung der EU‑Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) schreitet voran. Nach dem ersten Referentenentwurf vom November 2025 wurde im Februar 2026 der Regierungsentwurf des Verpackungsdurchführungsgesetzes vorgelegt. Ziel bleibt eine konsistente und praxisnahe Überführung der EU‑Vorgaben in deutsches Recht ohne zusätzliche nationale Lasten. Doch auch der aktuelle Entwurf verfehlt dieses Ziel in wesentlichen Punkten.

Einige Verbesserungen, viele neue Unsicherheiten

Zwar wurden einige problematische Regelungen des ersten Entwurfs korrigiert. So wurden die ursprünglich geplante zentrale Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen sowie die pauschale Tonnageabgabe gestrichen. An anderer Stelle bleiben jedoch zentrale Fragen offen. Das chemische Recycling wird weiterhin lediglich über eine optionale Fünf‑Prozent‑Quote berücksichtigt, ohne einen ambitionierten Anstiegspfad. Damit droht eine Nichterfüllung der PPWR‑Vorgaben ab 2030, insbesondere bei kontaktsensitiven Verpackungen.

Der neue Entwurf führt zudem zu erheblichen zusätzlichen Verfahrens-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Der Erfüllungsaufwand wird weiterhin unterschätzt, insbesondere durch neue Anforderungen wie Genehmigungen durch das Umweltbundesamt, Bescheinigungen durch Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie insolvenzsichere Sicherheiten.

Unklare Definitionen schaffen Rechts- und Planungsunsicherheit

Besonders kritisch bleibt die Ausweitung der Systembeteiligungspflicht. Unklare Definitionen – etwa zur Abgrenzung zwischen Transport- und Verkaufsverpackungen – schaffen Rechts- und Planungsunsicherheit. Die neuen Vorgaben drohen industrielle und gewerbliche Verpackungen sachlich nicht gerechtfertigt stärker zu belasten. Verschärft wird dies durch Bußgelder von bis zu 200.000 Euro, obwohl die zugrunde liegenden Wiederverwendungspflichten nicht ausreichend präzisiert sind.

Zusätzlicher Aufwand ohne erkennbaren Mehrwert

Auch die neuen Zulassungs- und Finanzierungspflichten für Herstellerinnen und Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen führen zu erheblichem zusätzlichem Aufwand. Umfangreiche Nachweise, insolvenzsichere Sicherheiten und unklare Kostenstrukturen erzeugen finanzielle und organisatorische Belastungen, ohne dass ein erkennbarer Mehrwert für bestehende industrielle Kreislaufsysteme entsteht.

Zugleich verschärfen unpräzise Definitionen, neue Systembeteiligungsregeln und unverhältnismäßige Sanktionen die Rechts- und Planungssicherheit weiter. Anstatt Bürokratie abzubauen, erhöht der Entwurf die Komplexität und schafft neue Unsicherheiten. Für eine erfolgreiche und rechtssichere Umsetzung der PPWR braucht es transparente Verfahren, klare Begriffe und den Verzicht auf nationale Sonderwege. Nur so können Unternehmen ihren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten, ohne durch zusätzliche Auflagen ausgebremst zu werden.

Dafür setzt sich der VCI ein

  • Keine zusätzlichen nationalen Pflichten und Gebühren
  • Präzisere Definitionen und realistische Fristen
  • Digitale und effiziente Verfahren für Zulassung und Registrierung
  • Ausnahmen für industrielle Verpackungen
  • Ambitionierte Förderung innovativer Recyclingverfahren wie chemisches Recycling

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 Sonia Pastore

Sonia Pastore

Ladungssicherung, Managementsysteme, Normung, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Verpackung