Verpackungsrecht

Bürokratie droht

05. Dezember 2025 | Position

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Referentenentwurf bringt neue Kosten und Pflichten – Praxistauglichkeit muss gesichert werden.

Neue Vorgaben für Verpackungen: Unternehmen warnen vor zusätzlichen Kosten und komplexen Verfahren. © tiero/stock.adobe.com
Neue Vorgaben für Verpackungen: Unternehmen warnen vor zusätzlichen Kosten und komplexen Verfahren. © tiero/stock.adobe.com

Die nationale Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht bevor: Der erste Referentenentwurf für das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz liegt seit dem 17. November 2025 vor und soll das bisherige Verpackungsgesetz vollständig ablösen. Ziel ist eine einheitliche Umsetzung europäischer Vorgaben – ohne zusätzliche nationale Belastungen.

Der aktuelle Entwurf verfehlt dieses Ziel. Statt Bürokratie abzubauen, drohen neue Kosten und komplexe Verfahren. Unternehmen müssen mit einmaligen Umstellungskosten von rund 4,5 Mio. Euro und jährlichen Mehrbelastungen von fast 90 Mio. Euro rechnen. Besonders kritisch ist die geplante Abgabe von 5 Euro pro Tonne Verpackung, die über EU-Vorgaben hinausgeht. Auch die Konsultationsfrist von nur drei Wochen für einen 176-seitigen Entwurf ist nicht akzeptabel.

Die geplanten Regelungen schaffen erhebliche Unsicherheiten und zusätzliche Belastungen. Unklare Definitionen – etwa zur Abgrenzung von Transport- und Verkaufsverpackungen – führen zu Rechts- und Planungsrisiken entlang der gesamten Lieferkette. Verstöße gegen Wiederverwendungsziele können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden, obwohl die Vorgaben selbst nicht eindeutig sind.

Darüber hinaus sieht der Entwurf neue Zulassungspflichten für Hersteller nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen vor. Diese umfassen umfangreiche Nachweispflichten und insolvenzsichere Sicherheitsleistungen sowie Finanzierungsvereinbarungen mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die Kostenbasis ist bislang nicht transparent, was die Planbarkeit für Unternehmen erschwert.

Besonders kritisch ist die verpflichtende Finanzierung einer zentralen Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, die auch für industrielle Verpackungen gelten soll – obwohl dort bereits funktionierende Rücknahmesysteme bestehen. Hinzu kommen Maßnahmen wie die Förderung der kostenlosen Abgabe von Leitungswasser in Restaurants (§ 26 Abs. 1 Nr. 4), die keinen Bezug zur Verpackungswirtschaft haben und die Glaubwürdigkeit des Instruments infrage stellen.

Positiv ist allein die Regelung zu EU-Konformitätserklärungen: Sie dürfen künftig in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden, eine Übersetzung ins Deutsche ist nur auf Verlangen der Behörde erforderlich. Das reduziert den Aufwand und könnte als Vorbild für weitere Vereinheitlichungen dienen.

Dafür setzt sich der VCI ein

  • Keine zusätzlichen nationalen Pflichten und Gebühren
  • Präzisere Definitionen und realistische Fristen
  • Digitale, effiziente Verfahren für Zulassung und Registrierung
  • Ausnahmen für industrielle Verpackungen
  • Förderung innovativer Recyclingverfahren wie chemisches Recycling

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 Sonia Pastore

Sonia Pastore

Ladungssicherung, Managementsysteme, Normung, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Verpackung