24. April 2026 | Position
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VCI-Eckpunkte zu "Buy European"
PDF | 301 kB | Stand: 27. April 2026
Gezielte Resilienzimpulse können sinnvoll sein. Zentral sind jedoch wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen.
Nach ersten Aktivitäten gegen Ende der ersten von der Leyen-Kommission (Z.B. NZIA, ESPR) steht seit Beginn des aktuellen EU-Mandats (2024-29) eine nachfrageorientierte und selektive Industrie- und Transformationspolitik im Fokus. Vorgebliche Ziele sind die Stärkung der grünen Transformation (Clean Industrial Deal) oder die Reduktion strategischer Abhängigkeiten (diverse „Critical“-Acts). Ansatzpunkte sollen neben Leitmärkte und Schutz bzw. Förderung kritischer Produktion auch „Buy European“ bzw. „Made-In-Europe“-Klauseln sein. Mit dem „Industrial Accelerator Act“ (IAA) soll eine gebündelte Verrechtlichung gerade von „Buy European“-Regelungen, erfolgen. Als VCI treten wir massiven und steuernden Markteingriffen weiterhin skeptisch gegenüber, zugleich erfordern neue Resilienzherausforderungen eine gewisse Offenheit, von Dogmatismus abzuweichen. Daraus ergeben sich folgende Eckpunkte einer Position:
- Die Verbesserung der Rahmenbedingungen bleibt oberste Priorität – also besonders Senkung der Energiepreise, regulatorisches Moratorium und Innovationsschub. Die überbürokratische EU-Politik – im Zeichen der Nachhaltigkeit – darf nicht durch komplexe industriepolitische Markteingriffe ergänzt werden. Wettbewerbsfähigkeit des Standortes lässt sich nicht herbeiregulieren, Glaubwürdigkeit der Forderung nach Bürokratieabbau darf nicht durch eigene Bürokratieforderungen konterkariert werden.
- Protektive Schritte bleiben nicht ohne Gegenreaktion von Drittstaaten. Gute Beziehungen zu Partnern und Eskalationen mit Rivalen müssen Teil der Gesamtabwägung sein, tragfähige internationale Handelsbeziehungen sind für die deutsche chemisch-pharmazeutische Industrie eine hohe Priorität.
- „Buy European“-Regeln können zugleich gezielte Impulse für mehr Resilienz setzen. Sie sollte jedoch durch an klaren, begrenzenden Prinzipien ausgerichtet sein:
- schrittweises Vorgehen („start small“, zunächst mit klar und eng definierten Produktkategorien);
- klare Beschränkung allein auf Teile der öffentlichen Beschaffung sowie auf kritische Infrastrukturen und, wo nötig, ihre Wertschöpfungsketten;
- keine Ausweitung auf private Märkte;
- Vermeidung übermäßig komplizierter Methodiken (kein taxonomieähnliches Mikromanagement, Ursprungsregeln sind per se höchst bürokratisch und kontrollaufwändig);
- Wahrung der internationalen Verpflichtungen der EU;
- eine offene Definition dessen, was als „europäisch“ gilt (z. B. unter Einbeziehung von Freihandelspartnern) – hier lehnt sich der VCI an den Ansatz der Bundesregierung „Made with Europe“ an.
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