10. Januar 2026 | Bericht
BIK fördert Investitionen und Innovationen zur Dekarbonisierung. Erste Frist für neue Runde: 28. Februar 2026.
Mit der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ sollen klimafreundliche Industrievorhaben gezielt gefördert werden. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an mittelständische Unternehmen. Eingereicht werden können Projekte zur Dekarbonisierung der Industrie und zum „Carbon Management“. Gefördert werden Investitionen, Innovationen und Pilotprojekte, die helfen, Emissionen zu senken und neue Technologien wie die Nutzung von CO₂ einzusetzen.
Das Programm ist in die zweite Förderrunde gegangen: Anfang Januar 2026 wurden im Bundesanzeiger die beiden Förderaufrufe dazu veröffentlicht.
Das Programm umfasst zwei Module:
- Mit Modul 1 werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.
- Mit Modul 2 werden Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von CCU und CCS gefördert, soweit es sich um schwer vermeidbare Emissionen handelt. Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Minderung der Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS. Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung durch CCU und CCS zu erschließen, unter anderem durch einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter und die Übertragbarkeit auf andere Unternehmen.
Hier geht es zu den Details der Förderrichtlinie (PDF-Datei).
Fristen
Für beide Module gilt: Die Frist zur Einreichung der Skizzen endet am 28. Februar 2026 (Ausschlussfrist). Die Skizzeneinreicher werden bis 30. April 2026 über die Auswahl informiert. Die Frist zur Einreichung der nachfolgenden Anträge endet am 30. Juni 2026 (Ausschlussfrist).
Details zu Modul 1
Im Rahmen von Modul 1 werden Projekte gefördert, die auf die Dekarbonisierung industrieller Prozesse abzielen, einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung. Die maximale Förderhöhe beträgt bei Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) 30 Millionen Euro und bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 2) 35 Millionen Euro pro Unternehmen für die industrielle Forschung. 25 Millionen Euro für die experimentelle Entwicklung und 8,25 Millionen Euro für Durchführbarkeitsstudien.
Den am 6. Januar 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderaufruf finden Sie hier (PDF-Datei) .
Projektträger ist das „Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)“ (hier geht es zur Website mit allen Detail-Informationen Modul 1) .
Beachten Sie bitte auch: Die KEI führt am Dienstag, 27. Januar 2026, von 10:00 bis 12:00 Uhr, einen kostenlosen Online-Workshop zur Einreichung von Vorhabenskizzen durch.
Details zu Modul 2
Im Rahmen von Modul 2 werden Projekte zur Anwendung und Umsetzung von CCS und CCU gefördert (Nutzung und Abscheidung von Kohlendioxid). Das Modul umfasst auch die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Förderfähig sind also sowohl Investitionsvorhaben (Teilmodul 1) als auch Innovationsvorhaben (Teilmodul 2).
Im ersten Teilmodul können Infrastrukturprojekte mit bis zu 25 Millionen Euro gefördert werden. Für andere Investitionen liegt die maximale Förderung bei 30 Millionen Euro. Normalerweise beträgt die Förderquote in diesem Teilmodul 30 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen kann diese Quote um 20 oder 10 Prozent erhöht werden. In bestimmten Fördergebieten können Projekte sogar mit 15 oder 5 Prozent höheren Quoten gefördert werden.
Im zweiten Teilmodul hängt die Höhe der Förderung und die Förderquote von der Art des Projekts ab:
- Industrielle Forschung: bis zu 35 Millionen Euro und eine Förderquote von bis zu 50 Prozent.
- Experimentelle Entwicklung: bis zu 25 Millionen Euro und eine Förderquote von bis zu 25 Prozent.
- Durchführbarkeitsstudien: bis zu 8,25 Millionen Euro und eine Förderquote von bis zu 50 Prozent.
Auch hier können kleine und mittlere Unternehmen die Förderquote um 20 oder 10 Prozent erhöhen. Es gibt weitere Bedingungen, die eine Erhöhung der Förderquote auf bis zu 80 Prozent ermöglichen.
Hier geht es zu den Informationen im Bundesanzeiger vom 6. Januar 2026 zu Modul 2.
Mit der Durchführung des Antragsverfahrens ist der „Projektträger Jülich (PtJ)“ beauftragt. Detaillierte Informationen zu Modul 2 finden Sie dort über diesen Link.
Beachten Sie bitte: Das PTJ führt am Montag, 26. Januar 2026, von 10:00 bis 12 Uhr, einen kostenlosen Online-Workshop zur Einreichung von Vorhaben-Skizzen durch.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ass. jur. Isabell Esterhaus
Klimapolitik, Rechtsfragen Energie- und Klimaschutz
- E-Mail: esterhaus@vci.de